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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Ein Gutachter darf nicht Sachverständiger im Klageverfahren sein, wenn er schon zuvor bei der Schlichtungsstelle mit dem Fall befasst war.
Wenn ein Sachverständiger in einem Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztkammer mitgewirkt hat, kann er im gerichtlichen Verfahren in derselben Sache abgelehnt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) - (Beschluss vom 13. Dezember 2016 - BGH VI ZB 1/16).
Der Fall: Gericht wollte denselben Gutachter ein zweites Mal beauftragen
Das Krankenhaus der Beklagten behandelte den Kläger im Jahr 2011 wegen Dickdarmkrebs. Dieser wandte sich an die Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen bei der ... weiter lesen
Ärzte haben zunehmend Schwierigkeiten, ihre berufliche Tätigkeit im Bereich der Geburtshilfe haftpflichtzuversichern. Eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und schließt das Haftpflichtrisiko des nachgeordneten ständigen ärztlichen und medizinischen Hilfspersonals ein. Entscheidend ist, dass für Personenschäden ausreichende Deckungssummen zur Verfügung stehen, innerhalb dieser Summe ohne Begrenzung für die einzelne geschädigte Person. Für Sach- und Vermögensschäden genügen unter Umständen wesentlich niedrigere Deckungssummen. Wer als Arzt im Bereich der ... weiter lesen
Verzögert ein grober Befunderhebungsfehler die Behandlung eines Synovialsarkoms im Unterschenkel einer 23-jährigen Patientin, kann eine nach der Behandlung zurückbleibende dauerhafte Fuß- und Großzehenheberschwäche dem Behandlungsfehler zuzurechnen sein und ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro rechtfertigen. Das hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 18.02.2015 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Münster entschieden.
Die im Jahre 1987 geborene Klägerin aus Steinfurt, seinerzeit Studentin der Tiermedizin, suchte in den Jahren 2009 und 2010 mehrfach den beklagten Orthopäden aus Steinfurt auf, weil sie u.a. Schmerzen im rechten Bein ... weiter lesen
Gut Recht bedarf guter Hilfe – dieses deutsche Sprichwort haben sich Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel zum Leitsatz ihrer Arbeit gemacht. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt seit Jahren im Arzthaftungsrecht und Patientenrecht. Denn schließlich wissen die Kanzleiinhaber, dass Ärzten in Deutschland pro Jahr etwa 400.000 Behandlungsfehler unterlaufen, die teilweise unentdeckt oder ungeklärt bleiben. Daher ist eine genaue Zahl dieser Behandlungsfehler nur schwer zu ergründen. Medizingeschädigte Patienten fühlen sich nach einem ärztlichen Kunstfehler oft hilflos und alleingelassen. Zu dieser Hilflosigkeit kommen körperliche und/oder seelische ... weiter lesen
Wird ein Behandlungsfehler des Arztes z.B. beim Einsetzen eines Verhütungsmittels festgestellt, stellt sich die Frage, ob die sich ergebende Unterhaltspflicht für ein ungewolltes Kind einen Schaden darstellt. Diskutiert wird dies unter dem Stichwort „Kind als Schaden". Der für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.11.06, VI ZR 48/06) stellte fest, dass im Einzelfall eine Haftung des Arztes für den Unterhaltsschaden der Eltern zu bejahen sein kann. Dies ergebe sich bereits aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sog. "fehlgeschlagenen" Familienplanung, wie sie das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat. Klargestellt wurde in ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht geht die Betreuung und Behandlung des Kindes regelmäßig mit einem entsprechenden zeitlichen Mehrbedarf wegen vermehrter Bedürfnisse einher. Auch die Eltern haben regelmäßig einen täglich anfallenden zeitlichen Mehraufwand wegen vermehrter Bedürfnisse von unter Umständen gleich mehreren Stunden pro Tag. Relevant sind z.B. das Waschen, die Pflege der Zähne, das Baden und die Zubereitung der Nahrung. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Eine Hilfskraft würde für etwaige Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung und Behandlung des Kindes pro Stunde ca. 9,00 bis 11,00 EUR berechnen. Es ist daher regelmäßig mit einem monatlichen ... weiter lesen
Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 29. November 2016 (-VI ZR 208/15-)
Fragestellung: Handelt der D-Arzt hier privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich?
Der BGH hatte über den Umfang der öffentlich-rechtlichen Aufgaben eines Durchgangsarztes zu entscheiden. Wann handelt der sogenannte D-Arzt für sich und wann in Ausübung seiner Tätigkeit als beauftragter Arzt? Damit einhergehend positionierte sich der BGH zu höchst strittigen Fragen bei der Haftung der Berufsgenossenschaft für Behandlungsfehler ihres D-Arztes.
Der Fall: Was war geschehen?
Ein gesetzlich Unfallversicherter litt nach einem Arbeitsunfall an heftigen Beschwerden im Brust- und Rückenbereich und ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Ein Hautarzt muss einem Patienten Schmerzensgeld zahlen, wenn er eine Hautkrebserkrankung mit einer fotodynamischen Therapie statt chirurgisch behandelt und ihn darüber hinaus nicht ordnungsgemäß über die alternative chirurgische Behandlungsmethode aufgeklärt hat. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Februar 2014 (AZ: 26 U 157/12).
Der Hautarzt diagnostizierte bei einem Patienten ein Basalzellkarzinom an der rechten Wange. Dieser war zu einer Operation bereit, entschied sich aber auf Anraten des Arztes für eine fotodynamische Therapie. Sie wurde im November 2005 ... weiter lesen
Zum 01. Januar 2013 soll das neue Patientenrechtegesetz in Kraft treten. Kernstück ist die Neuregelung der §§ 630a bis 630h im BGB, welche explizit den Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patienten regeln. Daneben wird die Informationspflicht des Arztes bei erkennbaren Behandlungsfehlern festgeschrieben. Auch die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten des Arztes sind nun ausdrücklich normiert. Die Vorschrift des § 630h BGB betrifft die Beweislastverteilung in einem Arzthaftungsprozess. Eine wesentliche Neuerung erfährt das SGB V. Nach § 13 Abs. 3a SGB V n.F. werden die Krankenkassen verpflichtet, innerhalb von 5 Wochen über die Erstellung eines MDK-Gutachtens zu entscheiden. Reagieren ... weiter lesen
Erkennt ein Hautarzt aufgrund als grob zu bewertender Behandlungsfehler die Hautkrebserkrankung einer Patientin nicht rechtzeitig, kann dem Arzt eine bis zum Tod führende Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin zuzurechnen sein und ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro rechtfertigen. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 27.10.2015 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn abgeändert.
Die 1954 geborene Patientin suchte im August 2009 die Gemeinschaftspraxis der beklagten Hautärzte aus Paderborn auf, um die Verfärbung eines Zehnnagels nach einer Stoßverletzung abklären zu lassen. Ein Nagelhämatom in Betracht ziehend ... weiter lesen
Diese Beweisregeln des Bundesgerichtshofes zum groben behandlungsfehler stellen die Praxis im Bereich des Geburtsschadenrechts vor erhebliche praktische Probleme. Die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsprechung zu der Annahme eines groben Behandlungsfehlers kommen kann, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen definiert und damit konkretisiert. Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers führt in der Regel zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Geburtsschaden. Eine Umkehr der Beweislast ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon dann gegeben, wenn der grobe ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht, also im Arzthaftungsprozess, sind an die Darlegung der Wahrscheinlichkeit, dass spätere Schadensfolgen eintreten können, mit Rücksicht auf das Interesse des Patienten am Schutz vor der Verjährung seiner Ansprüche, nur maßvolle Anforderungen zu stellen. Es genügt, dass der Patient die aus seiner Sicht bei verständiger Würdigung nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Folgeschäden aufzeigt (BGH, NJW 1998, 160). Wegen der physischen Zukunftsschäden ist ein Feststellungsinteresse zu bejahen, da ein Grund bestehen kann, wonach mit dem Eintritt von Spätschäden ... weiter lesen