GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: in seinem Urteil vom 27.08.2012 (5 Sa 54/12) entschied das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz inwieweit ein Arbeitgeber freiwillige Zusatzzahlungen, die er an seine Arbeitnehmer geleistet hat, später einstellen oder kürzen kann. In dieser Entscheidung ging es um die Kürzung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber. Die Kürzung erfolgte, da der Arbeitnehmer an einigen Tagen arbeitsunfähig gewesen sein soll. Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes wurde dem Arbeitnehmer jedoch ein Anspruch auf ... weiter lesen