


Rechtsanwälte und Kanzleien
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In dem Arbeitsvertrag des Klägers vom 30. Mai 1991 mit der am 27. Mai 1991 gegründeten Beklagten ist die Anwendung der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg (Tarifgebiet II) in der jeweils gültigen Fassung vereinbart worden. Die Beklagte gehörte dem damaligen Mannesmann-Konzern an. Dessen Unternehmen waren ebenso wie die Konzernobergesellschaft sämtlich Mitglieder der jeweiligen Arbeitgeberverbände. Am 1. Januar 1992 trat die Beklagte dem Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Berlin und Brandenburg bei. Sie gehörte diesem bis zum 31. Dezember 2001 an. Nach ihrem Verbandsaustritt gab sie die mit Wirkung vom 1. Juni 2002 für ihr Tarifgebiet vereinbarte Tariferhöhung nicht an den Kläger ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Seit Ende der letzten Woche werden nach und nach Kündigungen von Air Berlin an die Mitarbeiter versandt. Speziell das Boden- und Flugpersonal ist davon betroffen. Mit Zugang der Kündigung bei den Arbeitnehmern beginnt die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage zu laufen. Lohnt sich nach aktuellem Stand der Dinge die Kündigungsschutzklage für betroffene Mitarbeiter?
Nach Erhalt der Kündigung direkt an Fachanwalt wenden: Zahlreiche Mitarbeiter von Air Berlin haben sich schon vor Erhalt der Kündigung in rechtliche Beratung begeben. Spätestens mit Zugang der Kündigung sollte man ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Abfindung als vorrangiges Ziel: Vielfach wollen Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber bleiben. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung auf eine Krankheit des Arbeitnehmers gestützt hat. Dann stellt sich die Frage, mit welchen Erfolgsaussichten der Arbeitnehmer an eine Abfindung kommen kann. In den Fällen der krankheitsbedingten Kündigung stehen die Chancen dafür in der Regel sehr gut.
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Voraussetzung dafür ist aber, dass das Kündigungsschutzgesetz zugunsten des Arbeitnehmers ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Stellt der Arbeitgeber die Frage trotzdem, muss der Arbeitnehmer die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten. Mit Urteil vom 15.11.2012 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) (AZ: 6 AZR 339/11) die Entscheidung der Vorinstanz, dass eine Kündigung des Arbeitnehmers unwirksam sei, wenn sie mit der Begründung erfolge, dass der Arbeitnehmer beim Einstellungsgespräch die Frage nach einem eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren falsch beantwortet habe, bestätigt. Eine solche Frage verstoße gegen das Datenschutzrecht und die ... weiter lesen
• Eine Abmahnung stellt eine missbilligende Äußerung des Arbeitgebers dar und ist daher geeignet, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen. • Der Arbeitnehmer muss nicht auf eine Abmahnung reagieren. Die Wirkung einer Abmahnung erlischt mit der Zeit, wenn der Arbeitnehmer keine weiteren Pflichtverstöße begeht. Es ist jedoch zumeist ratsam, bei Erhalt einer Abmahnung aktiv zu werden. Hierbei hat der Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten. • Der Arbeitnehmer hat das Recht sich beim Arbeitgeber zu beschweren. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Beschwerde für berechtigt hält und gegebenenfalls die Abmahnung aus der Personalakte ... weiter lesen