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Experten-Ratgeber
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Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats mittels Telefax Die Arbeitgeberin betreibt einen Kurier- und Frachtdienst. Für die Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis erbat sie mit Schreiben vom 4. Januar 2000 die Zustimmung des Betriebsrats. Dieser widersprach der Einstellung mit einem Telefax, das der Arbeitgeberin am letzten Tag der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG zuging. Die Arbeitgeberin begehrt die Feststellung, daß die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung des Auszubildenden als erteilt gilt. Sie hat die Auffassung vertreten, das Telefax habe die Wochenfrist nicht gewahrt. Dem sind die Vorinstanzen gefolgt. Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Bei uns mehren sich die Fälle, bei denen Arbeitnehmer berichten, dass Ihnen der Arbeitgeber mit der Begründung „Einführung des Mindestlohnes“ gekündigt hat. In einem Fall wurde dem Arbeitnehmer sogar erklärt, der Arbeitgeber müsse kündigen, da er sich sonst strafbar mache. Unwirksamkeit der Kündigungen Kündigungen mit einer solchen Begründung dürften regelmäßig unwirksam sein. Die Kündigung muss allerdings innerhalb von drei Wochen nach Zugang mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Wird die Frist versäumt, ist gegen die ... weiter lesen
• An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nur dann beschäftigt werden, wenn sie ihre Arbeit nicht an Werktagen vornehmen können. • Hierzu zählen besonders Notdienste, Rettungsdienste, Feuerwehr, Beschäftigte in Krankenhäusern und in anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen. • Eine Auflistung wer kraft Gesetz an Sonn- und Feiertagen arbeiten darf befindet sich in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). • Die Beschäftigungsdauer an Sonn- und Feiertagen darf regelmäßig nicht länger als acht Stunden betragen. Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb des Ausgleichszeitraums an ... weiter lesen
Eine erschreckende Vielzahl heute noch verwandter Arbeitsverträge sind unbrauchbar aus im wesentlichen drei Gründen: 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. 2. Die Arbeitsverträge enthalten überflüssige Regelungen. 3. In Arbeitsverträgen fehlen gesetzlich vorgeschriebene Regelungen. 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. Seit dem 1.1.2002 werden Arbeitsverträge in die sogenannte AGB-Kontrolle (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingung) einbezogen. Damit werden die einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegebenen Arbeitsbedingungen einer richterlichen Kontrolle anhand der §§ 304-310 BGB unterzogen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Aufhebungsvertrag in der Regel nachteilig für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben in aller Regel mehr Nachteile als Vorteile von einem Aufhebungsvertrag. Selbst wenn der Arbeitgeber einen noch so sehr drängt und vielleicht auch eine vermeintlich hohe Abfindungssumme bietet, sollten Arbeitnehmer unbedingt rechtlichen Rat einholen, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Von der Abfindung bleibt nämlich z. B. nur ein Teil übrig, wenn im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängt. Die Gefahr ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Um der für eine Abmahnung zwingend erforderlichen Warnfunktion zu genügen muss der Arbeitgeber im Rahmen der Abmahnung deutlich zum Ausdruck bringen, dass er für den Fall weiterer Vertragspflichtverletzungen den Inhalt (drohende Änderungskündigung) oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses (drohende Beendigungskündigung) als gefährdet ansieht. Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber konkrete Maßnahmen benennt. Das Bundesarbeitsgericht lässt auch die Androhung „arbeitsrechtliche Schritte“ ausreichen, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, dass damit auch die Beendigung gemeint sein kann. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz äußerte sich in seinem Urteil vom 27.08.2012 (5 Sa 54/12) zu der Frage, inwieweit ein Arbeitgeber freiwillige Zusatzzahlungen, die er an seine Arbeitnehmer geleistet hat, später einstellen oder kürzen kann. Im konkreten Fall soll das Weihnachtsgeld eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber mit der Begründung gekürzt worden sein, dass der Arbeitnehmer an einigen Tagen arbeitsunfähig gewesen sei. Das Landesarbeitsgericht entschied daraufhin, dass dem ... weiter lesen
Erfurt (jur). Eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte „Arbeit auf Abruf“ ohne vertraglich festgelegte Arbeitszeit garantiert nur einen vergüteten Arbeitszeitumfang von mindestens 20 Wochenarbeitsstunden. Nur weil eine Arbeitnehmerin in der Vergangenheit in einem willkürlich festgelegten Zeitraum mehr gearbeitet und entsprechend verdient hat, kann sie das Fortbestehen dieses Arbeitszeitumfangs nicht weiter einfordern, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch, 18. Oktober 2023, in Erfurt (Az.: 5 AZR 22/23). Geklagt hatte eine seit 2009 als „Abrufkraft Helferin Einlage“ in einem Unternehmen der Druckindustrie beschäftigte Frau. Ihr Arbeitsvertrag sah keinen genauen Umfang ihrer Arbeitszeit vor. Eine Betriebsvereinbarung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.02.2018 - C-518/15. Immer wieder gibt es Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern um die Frage, was eigentlich genau unter die Arbeitszeit fällt. Das ist für Arbeitnehmer speziell deshalb interessant, weil sie für Arbeitszeit regelmäßig eine Vergütung erhalten. Auch für den Arbeitgeber ist das vor dem Hintergrund der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) relevant. Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Vorgaben zur zulässigen Arbeitszeit, handelt er ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Auch ein zur Behandlung von Privatpatienten berechtigter Oberarzt muss mal ohne Mitarbeiterin auskommen. Ein Daueranspruch auf Assistenz besteht nicht, wenn die sogenannte Privatliquidation als Umsatzbeteiligung gestaltet oder von der Höhe her unwesentlich ist, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. April 2014 entschied (Az.: 9 Sa 151/15). Bei Urlaub und Krankheit muss die Klinik dann nicht für Ersatz sorgen, nur damit dem Arzt keine Einnahmeverluste durch entgangene Privatbehandlungen entstehen. Der Kläger ist Facharzt für Nuklearmedizin. Er arbeitet überwiegend in einem Medizinischen Versorgungszentrum, das ... weiter lesen
Gleicher Zugang zum Beförderungsamt für Angestellte und Beamte? Der Kläger war im Beitrittsgebiet als Diplomlehrer tätig. Ihm ist vom beklagten Land die Befähigung zur Laufbahn eines Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern zuerkannt. Seit 1993 nimmt er kommissarisch die Aufgaben des Pädagogischen Koordinators an der A.-Oberschule wahr. 1996 wurde diese Stelle für beamtete und angestellte Lehrer ausgeschrieben. In der Ausschreibung heißt es: "Nachweis der Befähigung zur Laufbahn des Studienrats oder Zugang dazu nach § 24 a Schullaufbahnverordnung (SchulLV)." Nach § 24 a SchulLV kann ein Eingangsamt der Laufbahn des Studienrats einem Lehrer mit der Laufbahnbefähigung des Klägers verliehen werden. Das ... weiter lesen
Bremen (jur). Ständig kurzzeitig erkrankte Arbeitnehmer können zwar bereits ab dem ersten Krankheitstag zur Vorlage eines ärztlichen Attests verpflichtet werden. Vorher muss aber der Personalrat dazu angehört werden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem am Mittwoch, 28. Juni 2017, veröffentlichten Beschluss zu den landesrechtlichen bremischen Bestimmungen (OVG 6 LP 54/15). Die Rechtsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen. Laut Gesetz müssen Arbeitnehmer ein Attest spätestens ab dem vierten Krankheitstag vorlegen, der Arbeitgeber kann dies aber auch schon früher verlangen. Im konkreten Fall ging es um eine beim bremischen Senator ... weiter lesen