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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Tätigkeiten des Arbeitnehmers in Konkurrenz zum Arbeitgeber sind immer sehr riskant für das Arbeitsverhältnis. Immer wieder bestätigt die Rechtsprechung, dass darauf gestützte Kündigungen von Arbeitgebern wirksam sind. Zuletzt hat sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit einem Fall der Konkurrenztätigkeit beschäftigt (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.04.2017 - 3 Sa 202/16 ). Arbeitnehmer mit 50%iger Beteiligung an Konkurrenzunternehmen: Der Arbeitnehmer war im konkreten Fall bei einem Dienstleistungsunternehmen insbesondere im Bereich der Telekommunikation beschäftigt. ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr ... weiter lesen
Mainz (jur). Ständig unpünktlichen Arbeitnehmern kann fristlos gekündigt werden. Im Regelfall ist nach vorherigen Abmahnungen zumindest eine ordentliche Kündigung möglich, selbst wenn der Beschäftigte nur wenige Minuten zu spät zur Arbeit erscheint, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am Donnerstag, 2. März 2017, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 Sa 188/16). Die Mainzer Richter bestätigten damit die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der bei seinem Arbeitgeber seit rund 18 Jahren als Prüfer in der Qualitätskontrolle arbeitete. Der Arbeitsbeginn des Mannes war um 7.00 Uhr morgens. Pünktlichkeit war hier wichtig, damit zu ... weiter lesen
Personaltransport für Straßenbahnfahrer Die Beklagte ist ein Tochterunternehmen der Stadt Essen. Sie betreibt öffentlichen Nahverkehr. Der Kläger ist bei ihr seit 1973 als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Der Kläger konnte wie die übrigen Straßenbahnfahrer seinen Arbeitsplatz ursprünglich mittels "Personalwagen" erreichen. Diese setzte die Beklagte ein, wenn aufgrund der Dienstzeit der Weg vom oder zum Arbeitsplatz nicht mit planmäßigen öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden konnte. Nach einer Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1979 wurde der Einsatz der "Personalwagen" auf wenige Strecken beschränkt. Straßenbahnfahrer, die nicht an diesen ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 02.09.2020 zu den Aktenzeichen 5 Sa 295/20 und 5 Sa 14/20 entschieden, dass die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, mit denen er ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-) Arbeitsvolumen abdeckt. Aus der Pressemitteilung des LArbG Köln Nr. 6/2020 vom 30.10.2020 ergibt sich: Die Beklagte, ein Automobilzulieferer, beschäftigt neben 106 Arbeitnehmern auch Leiharbeitnehmer. Weil ihr Auftraggeber das Volumen seiner Autoproduktion reduzierte, sprach sie wegen des dadurch bei ihr entstehenden ... weiter lesen
Karlsruhe (BAG). Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf. Vereinbaren die Parteien jedoch nach der Kündigung des Geschäftsführervertrages eine Weiterbeschäftigung des Betreffenden - ohne wesentliche Änderung seiner Arbeitsaufgaben - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so lässt dies mangels abweichender Vereinbarungen regelmäßig auf den Parteiwillen schließen, die Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf das neu begründete Arbeitsverhältnis anzurechnen. Der abberufene Geschäftsführer hat deshalb regelmäßig in dem neu begründeten Arbeitsverhältnis keine ... weiter lesen
Nach § 308 Nr. 4 BGB ist die formularmäßige Vereinbarung eines Rechts des Arbeitgebers, die versprochene Vergütung zu ändern oder von ihr abzuweichen, unwirksam, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zumutbar ist. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2002. Auf Arbeitsverträge, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, findet sie seit dem 1. Januar 2003 Anwendung. Dem Kläger stand nach einem Formulararbeitsvertrag vom 9. Juli 1998 neben dem Tariflohn ua. eine außertarifliche Zulage von zuletzt 227,72 Euro brutto und ein Fahrtkostenersatz von 12,99 Euro arbeitstägig zu. Im Vertrag heißt es, die Firma habe das Recht, "diese ... weiter lesen
Aufgrund des demographischen Wandels und des immer späteren Renteneintritts müssen Arbeitnehmer inzwischen auch in einem vergleichsweise hohen Alter noch arbeiten. Daher kommt es immer öfter vor, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre bisherige Tätigkeit auszuüben, aber eine andere Aufgabe im Betrieb des Arbeitgebers übernehmen könnten. Aber ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, dem erkrankten Arbeitnehmer einen leidensgerechten Arbeitsplatz zuzuweisen und dafür dann einen anderen zu versetzen? Die Antwort hierauf lautet wie so oft: „Es kommt darauf an“. Zunächst ist zu prüfen, welche Tätigkeiten dem Arbeitnehmer ... weiter lesen
Zurück ins Mittelalter? - Das Bundesverfassungsgericht, die Kirchen und das Arbeitsrecht. Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck: Das Bundesverfassungsgericht hat hingelangt. Wir haben diese Woche eine neue Entscheidung bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben. Wieder einmal ist eine der Kirchen beteiligt, die eine Kündigung ausgesprochen hat und wieder einmal scheint es doch so zu sein, dass wir Rückschritte im Arbeitsrecht machen. Stimmt mein Spruch vom Zurück ins Mittelalter? Fachanwalt Dineiger: So pauschal kann man das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) soll in einer kürzlich ergangenen Entscheidung darauf hingewiesen haben, dass auch in einem Arbeitsverhältnis, welches langjährig geruht hat, Urlaubsansprüche entstehen können. Es bestehe aber die Gefahr, dass solche Ansprüche bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Eine ähnliche Auffassung soll nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertreten. Vor einiger Zeit soll der EuGH hinsichtlich seiner Rechtsprechung bezüglich dieser ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigung muss vom Arbeitgeber unterschreiben werden: § 623 BGB verlangt für eine Kündigung oder eine Auflösungsvertrag, die bzw. er das Arbeitsverhältnis beendet, die Schriftform. Unzulässig ist auch eine Kündigung in elektronischer Form. Welche Folgen hat eine fehlende Unterschrift? Fehlt die Unterschrift unter der Kündigung, so ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis wird nicht beendet. Die Kündigung kann auch nicht von irgendjemandem unterschrieben werden. Die Unterschrift muss vom Arbeitgeber bzw. einer vertretungsberechtigten Person stammen. Bei ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu den Voraussetzungen einer Sperrzeit bei Zahlung einer Abfindung nach Erhalt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Wie kann man Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden? Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat. Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des ... weiter lesen