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Experten-Ratgeber
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• Arbeitnehmer können bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer plötzlich aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit zu garantieren. • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen ist dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit und die Erforderlichkeit der Maßnahmen vorzulegen. • Das unvorhergesehene Erfordernis der Pflege naher ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 25.02.2019 zum Aktenzeichen 8 BVGa 3/19 entschieden, dass Betriebsratsmitglieder auch bezüglich mehrtägiger Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme und darüber hinaus einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme haben. Aus der Pressemitteilung des DAV ArbR 12/2019 v. 16.10.2019 ergibt sich: Ein Betriebsratsmitglied wollte an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen. Der Arbeitgeber verweigerte die Freistellung. Er verwies den Mitarbeiter auf ein eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro. Das ArbG ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.12.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 505/18 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt ist, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 45/2019 vom 11.12.2019 ergibt sich: Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehe nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit ... weiter lesen
Es ist Ihnen einfach so rausgerutscht, Sie waren verärgert und der Kollege hatte Sie auch absichtlich provoziert. Und nun fragen Sie sich: Kann man wegen einer Beleidigung gekündigt werden? Es kommt immer darauf an, wen sie wie beleidigt haben und welcher Umgangston in ihrem Betrieb herrscht. So muss die Beleidigung innerhalb des Betriebs erfolgen. Beleidigen sie einen Dritten, der rein gar nichts mit dem Unternehmen zu tun hat, kann man ihnen deswegen nicht kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (Az.: 6 TaBV 46/07) erst im April 2008 wieder bestätigt. Anders sieht es aus, wenn sie ihren Vorgesetzten, ihren Kollegen und ihre Kolleginnen sowie Kunden und Geschäftspartnern ihres ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Keine voreilige Unterschrift Der wichtigste Ratschlag für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Thema Aufhebungsvertrag ist wohl der, dass sie niemals ohne vorherige Beratung durch einen Spezialisten einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber unterschreiben sollten, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird. Immer wieder lassen sich Arbeitnehmer hier vom Arbeitgeber unter Druck setzen und am Ende unterschreiben sie doch, sind dann aber später mit dem Inhalt des Vertrags unzufrieden. Dann wird es nur noch sehr selten möglich sein, sich wieder davon zu ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) pocht auf Einhaltung der Ruhezeiten für Arbeitnehmer. Die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit sind getrennte Ansprüche und dürfen sich daher nicht überschneiden, urteilte der EuGH am Donnerstag, 2. März 2023, in Luxemburg (Az.: C-477/21). Für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland bedeutet dies, dass einer Arbeitsschicht am Samstag eine Ruhephase von 35 Stunden folgen muss. Nach EU-Recht und ebenso nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer in einem Zeitraum von 24 Stunden eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden haben. EU-Recht sieht zudem eine Ruhezeit von 24 Stunden in einem Zeitraum von jeweils ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Kiel hat mit Urteil vom 03.02.2020 zum Aktenzeichen 1 Sa 401/18 entschieden, dass ein Mitarbeiter, der aus dem Betrieb seines Arbeitgebers Weinflaschen eines Kunden entwendet, seinem Arbeitgeber den Betrag ersetzen muss, den dieser benötigt, um auf dem Markt Ersatz zu beschaffen. Aus der Pressemitteilung des LArbG Kiel Nr. 5/2020 vom 25.03.2020 ergibt sich: Die klagende Arbeitgeberin betreibt ein Hotel. Sie hat einem Kunden im Jahr 2009 zwei 6-Liter Flaschen "Chateau Petrus Pommerol", Jahrgang 1999, zu einem Gesamtpreis von 13.757,60 Euro verkauft und diese bei sich eingelagert. Der Beklagte war bei der Arbeitgeberin als Direktionsassistent angestellt und entwendete die Flaschen aus ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.01.2020 zum Aktenzeichen 9 Sa 434/19 entschieden, dass die nach § 241 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen beinhaltet für ranghohe Vertriebsmitarbeiter, bei dienstlichen Veranstaltungen mit potentiellen Kunden auf Äußerungen zu verzichten, die nationalsozialistische Verbrechen gegenüber der jüdischen Bevölkerung in Frage stellen oder verharmlosen. Dies gilt unabhängig davon, welche Äußerungen außerhalb dienstlicher Veranstaltungen von der allgemeinen Meinungsfreiheit gedeckt wären. Eine Verletzung dieser Rücksichtnahmepflichten kann ein ... weiter lesen
Beim Autozulieferer Progress-Werk Oberkirchen (PWO) plant den Abbau von Arbeitsplätzen . PWO fertigt Metallteile für die Autoindustrie, beispielsweise den Träger für die Instrumententafel in den Fahrzeugen oder das Gerippe, das sich unter den Sitzpolstern verbirgt. PWO hat mitgeteilt, dass man 150 bis 200 der derzeit 1450 Arbeitsplätze (davon 200 Zeitarbeiter) am Stammsitz Oberkirch-Stadelhofen streichen will. Insgesamt hat PWO rund 3000 Beschäftigte. Der geplante Abbau entspricht etwa fünf Prozent der Belegschaft. PWO gibt an, dass man dort die Personalkosten bezogen auf die erwarteten die Umsätze in den nächsten Jahren reduzieren müsse. Der ... weiter lesen
Die Mitarbeiterin des Betreibers der Kantine bei Tönnies , die das Video in den sozialen Netzwerken hochgeladen haben soll, wurde fristlos vom Arbeitgeber gekündigt und Tönnies erteilte ihr Hausverbot . Die Arbeitnehmerin ist nicht unmittelbar bei Tönnies beschäftigt, sondern beim Caterer angestellt. Die Arbeitnehmerin des Caterers hat nun die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgerichts Bielefeld erhoben und klagt darin auf Weiterbeschäftigung bzw. Feststellung, dass die fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtswidrig ist. Der Gütetermin fand vor dem Arbeitsgericht am 09.06.2020 statt – dabei bestritt die Arbeitnehmerin nicht, das Video im ... weiter lesen
Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber - Verlust des Briefes auf dem Postweg Die Klägerin war seit Mai 1999 bei der Beklagten als "Promotion-Mitarbeiterin" beschäftigt. Sie verteilte Zeitungen an Passanten. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am 29. Juli 1999 zu Mitte August. Am 17. August 1999 wurde bei der Klägerin eine Schwangerschaft in der siebten Schwangerschaftswoche festgestellt. Hiervon hat die Beklagte spätestens am 22. September 1999 telefonisch erfahren. Die Klägerin hat die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 MuSchG geltend gemacht. Sie hat behauptet, sie habe die Mitteilung über ihre Schwangerschaft bereits am 18. August in einem einfachen Brief an die Beklagte ... weiter lesen