


Rechtsanwälte und Kanzleien
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Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung, die die Beklagte im Wesentlichen mit dem Vorwurf begründet, der Kläger habe gegenüber einer Mitarbeiterin von „Scheiß Stasi-Mentalität“ gesprochen und damit auch die im Gebiet der ehemaligen DDR geborenen und dort lebenden Geschäftsführer der Beklagten gemeint.
Der seit ca. 14 Jahren bei der Beklagten beschäftigte Kläger neigt dazu, seine Beherrschung zu verlieren und herumzubrüllen. Die an sich unstreitige und ehrverletzende Beleidigung ist im Zusammenhang mit einer Falschbuchung gefallen, die im Hauptsitz der Beklagten in Sachsen aufgefallen war. Nachdem das Arbeitsgericht Oberhausen die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt hatte, fand diese auch ... weiter lesen
Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.2011 (Whistleblower-Fall, Heinisch ./. Bundesrepublik Deutschland, zuvor Heinisch ./. Vivantes Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05) hat für erhebliches Medieninteresse gesorgt. Hintergrund der allgemeinen Aufregung ist der Umstand, dass das nationale Recht keine klaren Regelungen für Arbeitnehmer enthält, die in ihrem Unternehmen Missstände entdecken und diese öffentlich machen, bzw. von Straftaten oder möglichen Straftaten im Unternehmen Kenntnis erlangen und diese zur Anzeige bringen wollen.
Arbeitnehmer, die Missstände im Betrieb nach ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin Es kommt nicht selten vor, dass Vermieter und Mieter einer Gewerbeeinheit richtig sauer auf einander sind. Bei all den Stänkereien, die ein Gewerbemietverhältnis mit sich bringt, kann das eine oder andere böse Wort fallen – auch Dritten gegenüber. So manch ein Mieter oder Vermieter reagiert seinen Ärger mit wüsten Beschimpfungen des Vertragspartners ab. Irgendwann kann man das Vertrauensverhältnis, auf dem der Gewerbemietvertrag beruht, nur noch als zerrüttet bezeichnen. Kann ein auf Zeit abgeschlossenes Gewerbemietverhältnis deswegen fristlos gekündigt werden? Der ... weiter lesen
Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst und Mutterschutz
Die Klägerin ist beim beklagten Land als Lehrerin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der "Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte" anwendbar. Danach besteht Anspruch auf Urlaubsgeld ua. dann, wenn die Arbeitnehmerin im ersten Kalenderhalbjahr für drei volle Kalendermonate Anspruch auf Arbeitsentgelt hatte. Diese Voraussetzung erfüllte die Klägerin 1999 nicht. Als Schwangere unterlag sie von Mitte März bis Ende April der vorgeburtlichen Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Während dieser Zeit ist nach § 3 Abs. 2 MuSchG die Beschäftigung der werdenden Mutter verboten, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit.
Das ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert.
1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin
Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern.
Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder
• dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war
oder
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