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Rechtsanwalt in Neunburg vorm Wald - Arbeitsrecht
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KURZINFO: Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien, wenn und soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Deshalb hat ein von der beruflichen Tätigkeit vollständig freigestelltes Betriebsratsmitglied Anspruch auf die weitere private Nutzung eines Dienstwagens, wenn ihm vor der Freistellung zur Durchführung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit ein Dienstwagen überlassen worden war und er das Fahrzeug auch privat nutzen durfte. Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist als Sachbezug Teil des Vergütungsanspruchs, der dem Arbeitnehmer wegen der Freistellung als ... weiter lesen
• Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten von Kündigungen durch den Arbeitgeber: o Betriebsbedingte Kündigungen (der Betrieb will sich verändern, z.B. Betriebsstilllegung), o Verhaltensbedingte Kündigungen (der Arbeitnehmer hat sich falsch verhalten, z.B. unentschuldigt gefehlt) o Personenbedingte Kündigungen (der Arbeitnehmer ist nicht mehr geeignet, z.B. wegen langer Krankheit) • Man unterscheidet fristgemäße (ordentliche) und fristlose (außerordentliche) Kündigungen. Fristlose Kündigungen sind grundsätzlich nur aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen möglich. Kündigungen müssen immer schriftlich ... weiter lesen
Ein Interview von Toni Ivanov mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Man soll Menschen nicht nach der Kleidung beurteilen. Und trotzdem kann man von ihr mitunter auf menschliche Qualitäten und berufliche Fähigkeiten schließen. Kompetenz und Seriosität werden noch an klassische Kleidung gekoppelt. Als Arbeitnehmer repräsentiert man zugleich das ganze Unternehmen, deswegen wird in Branchen, in denen der Arbeitnehmer ein besonders ordentliches Erscheinungsbild aufweisen muss, eine bestimmte klassische Kleidung erwartet. Alles, was sich von dieser Konzeption unterscheidet, führt zum Misstrauen bei den Kunden hinsichtlich der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Die Temperaturen sind gerade nach längerer Zeit mal wieder etwas stärker nach oben in den sommerlichen Bereich gegangen. Damit einher geht in arbeitsrechtlicher Hinsicht immer die Frage nach der Kleidung am Arbeitsplatz. Müssen Arbeitnehmer auch bei Hitze eine bestimmte Arbeitskleidung tragen oder besteht die Möglichkeit, sich den Temperaturen anzupassen? Betriebliche Gewohnheiten und Anweisungen Zunächst einmal muss man zwischen verschiedenen Branchen differenzieren. Nicht jeder Arbeitnehmer hat in Anzug und Schlips im Büro zu erscheinen. Es ... weiter lesen
Mitbestimmung bei Ethikregeln für Wirtschaftsredakteure Die Arbeitgeberin gibt das "Handelsblatt" heraus. Zur Wahrung publizistischer Unabhängigkeit verlangt sie von ihren Redakteuren die Zustimmung zu Ethikregeln. Sie sollen sich ua. verpflichten, keine Aktien von Unternehmen zu halten, deren Branche Gegenstand ihrer kontinuierlichen Berichterstattung ist. Darüber hinaus sollen sie gegenüber der Chefredaktion den Besitz von Aktien solcher Unternehmen offenlegen, über die sie nur gelegentlich berichten. Schließlich soll jede Nebentätigkeit eines Redakteurs der vorherigen Genehmigung der Chefredaktion bedürfen. Für die Meldung des Aktienbesitzes verlangt die Arbeitgeberin die Verwendung eines Formblatts. In der Einführung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) kann der dringende Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ein an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Umstand sein. Allerdings kommt es dabei anscheinend nicht nur auf die strafrechtliche Bewertung an. Das BAG entschied nun nämlich mit Urteil vom 25.10.2012 (Az.: 2 AZR 700/11), dass eine Verdachtskündigung nicht ausschließlich auf den Umstand gestützt werden könne, dass die ... weiter lesen
Freistellung schwerbehinderter Menschen von Mehrarbeit und Nachtarbeit Die Klägerin ist vollzeitbeschäftigte Assistenzärztin im Krankenhaus der Beklagten. Sie ist zu einem Grad von 50 behindert. Zusätzlich zur täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden in der 5-Tage-Woche werden die Assistenzärzte mehrmals monatlich zu Bereitschaftsdiensten mit Nachtarbeit herangezogen. Die Klägerin verlangte unter Berufung auf ihre Schwerbehinderteneigenschaft die Freistellung von Mehr- und Nachtarbeit. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben ihrer Feststellungsklage auf entsprechende Beschränkung des Direktionsrechts der Beklagten statt. Die Revision der Beklagten vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte nur zum Teil ... weiter lesen
Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist. Allerdings muss der Arbeitgeber den dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens im Kündigungsschutzprozess nachvollziehbar darstellen. Dazu reicht bei einer Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig der Hinweis des Verleihers nicht aus, der bisherige Auftrag, in dessen Rahmen der Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sei, sei beendet und es lägen keine Anschlussaufträge vor. Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Videoaufnahmen als Beweis Geht es um den Vorwurf einer Straftat durch den Arbeitnehmer läuft es oftmals folgendermaßen ab: der Arbeitgeber spricht eine Kündigung aus, der Arbeitnehmer erhebt daraufhin innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage. Im folgenden Prozess muss der Arbeitgeber dann beweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Straftat begangen hat. Ein beliebtes Mittel sind dabei Videoaufnahmen, die die Tat zeigen. Angesehen von der Videoüberwachung selbst, ist es auch nicht unproblematisch, deren Ergebnisse zu Beweiszwecken im Prozess zu benutzen. Das Bundesarbeitsgericht ist aber im ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
• Man unterscheidet hier zwischen der örtlichen (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Arbeitsgericht Potsdam) und der sachlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Landgericht Berlin). • Sachlich sind die Arbeitsgerichte unter anderem dann zuständig, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis handelt. • Örtlich können mehrere Arbeitsgerichte zuständig sein, der Arbeitnehmer kann dann wählen. • Zuständig sind das Arbeitsgericht am Geschäftssitz des Arbeitsgebers und auch das Arbeitsgericht, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbracht hat. Arbeitet z.B. ein Arbeitnehmer ... weiter lesen
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ein Kommentar von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen. Ausgangslage: Nach § 16 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz) muss ein Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen. Über eine Anpassung hat er nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des bezugsberechtigten ehemaligen Arbeitnehmers, aber auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass der inflationsbedingte Kaufkraftverlust ... weiter lesen