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Experten-Ratgeber
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KURZINFO: Der Kläger ist bei dem beklagten Automobilhersteller als Oberflächenbearbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme die bei der Beklagten geltenden Haustarifverträge Anwendung. Nach § 2.1.1 des Tarifvertrags zur Sicherung der Standorte und der Beschäftigung vom 28. September 1995 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt 28,8 Stunden/Woche. Nach § 8.2 des Manteltarifvertrags vom 14. Juli 1997 (MTV) bemisst sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgelt, welches der Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Schichtplan erhalten würde. Der Kläger arbeitete tatsächlich 37,5 Stunden/Woche. Davon wurden 35 Stunden ... weiter lesen
Corona-Update: Wegen Kurzarbeit weniger Urlaub? Rückgabe von bereits genehmigtem Urlaub? Viele Arbeitnehmer stellen sich in diesen Tagen die Frage, ob sie dieses Jahr wegen Kurzarbeit weniger Urlaubstage haben und ob sie einen bereits vor dem Corona-Ausbruch genehmigten Urlaub verschieben können, da Urlaubsreisen ins Ausland dieses Jahr wohl nicht möglich sind. „Rückgabe“ eines bereits genehmigten Urlaubs: Gerade in größeren Betrieben muss der Urlaub meist schon zu Beginn eines Jahres beantragt werden. Viele buchen zudem ihren Jahresurlaub bewusst früh, um sich begehrte Reiseziele und die Wunschunterkunft zu sichern bzw. einen hohen Frühbucher-Rabatt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zu den Themen Ermittlungen gegen Berliner Lehrerin wegen Geschenk ihrer Schüler eingestellt; Bundesarbeitsgericht hebt arbeitgeberfreundliches Urteil über Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Äußerungen auf YouTube auf und Urteil des AG Potsdam zum Streaming. Ermittlungen gegen Berliner Lehrerin wegen eines Geschenkes ihrer Schüler im Wert von 198 € gegen Zahlung von 4000 € eingestellt Eine Berliner Lehrerin hatte sich im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Vorteilsnahme zu verantworten. Sie hatte von ihren Schülern ein Abschiedsgeschenk in Höhe von 198 € ... weiter lesen
Die Läpple AG mit Sitz in Heilbronn ist ein weltweit tätiger Anbieter von Pressteilen, Rohbaukomponenten, Normalien und Rundtischen sowie Automatisierungslösungen. Zudem bietet das Unternehmen Dienstleistungen für interne und externe Aus- und Weiterbildung an. Das Geschäftsjahr 2019 konnte mit einem Umsatz von 517 Millionen Euro abgeschlossen werden. In den Unternehmensgesellschaften des Konzerns sind aktuell rund 2.700 Arbeitnehmer angestellt. 300 Arbeitnehmer sollen nun nach Wunsch von Läpple bis zum 30.09.2021 freiwillig das Unternehmen verlassen. Finden sich bis dahin nicht genügen Arbeitnehmer , die freiwillig gehen, werden betriebsbedingte ... weiter lesen
Verrechnung von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich Der Kläger war bei der Beklagten seit 1984 beschäftigt. Im Juni 1999 beschloß die Gesellschafterversammlung der Beklagten, den Betrieb stillzulegen. Anschließend verhandelten die Betriebsparteien über einen Interessenausgleich. Nachdem mehrtägige Verhandlungen und die Einholung eines Sachverständigengutachtens ergebnislos geblieben waren, erklärte die Beklagte die Verhandlungen mit dem Betriebsrat für gescheitert. Ende September 1999 kündigte die Beklagte allen Arbeitnehmern, dem Kläger zum 31.03.2000. Im Januar 2000 wurde ein Sozialplan aufgestellt. Danach erhielt der Kläger eine Abfindung in Höhe von DM 91.658,57 ausgezahlt. Darüber hinaus hat er die Zahlung eines ... weiter lesen
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll deshalb das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel, das befristete Arbeitsverhältnis dagegen die Ausnahme sein. Aus diesem Grund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur in bestimmten Fällen zulässig. Sie ist nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz "normales" unbefristetes Arbeitsverhältnis. Schriftform Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages ... weiter lesen
(Stuttgart) Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden. Es kommt nicht darauf an, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Eine entsprechende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand. Voraussetzung ist, dass nicht die Vergütung von Arbeitsleistungen bezweckt ist. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsverhältnisse laufen trotz Insolvenzverfahren Zunächst einmal hat ein Insolvenzverfahren gegen Air Berlin noch keine Auswirkungen auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse. Diese werden dadurch nicht beendet, sondern erst einmal weiter geführt. Auch automatische Lohnkürzungen und dergleichen sind nicht zu erwarten. Was genau auf die Mitarbeiter zukommt, ist abhängig davon, wie es mit Air Berlin in der Zukunft weiter geht. Es gibt verschiedene denkbare Szenarien. Liquidation und Kündigung Denkbar wäre es grundsätzlich, das gesamte Unternehmen zu liquidieren, also die ... weiter lesen
Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06. Mai 2011 – 6 Sa 2558/10 – ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der Beruf des Busfahrers kann wohl zu den stressigeren Berufen gehören, die es so gibt. In solchen Berufen ist es manchmal nicht einfach, sich unter Kontrolle zu haben. Es ist aber wichtig, denn wer als Arbeitnehmer die Nerven verliert, dem droht eine Kündigung, mindestens aber eine Abmahnung. Rufschädigung als Grund für fristlose Kündigung: Im vorliegenden Fall gab es Streit zwischen zwei Busfahrern. Der eine beschuldigte seinen Kollegen, sich mit Fahrgästen unterhalten zu haben. Der ... weiter lesen
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ... weiter lesen
Kein Arbeitsverhältnis und damit auch kein Kündigungsschutz bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Ausgangslage: Die Grenze zwischen ehrenamtliche Tätigkeit und einem Arbeitsverhältnis ist oft fließend. Hier entstehen Abgrenzungsprobleme. Das betrifft neben der Frage der Vergütungspflicht auch den Kündigungsschutz im Falle einer Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den Betreiber der jeweiligen Einrichtung. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage eines ehrenamtlichen Mitarbeiters einer örtlichen Telefonseelsorge ... weiter lesen
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 25.7.2011 über den Fall eines Abteilungsleiters beim deutschen Auslandsgeheimdienst BND (Bundesnachrichtendienst), der während der Dienstzeit auf seinem Dienst-PC Erotik-Seiten im Internet angeschaut haben soll. Der Spiegel berichtet, dass der Abteilungsleiter als Konsequenz des Vorfalls abgelöst wurde. Welche arbeitsrechtlichen Folgen hat ein Besuch auf einer Erotikseite für Arbeitnehmer? Kann deswegen (fristlos) gekündigt werden? Falls ein Arbeitnehmer eine geöffnete Sexseite im Internet einem Mitarbeiter zeigt, ohne dass dieser das will, kann dies eine arbeitsrechtlich untersagte sexuelle Belästigung sein. Im Widerholungsfall kann dem Arbeitgeber nach ... weiter lesen