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Nach einer Umfrage des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) über die Höhe von Abfindungen erhielten die meisten Befragten eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 € bis 10.000,00 €. Es kann sich also lohnen gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben und um eine Abfindung zu kämpfen. Man hat keineswegs automatisch mit einer Kündigung einen Anspruch darauf, eine Abfindung zu bekommen (Ausnahme: Die Abfindung ergibt sich aus einem Sozialplan). Zwar hat der Gesetzgeber geregelt, dass ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben gleich eine Abfindung anbieten kann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer dafür auf eine Kündigungsschutzklage ... weiter lesen
Erfurt (jur). Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen in aller Regel nicht in ihrem Betrieb erscheinen, um an einem Personalgespräch teilzunehmen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber dabei weitere Beschäftigungsmöglichkeiten ausloten will, urteilte am Mittwoch, 2. November 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 10 AZR 596/15). Es hob damit eine Abmahnung gegen einen Krankenpfleger bei Vivantes in Berlin auf, nach eigenen Angaben größter kommunaler Klinikkonzern in Deutschland. Der Krankenpfleger arbeitete dort seit 2003, war nach einem Unfall dann aber länger krank. Ab Juni 2013 wurde er als medizinischer Dokumentationsassistent beschäftigt. Ende November 2013 wurde er ... weiter lesen
Nach den im Gesetz abschließend aufgezählten Gesichtspunkten ist dann unter den vergleichbaren Arbeitnehmern derjenige zu ermitteln, den eine Kündigung am wenigsten hart treffen würde. Diesem „sozial stärksten“ Arbeitnehmer ist dann zu kündigen. Folgende ausschließliche Kriterien (sog. Sozialkriterien) sind vom Arbeitgeber zu berücksichtigen: Dauer der Betriebszugehörigkeit Lebensalter Unterhaltspflichten Schwerbehinderung In Betrieben, in denen ein Betriebsrat gewählt ist und die Betriebsparteien sog. Auswahlrichtlinien (vgl. § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes) vereinbart haben, sind dabei die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 18.02.2010 (Az.: 38 Ca 12879/09) entschied das Arbeitsgericht Berlin, dass eine Kündigung eines Compliance-Managers zulässig sein soll, wenn er objektiv rechtswidrig gehandelt hat und dies auch wusste. Diesbezüglich treffe die Beweislast aber den Arbeitgeber, wenn der Compliance-Manager keine juristische Ausbildung innehabe oder andere Mitarbeiter ebenfalls keine Bedenken gegen die Handlung des Compliance-Managers gehabt oder geäußert hätten. Der Arbeitnehmer müsse ... weiter lesen
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Um der Annahme von Scheinselbstständigkeit zu entgehen, gründen freie Mitarbeiter in der Praxis oftmals eine GmbH, die dann an ihrer statt für den Auftraggeber tätig wird. Scheinselbstständigkeit durch GmbH-Gründung nicht ausgeschlossen: Eine solche Konstruktion stellt in der Regel eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften dar. Der Auftraggeber hat dann zwar lediglich einen Vertrag mit der GmbH, sodass er nicht befürchten muss, dass der „freie Mitarbeiter“ etwa mit einer Kündigungsschutzklage gegen ihn vorgeht. Sozialgerichte werden einen entsprechenden Fall aber mit wenig ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1989 bei der Beklagten, welche Schienen und andere gleistechnische Produkte vertrieb, beschäftigt. Seit dem Jahre 1996 war er Leiter eines der zehn Verkaufsbüros der Beklagten und dort zuständig für Vertrieb, technische Beratung und Materialeinkauf. Gegen die Beklagte wurde Mitte 2013 ein Bußgeld von 88 Mio. Euro wegen kartellrechtswidriger Absprachen zu Lasten verschiedener Kunden auf dem sog. Privatmarkt, insbesondere von Nahverkehrsbetrieben, erlassen. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist der von der Beklagten im Wege der Widerklage geltend gemachte Schadensersatz in Höhe von zuletzt 300.000,00 Euro. Diese setzen sich zusammen aus Rechtsverfolgungskosten, ... weiter lesen
Kündigungsfristen für Arbeitnehmer nach deutschem Recht sind teilweise diskriminierend. Für Arbeitnehmer gelten aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs ab sofort längere Kündigungsfristen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verwarf eine Regelung im deutschen Arbeitnehmerrecht. Hintergrund ist § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach beträgt die Kündigungsfrist für das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mindestens 4 Wochen. Abhängig von der Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Kündigungsfrist stufenweise auf einen Monat (bei 2 Jahren Beschäftigungsdauer) und weiter in mehreren Schritten auf bis zu 7 Monate (bei 20 Jahren ... weiter lesen
In einer Entscheidung vom 24.8.2016 (5 AZR 703/15) hat sich das Bundesarbeitsgericht mit einer Ausschlussklausel unter Berücksichtigung der Problematik Mindestentgelt befasst. Im Arbeitsvertrag der Parteien war vereinbart, dass die beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, verfallen, wenn Sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Bei Ablehnung oder Nichtäußerung der Gegenpartei sollte binnen zwei Wochen nach der Geltendmachung Verfall eintreten, wenn der Anspruch nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung oder Fristablauf gerichtlich geltend gemacht ... weiter lesen
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt meist einen massiven Einschnitt dar. Es hängt viel vom Erhalt des Arbeitsplatzes ab. Es stellen sich in diesem Zusammenhang häufig einige Fragen. So muss die Kündigung z.B. eigenhändig vom Arbeitgeber oder einer legitimierten Person im Original unterschrieben sein. Eine Begründung muss die Kündigung auch nicht zwangsläufig beinhalten. Allerdings kann die Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Um zu klären, wie die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen Ihre Kündigung sind, sollten Sie sich möglichst frühzeitig ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Werden Leiharbeiter vom Entleihbetrieb übernommen, darf die Zeitarbeitsfirma keine zu hohen Vermittlungsprovisionen verlangen. Beträgt die Provision das 2,3 oder 2,4-fache des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers, ist dies weder angemessen noch entspricht dies dem Marktwert der Arbeitskraft des Arbeitnehmers, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Freitag, 9. Januar 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 U 42/14). Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz können Zeitarbeitsfirmen eine "angemessene" Vergütung verlangen, wenn der Entleihbetrieb den Leiharbeiter zur Festeinstellung übernimmt. Im jetzt entschiedenen Fall hatte die klagende ... weiter lesen
Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt nur für die Befristungsvereinbarung und nicht für den ihr zugrundeliegenden sachlichen Grund. Dieser muss auch nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sein. Der Sachgrund ist nur objektive Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung. Diese Grundsätze gelten auch für die Befristung zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG. So war die Klage eines beim Arbeitsamt Duisburg beschäftigten Arbeitnehmers erfolglos. Er war zunächst in der Zeit vom 1. Juni 2001 bis zum 30. September 2001 als Bearbeiter tätig. Er erhielt Vergütung aus der Vergütungsgruppe VII der Vergütungsordnung Anlage 1 zum ... weiter lesen