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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Die Abgrenzung zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern (Scheinselbstständigen) fällt in der Praxis oftmals sehr schwer. Vielfach entstehen die Probleme schon durch eine fehlerhafte Verwendung der Begrifflichkeiten. Kommt es zu einer Prüfung von Scheinselbstständigkeit, ist Ausgangspunkt dabei zunächst der Vertrag. Wenn darin dann verwirrende Begriffe verwendet wurden, kann das schnell zu unangenehmen Folgen führen. So ist zum Beispiel in Honorarverträgen oft von Arbeitnehmern bzw. Arbeitgebern die Rede. Häufig wird allein deshalb dann schon später von einem Arbeitsvertrag ausgegangen. ... weiter lesen
Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg ging es jüngst um das Verfahren der Anzeige von Massenentlassungen. Dabei stellte das Gericht klar, dass ein Arbeitgeber, der bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und erst dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt, nicht gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt. Frage nach der korrekten Reihenfolge Zu der Frage des Ablaufes bei der Anzeige von Massenentlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit hatte das LAG gleich zwei Verfahren zu entscheiden. Dabei hatten in beiden Verfahren die Arbeitgeber eine Vielzahl von Kündigungsschreiben erst unterzeichnet, anschließend die ... weiter lesen
Weihnachtsgeld: Unwirksamer arbeitsvertraglicher Ausschluss einer betrieblichen Übung durch Bezeichnung eines 13. Gehalts als "freiwillige Leistung". Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG, Urteil vom 17. April 2013 – 10 AZR 281/12 –, juris, ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Die Parteien hatten einen Arbeitsvertrag geschlossen. Dort hieß es wörtlich: Die Zahlung eines 13. Gehalts ist eine freiwillige Leistung der Firma, die anteilig als Urlaubs- und Weihnachtsgeld gewährt werden kann. Der Arbeitgeber hatte zunächst einige Jahre Zahlungen geleistet und diese dann später mit dem Argument verweigert, der ... weiter lesen
Als Arbeitgeber kann es vorkommen, dass man mit einem Mitarbeiter unzufrieden ist und das Beschäftigungsverhältnis beenden möchte. Es ist wichtig, dabei rechtlich korrekt vorzugehen , um mögliche Konflikte und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden . In diesem Ratgeber werden verschiedene Möglichkeiten und Wege aufgezeigt, wie ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis mit einem Mitarbeiter beenden kann. Kündigung : Die einfachste und häufigste Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden, ist die ordentliche Kündigung . Dabei muss der Arbeitgeber die Kündigungsfrist einhalten und den Mindestkündigungsschutz beachten. Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer ordentlichen Kündigung führen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , F achanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Kollegen drängen Arbeitgeber zur Kündigung Von einer Druckkündigung spricht man dann, wenn die Initiative zur Entlassung des Arbeitnehmers nicht vom Arbeitgeber ausgeht, sondern von anderen, in der Regel von Kollegen. Das kann so weit gehen, dass die Belegschaft androht, nur im Fall der Kündigung weiterzuarbeiten bzw. andernfalls die Arbeit niederzulegen oder gar selbst zu kündigen. Ist der Arbeitgeber in einer solchen Situation zur Kündigung des entsprechenden Mitarbeiters berechtigt? Druckkündigung nur als letztes Mittel Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil ... weiter lesen
Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Einen solchen rechtfertigenden Grund stellen unter anderem grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten. Entsprechendes gilt, wenn der ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat am 04.09.2020 zum Aktenzeichen 19 Ca 1827/20 entschieden, dass die fristlosen Kündigungen der Betriebsratsvorsitzenden bei dem Fleischverarbeitungsbetrieb der Egetürk GmbH & Co. KG unwirksam sind. Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 5/2020 vom 16.09.2020 ergibt sich: Die Klägerin ist seit dem Jahr 1993 bei der Arbeitgeberin beschäftigt, die einen Betrieb mit ca. 180 Mitarbeitern in Köln betreibt. Seit dem Jahr 2018 ist die Klägerin dort Betriebsratsvorsitzende. Die Arbeitgeberin stützte die erste fristlose Kündigung aus März 2020, der der Betriebsrat zugestimmt hatte, darauf, dass sich die Klägerin einen ... weiter lesen
Personaltransport für Straßenbahnfahrer Die Beklagte ist ein Tochterunternehmen der Stadt Essen. Sie betreibt öffentlichen Nahverkehr. Der Kläger ist bei ihr seit 1973 als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Der Kläger konnte wie die übrigen Straßenbahnfahrer seinen Arbeitsplatz ursprünglich mittels "Personalwagen" erreichen. Diese setzte die Beklagte ein, wenn aufgrund der Dienstzeit der Weg vom oder zum Arbeitsplatz nicht mit planmäßigen öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden konnte. Nach einer Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1979 wurde der Einsatz der "Personalwagen" auf wenige Strecken beschränkt. Straßenbahnfahrer, die nicht an diesen ... weiter lesen
Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen: die Schwerbehinderteneigenschaft muss bei einer wiederholten Bewerbung jedes Mal neu mitgeteilt werden. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 759/13 -. Fall: Der Kläger, ein schwer behinderter Mensch, hatte sich innerhalb sehr kurzer Zeit zweimal um verschiedene Stellen beim selben Arbeitgeber beworben. Jedenfalls bei der zweiten Bewerbung hatte er die Schwerbehinderung nicht konkret angegeben. In den Anlagen war allerdings eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mitgesandt worden. Nachdem der Kläger mit seiner ... weiter lesen
Übernimmt ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen, liegt eine Umgehung des § 613 a BGB jedenfalls dann nicht vor, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es einen lückenlosen Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer zu gewährleisten. Für den Betriebsübergang bedarf es dann eines Wechsels des Betriebsinhabers. Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ... weiter lesen
Die Erben können nach dem Tod des Arbeitnehmers die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs verlangen - Vorabentscheidung des EuGH vom 12.06.2014, C - 183/13, Sache Bollacke / K + K Der Europäische Gerichtshof hat bereits in der aufsehendenerregenden Entscheidung Schultz-Hoff (C 350-06) die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsrecht auf den Kopf gestellt. Hierüber habe ich an anderer Stelle bereits berichtet. Diese Entwicklung setzt sich in der neuen Entscheidung vom 12.06.2014 zur Urlaubsabgeltung beim Tod des Arbeitnehmers fort. Der Fall zur Urlaubsabgeltung In dem entschiedenen Fall klagte die Witwe eines verstorbenen Arbeitnehmers gegen seine ehemalige ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat durch Urteil eine Berufung eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, der wegen massiver Beleidigungen per WhatsApp fristlos gekündigt wurde. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württembergs vom 06.12.2019 ergibt sich: Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1996 bei der Daimler AG beschäftigt. Er hat zuletzt im Werk Untertürkheim als Anlagenwart gearbeitet. Die beklagte Daimler AG hat am 4. Juni 2018 eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Daimler AG stützt die Kündigung auf massive Beleidigungen eines türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens (u.a.“hässlicher Türke“, ... weiter lesen