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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der ... weiter lesen
Ausgangslage: Bei Karstadt steht Pressemeldungen zufolge ein erheblicher Personalabbau bevor. Angeblich will der Handelskonzern in einzelnen seiner 83 Filialen mehr als 25 % Personal abbauen. Wenn nahezu jeder vierte Mitarbeiter gehen muss, hat dies regelmäßig auf die Motivation der Mitarbeiter keinen guten Einfluss. Diese dürfte im Übrigen bei Karstadt Mitarbeitern ohnehin schon erheblich angeschlagen sein. Hinzu kommt, dass einige Filialen und Schnäppchencenter komplett geschlossen werden sollen (zum Beispiel Dortmund und Bremen, Saarbrücken im Jahr 2016). Bundesweit sollen sich die Mitarbeiter im Kundenbereich auf Verkauf, Warenservice oder Kasse spezialisieren. Vorsicht bei ... weiter lesen
Weihnachten steht zwar noch nicht vor der Tür, aber der Einzelhandel befürchtet in Anbetracht steigender Corona-Zahlen einen zweiten lock-down und so empfehlen wirtschaftlich planende Politiker, dass die Arbeitgeber das Weihnachtsgeld in diesem Jahr früher an die Arbeitnehmer auszahlen sollen. Weihnachtsgeld oder auch Weihnachtsgratifikation ist ähnlich wie das Urlaubsgeld ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Die Höhe des Weihnachtsgeldes, der Zahlungszeitpunkt sowie der Umstand, ob überhaupt Weihnachtsgeld gezahlt wird, sind gesetzlich nicht geregelt . Bezeichnung und Zahlungszeitpunkt (meist mit dem Novemberentgelt ) beziehen sich auf das ... weiter lesen
• Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, welche dem Arbeitnehmer aus einer Betriebsänderung entstehen. • Der Sozialplan ist anders als der Interessenausgleich eine Betriebsvereinbarung . • Bei jeder Betriebsänderung kann grundsätzlich ein Sozialplan verlangt werden. • Der Sozialplan sollte vor der Betriebsänderung erstellt werden, kann jedoch auch noch danach vereinbart werden, wenn die Betriebsänderung sehr schnell vollzogen wurde. • Von dem Sozialplan sind alle Arbeitnehmer erfasst, die durch die geplante Betriebsänderung Nachteile ... weiter lesen
Soweit der Arbeitgeber Ansprüche nicht freiwillig erfüllt bzw. der Arbeitnehmer sich gegen die aus seiner Sicht zu Unrecht erfolgte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wehren will, kann bzw. muss er seine Ansprüche im Wege der Klage beim Arbeitsgericht geltend machen. Grundsätzlich kann man eine Klage bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts ohne Anwalt erheben. In der Regel ist aber die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll, da im Arbeitsrecht viele Besonderheiten zu beachten sind. Soweit ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, die Kosten für die Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu tragen, kommt die Beantragung von ... weiter lesen
Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts die Lage der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit hierüber keine vertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung getroffen ist. Bei seiner Ermessensentscheidung muss er die wesentlichen Umstände abwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers wie eine erforderliche Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern hat er Rücksicht zu nehmen, soweit der vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Beschäftigter entgegenstehen. Auf einen Einsatz im Sieben-Tage-Rhythmus im Nachtdienst geklagt hatte eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Ein Grund für die Beschäftigung freier Mitarbeiter ist für Auftraggeber oftmals, dass dann kein Kündigungsschutz greift. Das geht solange gut, wie es sich auch tatsächlich um freie Mitarbeiter handelt. Handelt es sich aber tatsächlich um Scheinselbstständige, kann das für Auftraggeber sehr unangenehme Folgen haben. Vertrag enthält Kündigungsfristen Die Verträge mit den freien Mitarbeitern enthalten in der Regel Kündigungsfristen. Wann genau er nun gehen muss, ist aber einem freien Mitarbeiter in der Regel egal. Deshalb kümmert ihn die Kündigungsfrist wenig. ... weiter lesen
Die Lufthansa wurde von der Bundesrepublik Deutschland vor der Pleite gerettet und streicht nun dennoch jeden 5. Arbeitsplatz . Das bedeutet, dass 29.000 Arbeitnehme r ihren Arbeitsplatz bis zum Ende des Jahres 2020 verlieren, davon werden ca. 20.000 Stellen im Ausland und 9.000 in Deutschland gestrichen. 10.000 weitere Arbeitnehmer verlieren in Deutschland im Jahr 2021 ihren Arbeitsplatz . Insgesamt beschäftigt die Lufthansa dann noch ca. 109.000 Arbeitnehmer . Auch die Lufthansa-Tochter LSG, die für das Catering an Bord zuständig ist, wurde mitsamt den 7.500 Arbeitnehmern , verkauft; wie viele davon nach dem Verkauf bleiben, steht in den Sternen. Die weggefallenen ... weiter lesen
Ein gerichtlicher Vergleich stellt einen sachlichen Grund für die wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG dar. Wenn also zur Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits oder auch eines Streits über die Wirksamkeit einer Befristungsabrede in einer Gerichtsverhandlung ein Vergleich ausgehandelt und vereinbart wird, dass das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt befristet oder auflösend bedingt weitergeführt werden soll, ist diese Vereinbarung dann wirksam. Es wird angenommen, dass das Gericht die Wirksamkeit der von ihm selbst verhandelten, meist sogar selbst vorgeschlagenen Befristung selbst geprüft hat, so dass ein angemessener ... weiter lesen
Ein Kommentar von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. November 2011 - 9 AZR 348/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31. März 2010 - 20 Sa 87/09 - Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Pflegezeit (PflegeZG) hat den Arbeitnehmer in Betrieben, in denen insgesamt mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind, Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung, wenn er einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen will. Die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG beträgt für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen höchstens sechs Monate ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 25.02.2019 zum Aktenzeichen 8 BVGa 3/19 entschieden, dass Betriebsratsmitglieder auch bezüglich mehrtägiger Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme und darüber hinaus einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme haben. Aus der Pressemitteilung des DAV ArbR 12/2019 v. 16.10.2019 ergibt sich: Ein Betriebsratsmitglied wollte an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen. Der Arbeitgeber verweigerte die Freistellung. Er verwies den Mitarbeiter auf ein eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro. Das ArbG ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung (5 AZR 7/10) grundsätzlich festgestellt, dass Leiharbeiter / Leiharbeitnehmer, die den gleichen Lohn wie Arbeitnehmer des Entleihers beanspruchen können, nicht die für diese Arbeitnehmer geltenden Ausschlussfristen einhalten müssen. I. Ausgangslage Vereinbarungen zwischen Leiharbeitnehmern und Verleihfirma, die im Hinblick auf wesentliche Arbeitsbedingungen für den Leiharbeiter schlechter sind, als die im Betrieb des Entleihers für vergleichbare Arbeitnehmer geltende Regeln, sind nach dem Gesetz unwirksam, soweit diese Ungleichbehandlung nicht in einem entsprechenden Leiharbeits-Tarifvertrag normiert wurde. Leiharbeiter können ... weiter lesen