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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte 1. Änderung der Arbeitsbedingungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten ... weiter lesen
Mit Urteil vom 19.05.2015 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Kürzungen des Erholungsurlaubs wegen der Elternzeit durch den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig sind. Dem Arbeitnehmer steht somit ein Anspruch auf Abgeltung des vollen Urlaubsanspruchs zu (AZ.: 9 AZR 725/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Grundsätzlich erwirbt ein in Elternzeit befindlicher Arbeitnehmer auch weiterhin Urlaubsansprüche, auch wenn die Elternzeit über mehrere Jahre genommen wird. Dem Arbeitgeber steht aber gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG das Recht zu diesen ... weiter lesen
Die Neufassung des § 309 Nr. 13 BGB, der auch im Rahmen der AGB-Kontrolle für Arbeitsverträge gilt, wirkt sich auf die Regelungen über Ausschlussklauseln aus. Ab dem 1. Oktober 2016 dürfen Arbeitsverträge maximal Textform vorschreiben. Üblicherweise enthalten Arbeitsverträge so genannte Ausschlussklauseln bei deren Nichtbeachtung die Ansprüche der Vertragsparteien vor Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können. Dabei ist regelmäßig Schriftform vereinbart.
Für die bis zum 30. September 2016 geschlossenen Verträge gilt das bisherige Recht. Danach war es möglich, einstufige oder zweistufige Ausschlussfristen zu vereinbaren, die ... weiter lesen
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung, die die Beklagte im Wesentlichen mit dem Vorwurf begründet, der Kläger habe gegenüber einer Mitarbeiterin von „Scheiß Stasi-Mentalität“ gesprochen und damit auch die im Gebiet der ehemaligen DDR geborenen und dort lebenden Geschäftsführer der Beklagten gemeint.
Der seit ca. 14 Jahren bei der Beklagten beschäftigte Kläger neigt dazu, seine Beherrschung zu verlieren und herumzubrüllen. Die an sich unstreitige und ehrverletzende Beleidigung ist im Zusammenhang mit einer Falschbuchung gefallen, die im Hauptsitz der Beklagten in Sachsen aufgefallen war. Nachdem das Arbeitsgericht Oberhausen die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt hatte, fand diese auch ... weiter lesen
Hannover (jur). Volkswagen darf einem als Islamist verdächtigten Arbeitnehmer nicht fristlos kündigen. Allein der Verdacht der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene kann grundsätzlich weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem am Montag, 12. März 2018, verkündeten Urteil (Az.: 15 Sa 319/17). Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet, so die Hannoveraner Richter.
Verdächtiger zur Grenzfahndung ausgeschrieben
Im konkreten Fall ging es um einen bei Volkswagen seit September 2008 ... weiter lesen