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Die Bundesagentur für Arbeit beschäftigt eine Vielzahl ihrer Mitarbeiter auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge. Mit der Wirksamkeit der in diesen Arbeitsverträgen enthaltenen Befristungsregelungen müssen sich in jüngster Zeit immer häufiger die Gerichte beschäftigen. Hintergrund ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Befristung einer Vielzahl von Arbeitsverträgen der Arbeitsagenturen als unwirksam anzusehen ist. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist bei einem Arbeitsverhältnis, das länger als 2 Jahre dauert, nur dann zulässig, wenn die Befristung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Die Arbeitsagenturen brauchen als ... weiter lesen
Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst und Mutterschutz Die Klägerin ist beim beklagten Land als Lehrerin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der "Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte" anwendbar. Danach besteht Anspruch auf Urlaubsgeld ua. dann, wenn die Arbeitnehmerin im ersten Kalenderhalbjahr für drei volle Kalendermonate Anspruch auf Arbeitsentgelt hatte. Diese Voraussetzung erfüllte die Klägerin 1999 nicht. Als Schwangere unterlag sie von Mitte März bis Ende April der vorgeburtlichen Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Während dieser Zeit ist nach § 3 Abs. 2 MuSchG die Beschäftigung der werdenden Mutter verboten, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit. Das ... weiter lesen
Der Fall: Die Klägerin wird in dem von der Beklagten bewirtschafteten Schwimmbad seit vielen Jahren beschäftigt. Ihre Muttersprache ist kroatisch. Sie wurde zunächst als Reinigungskraft eingesetzt. Vor über 14 Jahren wurde ihr zusätzlich Kassenbefugnis erteilt und sie arbeitete ab da auch als Vertretung der Kassenkräfte im Schwimmbad. Im Frühjahr 2006 forderte der Betriebsleiter der beklagten Arbeitgeberin die Klägerin auf, zur Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse auf eigene Kosten und außerhalb der Arbeitszeit einen Deutschkurs zu absolvieren. Die von der Klägerin verlangte Kostenübernahme lehnte die Beklagte ab. Die Klägerin nahm nicht an einem Deutschkurs teil, was nach ... weiter lesen
In vielen Berufsgruppen (z.B. bei Journalisten, Rechtsanwälten, Schauspielern, Architekten und Ärzten) ist es nahezu üblich, dass Mitarbeiter als sogenannte Freie Mitarbeiter, auch Freelancer genannt, beschäftigt werden. Häufig sind diese Mitarbeiter als sogenannte Scheinselbständige eigentlich Arbeitnehmer. Wird das Vertragsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, genießen Arbeitnehmer im Gegensatz zu echten Freien Mitarbeitern Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. 1. Warum zahlen Arbeitgeber auch Freien Mitarbeitern im Falle einer Klage häufig eine Abfindung? Freie Mitarbeiter genießen keinen Kündigungsschutz nach dem ... weiter lesen
Erfurt (jur). Kirchliche Arbeitgeber können in einem Arbeitsvertrag von den für kirchliche Beschäftigte vereinbarten Vergütungen abweichen. Auch wenn ein Arbeitgeber sich nicht an die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) hält, sind davon abweichende Arbeitsvertragsklauseln grundsätzlich wirksam, urteilte am Donnerstag, 24. Mai 2018, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 6 AZR 308/17). Werde gegen geltendes Kirchenrecht verstoßen, müssten die Kirchen dies selbst ahnden. Für die über eine Million Beschäftigten von Caritas und Diakonie in Deutschland gilt ein eigenes, kirchliches Arbeitsrecht. Dieses geht auf das im Grundgesetz verankerte ... weiter lesen
Der Arbeitgeber könnte gegen den Arbeitnehmer wegen der Entwendung des Wertgegenstandes einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB haben. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht zunächst ein wirksamer Arbeitsvertrag . Des Weiteren müsste der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben. Eine unmittelbare Anwendung von § 667 BGB scheidet aus, da zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein Auftrag, sondern ein Arbeitsvertrag besteht. Der Arbeitnehmer könnte aber analog aus § 667 Alt. 2 BGB verpflichtet sein, den gestohlenen Wertgegenstand herauszugeben und diese Pflicht ist dem Arbeitnehmer durch die Veräußerung ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 733/16 entschieden, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig ist, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. Der Kläger war vom 19. März 2004 bis zum 30. September 2005 als gewerblicher Mitarbeiter bei der Beklagten tätig. Mit Wirkung zum 19. August 2013 stellte die Beklagte den Kläger erneut sachgrundlos befristet für die Zeit bis zum 28. Februar 2014 als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Aktuelle Arbeitsverträge ratsam In der Rechtsprechung hat sich im Arbeitsrecht in den vergangen Jahren einiges getan. Nicht wenige Arbeitgeber benutzen dagegen noch veraltete Arbeitsverträge, die diesen Entwicklungen nicht Rechnung tragen und unwirksame Klauseln enthalten. Auch unvollständige Verträge sind riskant. Hat man z. B. keine Ausschlussfristen vereinbart, drohen Arbeitgebern unter Umständen erhebliche Nachzahlungen, wenn Arbeitnehmer Überstundenvergütung für mehrere Jahre fordern. Deshalb ist man als Arbeitgeber mit Arbeitsverträgen, die älter als drei bis vier Jahre sind, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Die unberechtigte Privatnutzung des Internets wird von Arbeitgebern zunehmend als hervorragender Kündigungsgrund erkannt. Insbesondere wenn diese während der Arbeitszeit erfolgt, steht immer noch ein Arbeitszeitbetrug im Raum. Der Nachweis ist über entsprechende Protokolle relativ einfach. Privatnutzung des Internets nur bei ausdrücklicher Gestattung: Nur wenn die Privatnutzung des Internets ausdrücklich gestattet ist, sind Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Duldet der Arbeitgeber die private Nutzung lediglich, ist die Nutzung gefährlich. Das gilt insbesondere dann, wenn die Privatnutzung im ... weiter lesen
– Kündigungsschutz Schwangerer und junger Mütter – • Die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. • Wird dem Arbeitgeber die Mitteilung nicht fristgerecht gemacht, ist die Kündigung trotzdem unwirksam, wenn die Frau an der Verzögerung kein Verschulden trifft und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. • Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.2.2020 zum Aktenzeichen 2 AZR 498/19 entschieden, dass das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme gilt. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung . Der Beklagte, der in der Regel nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, schloss mit der Klägerin am 9./14. Dezember 2017 einen Arbeitsvertrag über eine Tätigkeit als Rechtsanwaltsfachangestellte. Nach dessen § 1 Nr. 1 sollte „das Arbeitsverhältnis “ am ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die jüngste Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf könnte enorme Auswirkungen auf die Praxis haben. In einem solchen Fall sei der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Ausland anzubieten. Infolgedessen ist der Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet eine diesbezügliche Änderungskündigung aussprechen. Das LAG Hamburg hatte im März 2011 noch entschieden, dass eine zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz in ... weiter lesen