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Stuttgart (jur). Ohne grundlegende Kenntnisse der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland können Ausländer nicht eingebürgert werden. Der einbürgerungswillige Ausländer muss wenigstens über „einen Grundbestand an staatsbürgerlichem Wissen verfügen“, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Donnerstag, 9. Oktober 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: 11 K 4764/13). Ein rein formales Bekenntnis zum Grundgesetz ohne entsprechendes Grundwissen reicht danach nicht aus.
Geklagt hatte eine Türkin, die im Juni 1999 in Deutschland Asyl suchte. Bei der Frau wurde eine chronische posttraumatische Belastungsstörung mit „depressiv suizidalem ... weiter lesen
Die häufig gestellte Frage in unserem Büro bezieht sich auf die Möglichkeit die serbische und deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen. Laut derzeitigen Vorschriften ist es UNZULÄSSIG beide Staatsbürgerschaften zu besitzen, aber es bestehen Anzeichen, dass es Änderungen diesbezüglich geben wird. Wann die Änderungen der Vorschriften durchgeführt werden könnten, weiß niemand und bis zu diesem Zeitpunkt werden Vorschriften über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft eine Staats und Stands der Staatsbürgerschaft des anderen angewandt.
Wie lange dauert das Verfahren der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien?
Das Verfahren der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien ... weiter lesen
1. Welche Bedingungen muss der Antragsteller erfüllen?
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien kann ein einheimischer Staatsbürger die Entlassung unter folgenden Bedingungen beantragen, und zwar, dass:
er volljährig ist,
er keine Hindernisse in Bezug auf den Wehrdienst hat * ,
er die Steuern und andere gesetzliche Verpflichtungen beglichen hat,
er die vermögensrechtlichen Verpflichtungen aus dem Eheverhältnis und der Eltern-Kinderbeziehung gegenüber den Personen, die in der Republik Serbien leben, geregelt hat,
gegen ihn kein Strafverfahren geführt wird oder er eine Strafe verbüßt hat,
er eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder einen ... weiter lesen
Gerichtshöfe in Bosnien und Herzegowina
Das Gericht Bosnien und Herzegowinas – Auf dem Niveau von Bosnien und Herzegowina (BiH) existiert das ordentliche Gericht, das aufgrund des Gesetzes über die Gerichtshöfe von BiH errichtet wurde, das der Hohe Repräsentant in BiH im Jahr 2000 nach seinen Befugnissen angeordnet hat („Amtsblatt BiH“ Nr. 29/00). Im Nachhinein wurde das Gesetz mehrere Male geändert und ergänzt. Die Richter in den Gerichten von BiH werden auf lebenslang ernannt. Der Gerichtshof Bosnien und Herzegowinas hat drei Abteilungen: Straf-, Verwaltungs- und Apellationsabteilung. Zurzeit sind im Gerichtshof BiH 53 Richter beschäftigt. Dem Gerichthof BiH hilft bei ... weiter lesen
Die lang erwartete Bestimmung des Ausländergesetzes, welche die Einreichung eines gemeinsamen Antrags auf vorübergehenden Aufenthalt und einer Arbeitserlaubnis vorschreibt, es hat endlich begonnen, angewendet zu werden.
Das bisherige Gesetz sah vor, dass ein ausländischer Staatsbürger zunächst eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis einholt und dann einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen muss, was für die Parteien in der Praxis äußerst verwirrend war, da sie nicht klar entscheiden konnten, wann und welche Maßnahmen sie vergreifen sollten.
In Anbetracht der Tatsache, dass es zuvor zwei Verfahren gab und der gesamte Entscheidungszeitraum der beiden ... weiter lesen
Anwaltskammer der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina
Die Adwokatur in Republika Srpska ist ein selbststaendiges, unabhaengiges professionelles Gewerbe, das funktioniert und organisiert wird nach dem Gesetz ueber die Advokatur der Republik Srpska, („Amtsblatt Republik Srpska“ Nr. 30/07 und 59/08).
Die Advokatur in Rebublik Srpska ist eine unabhaengige, selbsverwaltende Oranisation der Anwaelte mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft, mit Kanzleinen jeder Art zur Organisation des Anwaltsgewerbes ihren Hauptsitz in Republik Srpska haben (Anwalt, gemeinschaftliche Anwaltskanzlei und die Anwaltgesellschaft).
Vewaltung der Anwaltskammer der Republik Srpska:
Delegireternversammlung der ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Klage eines albanischen Staatsangehörigen entschieden, der im Jahre 1990 als sog. Botschaftsflüchtling in Deutschland Asyl und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten hatte. Nach der Änderung der politischen Verhältnisse in Albanien hob das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 1994 die Asylanerkennung wieder auf. Daraufhin widerrief die beklagte Stadt Mannheim 1999 die Aufenthaltserlaubnis und versagte den weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik, weil der Kläger in der Zeit von 1991 bis 1998 mehrfach u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beförderungserschleichung und Diebstahls verurteilt worden war (neunmal zu Geldstrafen von 10 bis 90 ... weiter lesen
Der seit Oktober 2000 für das Asylrecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute darüber verhandelt, ob Asylbewerbern aus Afghanistan bei ihrer Rückkehr politische Verfolgung droht. Nach der Rechtsprechung setzt politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts (Art. 16 a Grundgesetz, § 51 Abs. 1 Ausländergesetz) voraus, dass sie von einem Staat oder einer staatsähnlichen (quasistaatlichen) Herrschaftsmacht ausgeht. Flüchtlinge aus dem seit vielen Jahren vom Bürgerkrieg heimgesuchten Afghanistan, in dem die ursprüngliche Staatsgewalt handlungsunfähig geworden ist, können daher Asyl nur erhalten, wenn feststeht, dass sich dort quasistaatliche Machtbereiche herausgebildet haben und ihnen dortVerfolgung droht. Die Existenz ... weiter lesen
Verzicht auf die Bosnische Staatsbürgerschaft
Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu sein.
DIE AUFGABE DER B.-H. STAATSANGEHÖRIGKEIT ist mit dem Artikel 15 des ... weiter lesen
Die Reform der Staatsbürgerschaftsvorschriften in Deutschland wird am 27. Juni dieses Jahres in Kraft treten. Die Änderungen sind sehr bedeutend und führen die Möglichkeit ein, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen, in Situationen, in denen dies bisher nicht möglich war, und vereinfachen die Erlangung der Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die Änderungen verkürzen den Zeitraum des Aufenthalts in Deutschland, der für die Einbürgerung (den Prozess der Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Ausländer) erforderlich ist, von derzeit 8 auf 5 Jahre.
Für Bürger der Republik Serbien ist die wichtigste Neuheit, dass sie nicht mehr aus ihrer Staatsbürgerschaft entlassen werden müssen, um die deutsche ... weiter lesen
Rechtsanwältin Valentina Stankovic berichtete im Rahmen des diesjährigen Anwaltstreffens, das die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Zusammenarbeit mit Beck-online jedes Jahr in Belgrad veranstaltet, zum Thema „Neuigkeiten bei der Beschäftigung von Ausländern in Serbien“. An diesem Treffen nahm auch Denis Khudyakov , Rechtsanwalt aus Russland, aus unserer Anwaltskanzlei teil.
Die Nationalversammlung der Republik Serbien verabschiedete Änderungen des Ausländergesetzes und des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern und nahm damit wesentliche Änderungen an den Verfahren zur Regelung ihrer ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat ein Urteil des
Verwaltungsgerichts (VG) Chemnitz wegen Verletzung des Anspruchs auf
rechtliches Gehör in einem Asylverfahren aufgehoben.
1. Die Beschwerdeführer (Bf), ein Ehepaar türkischer Staats- und
kurdischer Volkszugehörigkeit, beantragten 1994 politisches Asyl. Mit
Bescheid vom 12. Dezember 1994 lehnte das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) die Asylanträge ab, stellte
jedoch Abschiebungshindernisse nach §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG
fest. Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehene
Bescheid wurde dem Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
(Bundesbeauftragter) ausweislich eines Vermerks in den ... weiter lesen