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Gerichte in der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina Die regelmäßigen Gerichte in der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina sind: Grundgericht, Kreisgericht, das Oberste Gericht der Republik Srpska und die Wirtschaftsgerichte der Republik Srpska. Die Arbeit der Gerichte ist nach dem Gesetz über die Gerichtshöfe der Republik Srpska geregelt (Amtsblatt der Republik Srpska 37/12). Die Grundgerichte werden für eine oder mehrere Gemeinden begründet. Nach dem Gesetz gibt es neunzehn. Das sind: Das Grundgericht Banja Luka Das Grundgericht Bijeljina Das Grundgericht Derventa Das Grundgericht Doboj Das Grundgericht Foča Das Grundgericht Gradiška Das ... weiter lesen
Die Gerichtshoefe in Brcko Distrikt Bosnien und Herzegowina GRUNDGERICHTSHOF BRCKO DISTRIKT Der Grundgerichtshof Brcko Distrikt wurde am 01.04.2001 nach dem Statut Brcko Distrikts BiH Gesetz ueber die Gerichtshoefe Brcko Distrikt BiH realisiert. Nach dem Gesetz ueber die Gerichtshoefe Brcko Distrikt BiH, wird das Grundgericht Brckodistrikts BiH fuer das Gebiet Brcko Distrikt BiH begruendet, dessen Hauptsitz in Brcko Distrikt ist. Der Grundgerichtshof Brcko Distrikt hat 15 Richter und den Vorsitzenden des Gerichtes. Nach der Regelung ueber die Organisation und Systematisierung der Arbeitsplatze, die der Vorsitzende trifft und die nach der Zustimmung der Justizkommision Brcko Distrikts BiH angewndet wird, wurde ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Klagen von drei nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz anerkannten Flüchtlingen auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis entschieden. Die Kläger hatten erfolgreich geltend gemacht, bei einer Rückkehr in ihre Heimatstaaten (Irak bzw. Sudan) politisch verfolgt zu werden. Die Ausländerbehörde erteilte ihnen dennoch keine Aufenthaltsbefugnisse, da Zweifel hinsichtlich ihrer Identität und Staatsangehörigkeit bestünden und die Kläger an der Klärung dieser Fragen nicht hinreichend mitgewirkt hätten. Das von ihnen angerufene Verwaltungsgericht hat sämtliche Klagen abgewiesen. Nur einer der Kläger hatte mit seiner Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat ... weiter lesen
Lüneburg (jur). Werden minderjährige Flüchtlinge aus Deutschland abgeschoben, müssen sie unter Umständen die Abschiebungskosten bezahlen. Dies gilt für Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt und damit nach dem Aufenthaltsgesetz voll handlungsfähig sind, urteilte am Donnerstag, 25. September 2014, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg (Az.: 8 LC 163/13). Praktische Auswirkungen hat das Urteil vor allem für Flüchtlinge, die als Minderjährige abgeschoben wurden, dann später aber wieder nach Deutschland einreisten. Im konkreten Fall muss nun eine serbische Frau rund 600 Euro an angefallenen Abschiebungskosten zahlen. Sie war 1995 zusammen mit ... weiter lesen
Rechtsanwältin Valentina Stankovic berichtete im Rahmen des diesjährigen Anwaltstreffens, das die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Zusammenarbeit mit Beck-online jedes Jahr in Belgrad veranstaltet, zum Thema „Neuigkeiten bei der Beschäftigung von Ausländern in Serbien“. An diesem Treffen nahm auch Denis Khudyakov , Rechtsanwalt aus Russland, aus unserer Anwaltskanzlei teil. Die Nationalversammlung der Republik Serbien verabschiedete Änderungen des Ausländergesetzes und des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern und nahm damit wesentliche Änderungen an den Verfahren zur Regelung ihrer ... weiter lesen
Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu sein. Die Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit ist im Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Bosnien Herzegowinas definiert, welcher lautet: „Die Person, die durch die ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Chemnitz wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Asylverfahren aufgehoben. 1. Die Beschwerdeführer (Bf), ein Ehepaar türkischer Staats- und kurdischer Volkszugehörigkeit, beantragten 1994 politisches Asyl. Mit Bescheid vom 12. Dezember 1994 lehnte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) die Asylanträge ab, stellte jedoch Abschiebungshindernisse nach §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG fest. Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehene Bescheid wurde dem Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten (Bundesbeauftragter) ausweislich eines Vermerks in den ... weiter lesen
Der seit Oktober 2000 für das Asylrecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute darüber verhandelt, ob Asylbewerbern aus Afghanistan bei ihrer Rückkehr politische Verfolgung droht. Nach der Rechtsprechung setzt politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts (Art. 16 a Grundgesetz, § 51 Abs. 1 Ausländergesetz) voraus, dass sie von einem Staat oder einer staatsähnlichen (quasistaatlichen) Herrschaftsmacht ausgeht. Flüchtlinge aus dem seit vielen Jahren vom Bürgerkrieg heimgesuchten Afghanistan, in dem die ursprüngliche Staatsgewalt handlungsunfähig geworden ist, können daher Asyl nur erhalten, wenn feststeht, dass sich dort quasistaatliche Machtbereiche herausgebildet haben und ihnen dortVerfolgung droht. Die Existenz ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat einem türkischen Asylbewerber (Beschwerdeführer; Bf) Recht gegeben, der sich mit seiner Verfassungsbeschwerde (Vb) gegen die Anordnung von Abschiebungshaft gewandt hat. 1. Der Asylantrag des Bf war 1994 abgelehnt worden, eine Klage gegen die Ablehnung ist bei dem Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz anhängig. Auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung des Bf wies die Ausländerbehörde in Niedersachsen ihn im November 1999 aus Deutschland aus und ordnete seine Abschiebung in die Türkei zum Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft an. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Maßnahmen beantragte der Bf beim VG Oldenburg vorläufigen Rechtsschutz. Im ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Ohne grundlegende Kenntnisse der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland können Ausländer nicht eingebürgert werden. Der einbürgerungswillige Ausländer muss wenigstens über „einen Grundbestand an staatsbürgerlichem Wissen verfügen“, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Donnerstag, 9. Oktober 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: 11 K 4764/13). Ein rein formales Bekenntnis zum Grundgesetz ohne entsprechendes Grundwissen reicht danach nicht aus. Geklagt hatte eine Türkin, die im Juni 1999 in Deutschland Asyl suchte. Bei der Frau wurde eine chronische posttraumatische Belastungsstörung mit „depressiv suizidalem ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines 27 Jahre alten, tunesischen Mannes auf ein Visum abgewiesen, der geltend machte, er wolle zu seiner 84 Jahre alten deutschen Ehefrau ziehen, die er kurz zuvor in Tunesien geheiratet hatte. Das Verwaltungsgericht Berlin ist seit September 1999 - dem Umzug der Bundesregierung (u.a. des Auswärtigen Amtes) nach Berlin - für die Visumsstreitigkeiten aus sämtlichen deutschen Auslandsvertretungen in erster Instanz allein zuständig. Dabei geht es hauptsächlich um Visa zum Nachzug von Familienmitgliedern, um Visa zur Aufnahme eines Studiums oder einer Arbeit sowie um Besuchsvisa. Da die Visa-Verfahren einerseits von besonderer Dringlichkeit sind und andererseits oft eine zeitintensive ... weiter lesen
Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina Das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina Die Person, die auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichtet, macht eine Aussage über die Ausbürgerung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – auf einem vorbereiteten Formular beim Ministerium für zivile Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo. Mithilfe eines Anwalts kann die Prozedur der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina auch ohne eine Anreise nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden. Der Aussage über die Ausbürgerung sind beizufügen: Der Nachweis über den Besitz ... weiter lesen