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Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Klagen von drei nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz anerkannten Flüchtlingen auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis entschieden. Die Kläger hatten erfolgreich geltend gemacht, bei einer Rückkehr in ihre Heimatstaaten (Irak bzw. Sudan) politisch verfolgt zu werden. Die Ausländerbehörde erteilte ihnen dennoch keine Aufenthaltsbefugnisse, da Zweifel hinsichtlich ihrer Identität und Staatsangehörigkeit bestünden und die Kläger an der Klärung dieser Fragen nicht hinreichend mitgewirkt hätten. Das von ihnen angerufene Verwaltungsgericht hat sämtliche Klagen abgewiesen. Nur einer der Kläger hatte mit seiner Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ... weiter lesen
1. Welche Bedingungen muss der Antragsteller erfüllen?
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien kann ein einheimischer Staatsbürger die Entlassung unter folgenden Bedingungen beantragen, und zwar, dass:
er volljährig ist,
er keine Hindernisse in Bezug auf den Wehrdienst hat * ,
er die Steuern und andere gesetzliche Verpflichtungen beglichen hat,
er die vermögensrechtlichen Verpflichtungen aus dem Eheverhältnis und der Eltern-Kinderbeziehung gegenüber den Personen, die in der Republik Serbien leben, geregelt hat,
gegen ihn kein Strafverfahren geführt wird oder er eine Strafe verbüßt hat,
er eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder einen ... weiter lesen
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Ausländer (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) und des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) wurden zahlreiche Änderungen zur Regelung des Aufenthalts von Ausländern in Serbien Land eingeführt. Gemäß den Änderungen sollten ausländische Staatsangehörige, die ihren Aufenthalt in der Republik Serbien aufgrund von Beschäftigung regeln (ein Ausländer, der beabsichtigt, in der Republik Serbien zu leben und zu arbeiten oder eine fachliche Spezialisierung, Schulung oder Praktikum durchzuführen), ab dem 01.02.2024 einen Antrag auf Genehmigung für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit für Ausländer (eine einheitliche Genehmigung) ... weiter lesen
Leipzig (jur). Erklären sich Menschen aus humanitären Gründen zur Übernahme aller Lebensunterhaltskosten von Bürgerkriegsflüchtlingen bereit, gilt diese Verpflichtung auch noch nach deren Anerkennung als Flüchtling. Denn es kommt nicht auf den Aufenthaltstitel, sondern vielmehr auf den Aufenthaltszweck an, wie humanitäre Gründe, urteilte am Montag, 30. Januar 2017, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 10.16). Von dieser Entscheidung sind alle betroffen, die bis August 2016 eine entsprechende Haftung eingegangen sind.
Im konkreten Fall hatte ein in Deutschland lebender Syrer sich wegen des Bürgerkriegs um seine Verwandten in Syrien gesorgt. Damit seine Nichte, ihr ... weiter lesen
Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu sein.
Die Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit ist im Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Bosnien Herzegowinas definiert, welcher lautet: „Die Person, die durch die ... weiter lesen
Der seit Oktober 2000 für das Asylrecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute darüber verhandelt, ob Asylbewerbern aus Afghanistan bei ihrer Rückkehr politische Verfolgung droht. Nach der Rechtsprechung setzt politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts (Art. 16 a Grundgesetz, § 51 Abs. 1 Ausländergesetz) voraus, dass sie von einem Staat oder einer staatsähnlichen (quasistaatlichen) Herrschaftsmacht ausgeht. Flüchtlinge aus dem seit vielen Jahren vom Bürgerkrieg heimgesuchten Afghanistan, in dem die ursprüngliche Staatsgewalt handlungsunfähig geworden ist, können daher Asyl nur erhalten, wenn feststeht, dass sich dort quasistaatliche Machtbereiche herausgebildet haben und ihnen dortVerfolgung droht. Die Existenz ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat ein Urteil des
Verwaltungsgerichts (VG) Chemnitz wegen Verletzung des Anspruchs auf
rechtliches Gehör in einem Asylverfahren aufgehoben.
1. Die Beschwerdeführer (Bf), ein Ehepaar türkischer Staats- und
kurdischer Volkszugehörigkeit, beantragten 1994 politisches Asyl. Mit
Bescheid vom 12. Dezember 1994 lehnte das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) die Asylanträge ab, stellte
jedoch Abschiebungshindernisse nach §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG
fest. Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehene
Bescheid wurde dem Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
(Bundesbeauftragter) ausweislich eines Vermerks in den ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Ausländerbehörde darf nicht ohne Weiteres von einem abgelehnten Asylbewerber und Vater von zwei in Deutschland geborenen Kindern die Ausreise zur Einholung eines Visums für den Familiennachzug verlangen. Dies ist unverhältnismäßig und verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie, wenn überhaupt nicht klar ist, ob oder wann der ausgereiste Flüchtling wieder zu seinen kleinen Kindern zurückkommen kann, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag, 4. Dezember 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 441/23).
Im konkreten Fall ging es um einen äthiopischen abgelehnten Asylbewerber und Vater von zwei 2015 und 2021 in Deutschland geborenen Töchtern. Der Mann übt ... weiter lesen
Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
Das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
Die Person, die auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichtet, macht eine Aussage über die Ausbürgerung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – auf einem vorbereiteten Formular beim Ministerium für zivile Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo. Mithilfe eines Anwalts kann die Prozedur der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina auch ohne eine Anreise nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden.
Der Aussage über die Ausbürgerung sind beizufügen:
Der Nachweis über den Besitz ... weiter lesen
Die Gerichtshoefe in Brcko Distrikt Bosnien und Herzegowina
GRUNDGERICHTSHOF BRCKO DISTRIKT
Der Grundgerichtshof Brcko Distrikt wurde am 01.04.2001 nach dem Statut Brcko Distrikts BiH Gesetz ueber die Gerichtshoefe Brcko Distrikt BiH realisiert.
Nach dem Gesetz ueber die Gerichtshoefe Brcko Distrikt BiH, wird das Grundgericht Brckodistrikts BiH fuer das Gebiet Brcko Distrikt BiH begruendet, dessen Hauptsitz in Brcko Distrikt ist.
Der Grundgerichtshof Brcko Distrikt hat 15 Richter und den Vorsitzenden des Gerichtes. Nach der Regelung ueber die Organisation und Systematisierung der Arbeitsplatze, die der Vorsitzende trifft und die nach der Zustimmung der Justizkommision Brcko Distrikts BiH angewndet wird, wurde ... weiter lesen
Lüneburg (jur). Werden minderjährige Flüchtlinge aus Deutschland abgeschoben, müssen sie unter Umständen die Abschiebungskosten bezahlen. Dies gilt für Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt und damit nach dem Aufenthaltsgesetz voll handlungsfähig sind, urteilte am Donnerstag, 25. September 2014, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg (Az.: 8 LC 163/13). Praktische Auswirkungen hat das Urteil vor allem für Flüchtlinge, die als Minderjährige abgeschoben wurden, dann später aber wieder nach Deutschland einreisten.
Im konkreten Fall muss nun eine serbische Frau rund 600 Euro an angefallenen Abschiebungskosten zahlen. Sie war 1995 zusammen mit ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.01.2001 über mehrere Asylbegehren von Kurden aus dem Nordirak entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof München hatte den Kurden Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung zugesprochen, weil sie bei einer Rückkehr in den (Zentral-)Irak wegen ungenehmigter Ausreise und Asylantragstellung im westlichen Ausland politisch verfolgt würden. Zwar seien sie in den kurdischen Provinzen des Nordirak vor dieser Verfolgung sicher (sog. inländische Fluchtalternative). Das schließe grundsätzlich die Gewährung von Asyl aus. Anders sei es, wenn das verfolgungsfreie Gebiet tatsächlich nicht erreicht werden könne. So verhalte es sich in den vorliegenden Fällen. Die Asylbewerber könnten in den Nordirak nicht ... weiter lesen