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Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat einem türkischen Asylbewerber (Beschwerdeführer; Bf) Recht gegeben, der sich mit seiner Verfassungsbeschwerde (Vb) gegen die Anordnung von Abschiebungshaft gewandt hat. 1. Der Asylantrag des Bf war 1994 abgelehnt worden, eine Klage gegen die Ablehnung ist bei dem Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz anhängig. Auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung des Bf wies die Ausländerbehörde in Niedersachsen ihn im November 1999 aus Deutschland aus und ordnete seine Abschiebung in die Türkei zum Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft an. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Maßnahmen beantragte der Bf beim VG Oldenburg vorläufigen Rechtsschutz. Im ... weiter lesen
Die häufig gestellte Frage in unserem Büro bezieht sich auf die Möglichkeit die serbische und deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen. Laut derzeitigen Vorschriften ist es UNZULÄSSIG beide Staatsbürgerschaften zu besitzen, aber es bestehen Anzeichen, dass es Änderungen diesbezüglich geben wird. Wann die Änderungen der Vorschriften durchgeführt werden könnten, weiß niemand und bis zu diesem Zeitpunkt werden Vorschriften über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft eine Staats und Stands der Staatsbürgerschaft des anderen angewandt. Wie lange dauert das Verfahren der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien? Das Verfahren der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien ... weiter lesen
1. Welche Bedingungen muss der Antragsteller erfüllen? Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien kann ein einheimischer Staatsbürger die Entlassung unter folgenden Bedingungen beantragen, und zwar, dass: er volljährig ist, er keine Hindernisse in Bezug auf den Wehrdienst hat * , er die Steuern und andere gesetzliche Verpflichtungen beglichen hat, er die vermögensrechtlichen Verpflichtungen aus dem Eheverhältnis und der Eltern-Kinderbeziehung gegenüber den Personen, die in der Republik Serbien leben, geregelt hat, gegen ihn kein Strafverfahren geführt wird oder er eine Strafe verbüßt hat, er eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder einen ... weiter lesen
Anwaltskammer der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina Die Adwokatur in Republika Srpska ist ein selbststaendiges, unabhaengiges professionelles Gewerbe, das funktioniert und organisiert wird nach dem Gesetz ueber die Advokatur der Republik Srpska, („Amtsblatt Republik Srpska“ Nr. 30/07 und 59/08). Die Advokatur in Rebublik Srpska ist eine unabhaengige, selbsverwaltende Oranisation der Anwaelte mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft, mit Kanzleinen jeder Art zur Organisation des Anwaltsgewerbes ihren Hauptsitz in Republik Srpska haben (Anwalt, gemeinschaftliche Anwaltskanzlei und die Anwaltgesellschaft). Vewaltung der Anwaltskammer der Republik Srpska: Delegireternversammlung der ... weiter lesen
Der seit Oktober 2000 für das Asylrecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute darüber verhandelt, ob Asylbewerbern aus Afghanistan bei ihrer Rückkehr politische Verfolgung droht. Nach der Rechtsprechung setzt politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts (Art. 16 a Grundgesetz, § 51 Abs. 1 Ausländergesetz) voraus, dass sie von einem Staat oder einer staatsähnlichen (quasistaatlichen) Herrschaftsmacht ausgeht. Flüchtlinge aus dem seit vielen Jahren vom Bürgerkrieg heimgesuchten Afghanistan, in dem die ursprüngliche Staatsgewalt handlungsunfähig geworden ist, können daher Asyl nur erhalten, wenn feststeht, dass sich dort quasistaatliche Machtbereiche herausgebildet haben und ihnen dortVerfolgung droht. Die Existenz ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Chemnitz wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Asylverfahren aufgehoben. 1. Die Beschwerdeführer (Bf), ein Ehepaar türkischer Staats- und kurdischer Volkszugehörigkeit, beantragten 1994 politisches Asyl. Mit Bescheid vom 12. Dezember 1994 lehnte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) die Asylanträge ab, stellte jedoch Abschiebungshindernisse nach §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG fest. Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehene Bescheid wurde dem Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten (Bundesbeauftragter) ausweislich eines Vermerks in den ... weiter lesen
Anwaltskammer der Foederation Bosnien und Herzegowinas Auf dem Niveau Bosnien und Herzegowinas gibt es keine organisierten Institutionen der Advokatur. Die Anwaltskammern in Bosnien und Herzegowina sind auf dem Entitaetenniveau organisiert. Nach dem Gesetz ueber die Advokatur der Foederation BiHs, ist die Advokatur eine nach dem Gesetz und Verordnungen begruendetes organisiertes und funktionierendes Gewerbe. Die Organe der foederalen Anwaltskammer sind: der Vorstand, Vorsitzende und sein Vizepraesident, der Aufsichtsrat, Disziplinargericht und der Staatsanwalt, Kommission fuer Anwaltspruefungen und andere Organe nach dem Statut der foederalen Anwaltskammer bestimmt. Das Mandat der foederalen Anwaltskammer betraegt ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.01.2001 über mehrere Asylbegehren von Kurden aus dem Nordirak entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof München hatte den Kurden Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung zugesprochen, weil sie bei einer Rückkehr in den (Zentral-)Irak wegen ungenehmigter Ausreise und Asylantragstellung im westlichen Ausland politisch verfolgt würden. Zwar seien sie in den kurdischen Provinzen des Nordirak vor dieser Verfolgung sicher (sog. inländische Fluchtalternative). Das schließe grundsätzlich die Gewährung von Asyl aus. Anders sei es, wenn das verfolgungsfreie Gebiet tatsächlich nicht erreicht werden könne. So verhalte es sich in den vorliegenden Fällen. Die Asylbewerber könnten in den Nordirak nicht ... weiter lesen
Gerichtshöfe in Bosnien und Herzegowina Das Gericht Bosnien und Herzegowinas – Auf dem Niveau von Bosnien und Herzegowina (BiH) existiert das ordentliche Gericht, das aufgrund des Gesetzes über die Gerichtshöfe von BiH errichtet wurde, das der Hohe Repräsentant in BiH im Jahr 2000 nach seinen Befugnissen angeordnet hat („Amtsblatt BiH“ Nr. 29/00). Im Nachhinein wurde das Gesetz mehrere Male geändert und ergänzt. Die Richter in den Gerichten von BiH werden auf lebenslang ernannt. Der Gerichtshof Bosnien und Herzegowinas hat drei Abteilungen: Straf-, Verwaltungs- und Apellationsabteilung. Zurzeit sind im Gerichtshof BiH 53 Richter beschäftigt. Dem Gerichthof BiH hilft bei ... weiter lesen
Gerichtshöfe in der Föderation Bosnien und Herzegowina Regelmäßige Gerichtshöfe in der Föderation Bosnien und Herzegowina Die regelmäßigen Gerichte in der Föderation BiHs sind eine Verfassungskategorie, das Gesetz über die Gerichtshöfe bestimmt die Arbeitsaufteilung und die Zuständigkeit der Gerichte, demnach existieren in der Föderation BiHs das Gemeindegericht, das Kantongericht und das Oberste Gericht der Foederation BiHs. Alle Richter auf allen Niveaus wählt der Oberste Gerichtsrat und Staatsanwaltschaftsrat BiHs. Das Gemeindegericht in der Föderation BiHs – die Gemeindegerichte werden nach dem Gesetz für eine oder mehrere ... weiter lesen
Gerichte in der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina Die regelmäßigen Gerichte in der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina sind: Grundgericht, Kreisgericht, das Oberste Gericht der Republik Srpska und die Wirtschaftsgerichte der Republik Srpska. Die Arbeit der Gerichte ist nach dem Gesetz über die Gerichtshöfe der Republik Srpska geregelt (Amtsblatt der Republik Srpska 37/12). Die Grundgerichte werden für eine oder mehrere Gemeinden begründet. Nach dem Gesetz gibt es neunzehn. Das sind: Das Grundgericht Banja Luka Das Grundgericht Bijeljina Das Grundgericht Derventa Das Grundgericht Doboj Das Grundgericht Foča Das Grundgericht Gradiška Das ... weiter lesen
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2001 klar gestellt, dass in Abschiebungshaft genommene Ausländer auch nach Beendigung der Haft Anspruch darauf haben, die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme gerichtlich vollständig überprüfen zu lassen. 1. Der Entscheidung liegen drei Verfassungsbeschwerden (Vb) zugrunde. Alle drei Beschwerdeführer (Bf) waren auf richterliche Anordnung in Abschiebungshaft genommen worden und hatten hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt. Der Bf zu 1 wurde nach einer Woche abgeschoben, das Landgericht (LG) wies seine Beschwerde fünf Tage später als unzulässig zurück. Die dagegen eingelegte sofortige weitere Beschwerde wurde vom ... weiter lesen