Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Bad Arolsen - Strafrecht
Rechtsanwälte für Strafrecht im Umkreis von 50 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidiger Im Zivilverfahren besteht bei geringem Einkommen und Vermögen die Möglichkeit, beim für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht PKH = Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht genannt) zu beantragen und sich so die Kosten des Gerichtsverfahrens und die Anwaltsgebühren ganz oder teilweise von der Staatskasse erstatten zu lassen. Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen. Dazu zählen unter anderem auch Mietstreitigkeiten sowie Kindschafts- und Familiensachen. Im Strafverfahren ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt. Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie. Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Ein in der Sicherungsverwahrung befindlicher Gefangener darf während eines Krankenhausaufenthaltes nicht wegen einer pauschal angenommenen Fluchtgefahr vier Tage lang gefesselt werden. Ohne Berücksichtigung der individuellen Vorgeschichte und des Gesundheitszustands des Gefangenen sowie weiterer Umstände verletzt die Zwangsmaßnahme das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 1. März 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 1719/21). Die Karlsruher Richter werteten damit die Verfassungsbeschwerde eines in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Werl in der Sicherungsverwahrung untergebrachten ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 379/16 Er gehört zu den größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats: Der Zweifelssatz des Strafrechts. Den meisten dürften er eher anhand seiner römisch-rechtlichen Ausprägung in dubio pro reo bekannt sein – im Zweifel für den Angeklagten. Jener muss in einem strafrechtlichen Verfahren, solange als unschludig gelten, bis seine Schuld zur Überzeugung des Gerichts zweifelsfrei bewiesen ist. Abzuleiten ist dieser Grundsatz aus Art. 20 Absatz III GG, aus dem wiederrum das Rechtsstaatsprinzip folgt. Mitunter finden sich anderweitige Begründungsansätze wie die Menschenwürdegarantie des Art. 1 ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hat die vom Landgericht Heidelberg ausgesprochene Verurteilung des Ärztlichen Direktors der Abteilung Herzchirurgie des Universitätsklinikums Heidelberg wegen Untreue und Vorteilsnahme zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 1.000 DM im Schuldspruch nur hinsichtlich der Vorteilsannahme bestätigt, die Verurteilung wegen Untreue und der Strafausspruch hatten hingegen keinen Bestand. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte der Angeklagte eine Drittmittelvereinbarung mit einer Medizintechnikfirma geschlossen, von der die Universitätsklinik unter anderem Herzschrittmacher und Herzklappen bezog. Danach wurden dem Angeklagten von der Firma fünf Prozent ihres Umsatz mit der Klinik als sogenannte "Boni" ... weiter lesen
Die schriftliche Begründung steht noch aus. Sicherlich haben Sie ebenso wenig wie auch ich aus der Berichterstattung erfahren, dass der Vorsitzende Richter am Landgericht das Urteil des Amtsgerichts massiv kritisierte. Sieben Verhandlungstage benötigte er, um den Sachverhalt aufzuklären, die Amtsrichterin nur einige Stunden. Meine Empörung über die Verfahrensweise des Amtsgerichts wurde seinerzeit in der Presse massiv kritisiert. Die Kritik des Landgerichts, ist der Presse keine Zeile wert. Festzustellen ist, dass erstmals durch das Landgericht eine ernsthafte Aufarbeitung des mir zur Last gelegten Sachverhalts betrieben wurde. Dass das Landgericht zu einer anderen als in meinem Sinne ausfallenden rechtlichen ... weiter lesen
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Revision der Staatsanwaltschaft über ein Urteil des Landgerichts Potsdam zu befinden. Dort wurde zwei Tätern, die über mehrere Stunden ihr Opfer mißhandelt und sich dabei erheblich betrunken hatten, aufgrund ihrer Alkoholisierung eine Strafmilderung gewährt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies unter Hinweis auf Ausführungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. März 2003, NJW 2003, 2394) beanstandet, wonach bei vorwerfbarer Alkoholisierung generell keine Strafmilderung mehr gewährt werden soll (Pressemitteilung Nr. 67/2003). Auch der 5. Strafsenat hat die Strafmilderung im konkreten Fall als fehlerhaft angesehen. Über die Höhe der Strafe muß deshalb bei ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
§ 223 StGB (Strafgesetzbuch) Körperverletzung - Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt oder dies versucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dies ist der sogenannte einfache Fall der Körperverletzung. Eine sogenannte gefährliche Körperverletzung liegt dagegen nach § 224 StGB vor, wenn jemand die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben ... weiter lesen
Die Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten (Beschwerdeführer - Bf), der sich gegen die Verwerfung seines Einspruchs gegen einen Strafbefehl und die Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wehrte, hatte Erfolg. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, wonach die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen. 1. Der Bf hatte gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart (AG) am letzten Tag der Frist per ... weiter lesen
OLG Dresden, BußgeldS Beschluss Ss (OWi) 9015/01 11.04.2002 Leitsatz Bei mehreren gleichermaßen zur Gefahrenabwehr (objektiv) geeigneten Verhaltensweisen bildet nur diejenige einen Rechtfertigungsgrund, die in der konkreten Notstandssituation geboten ist. Ein solches "Gebotensein" liegt aber nicht vor, wenn von dem Täter ein anderes als das gezeigte Verhalten zu fordern oder ihm zuzumuten ist. Schlagwörter: Überholen; Geschwindigkeit Rechtsvorschriften: StGB § 34 Volltext s. Anhangweiter lesen