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Dortmund (jur). Hat ein Jobcenter Hartz-IV-Bezieher nicht erst zur Senkung zu hoher Unterkunftskosten aufgefordert, darf es nicht die Hilfeleistung begrenzen. Dabei gilt die Pflicht zur Kostensenkungsaufforderung nicht nur bei Mietwohnungen, sondern immer auch für selbstbewohntes Wohneigentum, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag, 26. September 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 19 AS 1803/15).
Im konkreten Fall bewohnte eine Hartz-IV-Bezieherin zusammen mit ihrem Sohn in Lüdenscheid ein eigenes Reihenhaus. Als die Gasheizung kaputt ging, beantragte die Frau beim Jobcenter Märkischer Kreis die Kostenübernahme in Höhe von rund 5.200 Euro für die Erneuerung der ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Auch für regelmäßige Besuche ihrer getrennt lebenden Kinder können Hartz-IV-Bezieher nicht den vollen Raumbedarf beanspruchen. Es reicht für die Wahrnehmung des Umgangsrechts aus, wenn für jedes Kind der hälftige Platzbedarf berücksichtigt wird, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Freitag, 1. August 2014, veröffentlichten Beschluss (Az.: L 3 AS 1895/14 ER-B).
Im konkreten Fall verlangte ein getrennt lebender Hartz-IV-Bezieher aus dem Raum Mannheim vom Jobcenter die Kostenübernahme für eine 90 Quadratmeter große Wohnung. Er habe drei minderjährige Kinder, die sich regelmäßig ... weiter lesen
Dortmund (jur). Das sogenannte Schulgeld zur Unterstützung von Hartz-IV-Kindern ist bei Trennungskindern von dem Jobcenter desjenigen Elternteils zu bezahlen, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält. Auf den zufälligen Aufenthalt zu Beginn des Schulhalbjahres kommt es nicht an, wie das Sozialgericht Dortmund in einem am Mittwoch, 24. Mai 2017, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: S 19 AS 2534/15). Damit werden Trägerstreitigkeiten auf dem Rücken der Kinder vermieden.
Das 2009 eingeführte „Schulgeld“ ist als Teil des sogenannten Bildungspakets für den Kauf von Schulbedarf gedacht. Jeweils zu Beginn eines Schuljahres bekommen Kinder 70 und zum Halbjahr nochmals 30 Euro. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Sozialgericht (SG) Karlsruhe hat das Recht pflegebedürftiger Menschen auf freie Wahl ihrer Pflegeeinrichtungen gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 31. Dezember 2014, veröffentlichten Urteil müssen sie nicht das günstigste angemessene Heim wählen; vielmehr muss die Sozialhilfe auch Mehrkosten tragen, solange sie unter 20 Prozent liegen (Az.: S 1 SO 750/14).
Damit gab das SG einem Pflegebedürftigen aus Karlsruhe recht. Der heute 65-Jährige hat eine schwere Intelligenzminderung und gilt wegen verschiedener Krankheiten als Schwerbehindert mit einem Grad von 100.
Seit 2005 ist er in einer Vollstationären Einrichtung untergebracht. Nach Einschätzung der ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hartz-IV-Bezieher können künftig leichter gegen die Kürzung ihrer Unterkunftsleistungen durch das Jobcenter vorgehen. Denn Eilbedürftigkeit für die Gewährung vorläufiger Unterkunftsleistungen liegt nicht erst vor, wenn dem Hilfebedürftigen eine fristlose Mietkündigung und eine Räumungsklage zugestellt worden sind, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 22. August 2017, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1910/12).
Damit bekam ein Hartz-IV-Bezieher aus Nordrhein-Westfalen von den Verfassungsrichtern recht. Das Jobcenter ging Anfang 2012 davon aus, dass der Mann mit einer anderen Person zusammenwohnt und mit dieser in ... weiter lesen