GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Banken sollen auch bei vermeintlich sicheren Anlagen, wie offenen Immobilienfonds, verpflichtet sein, den Kunden umfassend und vollständig zu informieren. Dies bestätigte das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 23.03.2012 (AZ 2-19 O 334/11). Der Anlageberater habe den Kunden umfassend über die Risiken, die sich aus der angestrebten Geldanlage ergeben, aufzuklären. Tue er dies nicht, verletze er seine Aufklärungspflichten aus dem Anlageberatungsvertrag mit dem Kunden. Zu den Aufklärungspflichten des Anlageberaters zähle es demnach ... weiter lesen