GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Häufig fällt Anlegern erst im Nachhinein auf, dass sie bei der Zeichnung ihrer Fondsbeteiligung offenbar falsch oder unzureichend beraten wurden. So etwa wenn ihnen zu diesem Zeitpunkt nichts über bestehende Risiken mitgeteilt wurde, gerade diese Risiken sich aber später dann realisiert haben. In solchen Fällen können Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Finanzdienstleister, die sie beraten haben, geltend machen. Dass sich ein solcher Prozess lohnen kann, bestätigte ... weiter lesen