GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Vermögensverwaltung kann grundsätzlich alle Vermögensgegenstände erfassen und sowohl von Privaten als auch von Institutionen in Anspruch genommen werden. Es sind nicht nur Bargeld, Wertpapiere oder Gesellschaftsbeteiligungen als möglicher Gegenstand der Vermögensverwaltung zu betrachten, sondern auch Immobilien oder Kunstgegenstände. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich nicht um eine einmalige, sondern eine auf Dauer angelegte Dienstleistung handelt. Zu beachten ist, dass der ... weiter lesen