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Rechtsanwälte und Kanzleien

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Ein Bericht des Handelsblatts vom 17.01.2018 lässt aufhorchen. Demnach haben Anleger über Finanzmakler, Anlageberater und Vertriebsleute bis zu EUR 300 Mio. der Picam-Gruppe von 2000 bis 3000 Anlegern zur Verfügung gestellt und warten nun auf Auszahlungen. Mehrere betroffene Anleger haben sich bereits bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gemeldet und rechtlichen Rat gesucht. Sie berichten, dass ihnen Renditen von 15 -20 % versprochen worden sind.
Es wurden zwei Anlagemodelle angeboten unter denen die Anleger wählen konnten, zum einen ein „Secure“-Modell, bei dem nur mit einem Teil des Kapitals spekuliert und der Rest des Kapitals ... weiter lesen
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Ein Kreditnehmer, der durch Täuschung zum Beitritt zu einer Immobilienfonds-Gesellschaft bürgerlichen Rechts verleitet worden ist, kann nach den Regeln des sogen. Einwendungsdurchgriffs (§ 9 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz) jedenfalls solange die Rückzahlung des zur Finanzierung des Gesellschaftsbeitritts erhaltenen Kredits nicht verweigern oder die Erstattung bereits an den Kreditgeber geleisteter Zahlungen verlangen, wie er den Gesellschaftsbeitrittsvertrag nicht gekündigt hat.
Eheleute hatten die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages über 82.585 DM verlangt, den sie mit der beklagten Bank zur Finanzierung ihrer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR geschlossen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger seien daher der Gefahr ausgesetzt, in den kommenden fünf Jahren auf die anteilige Auszahlung ihrer Investition warten zu müssen. Bereits vor der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des Fonds im Mai 2012 durch das Credit Suisse Asset Management war der CS Euroreal die letzten zwei Jahre geschlossen gewesen. Nachdem die erste Schließung im Mai 2010 zunächst um ein weiteres Jahr verlängert worden war, sei eine Wiedereröffnung zum 21. Mai 2012 geplant gewesen. Die Anleger seien zur Geduld aufgerufen. Die im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit dem FHH Fonds Nr. 21 MS Vega Turmalin ist offenbar ein weiterer Schiffsfonds des Fondhauses Hamburg in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Schon vor rund vier Jahren soll das Containerschiff in schwere Fahrwasser geraten sein und nur mit einer kräftigen Finanzspritze konnte der Betrieb aufrechterhalten werden. Anscheinend war die Finanzspritze nicht stark genug und konnte die Insolvenz im Endeffekt nicht verhindern. Denn nach wie vor steckt die Schifffahrt in einer schweren Krise, da es massive ... weiter lesen
Das Kursrisiko trägt der Anleger
Zur Frage, wann eine Anlageberatung Schadensersatzansprüche gegen die Bank begründet
Kurzfassung
Das Risiko von Kursschwankungen bei Wertpapieren trägt der Anleger – nicht die Bank. Die haftet nur dafür, dass sie die Risiken richtig darstellt. Erweist sich eine Empfehlung im Nachhinein als unrichtig, so führt dies deshalb nicht automatisch zu einer Haftung der Bank.
Das entschied das Landgericht Coburg und wies die Schadensersatzklage eines Wertpapier-Anlegers ab. Der wollte von seiner Bank 144.000,- €, weil die ihm nicht zum Anteils-Verkauf geraten habe. Unter Berücksichtigung der damaligen Börsensituation sei die Empfehlung der Bank an den wertpapiererfahrenen Kläger nicht ... weiter lesen
Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
Vorsicht beim Online-Banking. Ein Bankkunde haftet unter Umstände auch dann, wenn Kriminelle die Überweisungen über das Smart-TAN-plus- Verfahren manipuliert habe.
Vorliegend waren beim Online-Banking zwei Überweisungen im Werte von insgesamt fast 19.000 Euro in die Hände von Kriminellen geraten. Trotz der unstreitig erfolgten Manipulation des Smart-TAN-plus- Verfahren durch Hacker wollte die Bank dafür nicht aufkommen und schob dem Kunden den schwarzen Peter zu. Dieser habe nachlässig gehandelt, weil er den Eingriff nicht rechtzeitig bemerkt habe.
Das Landgericht Darmstadt sah das genauso und entschied zu Lasten des geprellten Kunden. Es entschied mit Urteil vom 28.08.2014 – ... weiter lesen
Möglicherweise sollen nun die Schiffsfondsanleger der beiden in Seenot geratenen Flottenfonds zu deren Sanierung mit Hilfe von „freiwilligen“ Nachschusszahlungen beitragen. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger der beiden Flottenfonds sollen durch Nachschusszahlungen zur Sanierung beitragen. Der MPC Reefer Flottenfonds 1, zu welchem zahlreiche Kühlschiffe zählen, sollen insbesondere mit den aufkommenden Wechselkursschwankungen sowie hohen Reparatur- und Instandhaltungskosten zu kämpfen haben. Am Ende des Sommers 2012 sollen die Anleger des MPC Capital Reefer ... weiter lesen
Wie es scheint wurde über die Schiffsgesellschaft Nordcapital MS E.R. Bremerhaven das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (AZ.: 67b IN 391/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Bereits in der Vergangenheit lief es für den Schiffsfonds nicht gut. Im Jahr 2010, als der Fonds saniert werden musste, und im Jahr 2011, als für das Jahr 2012 ein negatives Betriebsergebnis vorausgesagt wurde, hatte der Fonds mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Heute scheint all die Mühe umsonst gewesen zu sein, denn wie es scheint wurde das vorläufige Insolvenzverfahren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR wurde schon vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) für eine Darlehensschuld der Gesellschaft zugesichert. Doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Es solle keine Einschränkung der Haftung durch die aus der Zwangsverwaltung und der Verwertung des Erbbaurechts erzielten Erlöse möglich sein. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Um ein Insolvenzverfahren ihrer Schiffsfonds abzuwenden, soll die Hamburger Lloyd Fonds AG nun ihre wirtschaftlich in Bedrängnis geratenen Schiffsfonds in eine Auffanggesellschaft namens „Ocean 16“ ausgliedern wollen, heißt es. Aufgrund der Schifffahrtskrise soll es zahlreichen Schiffsfonds an den finanziellen Mitteln fehlen, um beispielsweise die Betriebskosten decken zu können. Die sich ebenfalls in dieser Situation befindlichen Schiffsfonds des Hamburger Investmenthauses Lloyd Fonds AG sollen jetzt durch das Finanzierungsmodell ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit einer Bürgschaft zu entscheiden, die ein Arbeitnehmer gegenüber einem Kreditinstitut als Sicherheit für einen seinem Arbeitgeber eingeräumten Kontokorrentkredit übernommen hatte.
Der Beklagte war seit Anfang 1991 bei der neugegründeten, in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen H. GmbH i.G. (nachfolgend: Hauptschuldnerin) als Bauleiter angestellt. Sein monatliches Nettoeinkommen betrug ab Mai 1991 2.222,70 DM. Ende 1991 geriet die Hauptschuldnerin in finanzielle Schwierigkeiten und beantragte bei der klagenden Sparkasse einen kurzfristigen Kontokorrentkredit von 200.000,- DM. Nachdem die Klägerin sich zur Gewährung des Kredits nur unter ... weiter lesen