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Das Amtsgericht Bremen hat am 19. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Barbados eröffnet (Az.: 501 IN 2/17). Das Containerschiff ist eines von zwei Schiffen, die in den Lloyd Flottenfonds XI eingebracht wurden. Für die Anleger des kriselnden Schiffsfonds dürften die Aussichten auf eine Kehrtwende durch die Insolvenz weiter gesunken sein. Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich Anleger seit dem Jahr 2008 am Lloyd Flottenfonds XI beteiligen. Die Hoffnungen auf eine renditeträchtige Kapitalanlage haben sich indes nicht erfüllt. Denn wie bei vielen anderen Schiffsfonds auch, machten sich die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise 2008 beim ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft Prorendita soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger dieser Beteiligungen sollen offenbar momentan über diese Vorgänge von der Verwaltungsgesellschaft informiert werden. So scheinen derzeit Anleger, die Anteile an einer der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital gezeichnet haben, Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage unterrichtet werden. Die fünf Prorendita Fonds legten Geld in "gebrauchte" Policen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
Die Zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Verfassungsbeschwerden (Vb) zweier Anwaltsnotare (Beschwerdeführer; Bf) stattgegeben. Jeder von ihnen wollte in den Aufsichtsrat einer Bank eintreten, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck unter anderem auch auf Grundstücksgeschäfte gerichtet war. Die zur Ausübung dieser Nebentätigkeit erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde wurde versagt, weil durch eine solche Nebentätigkeit das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars gefährdet werde. Das Oberlandesgericht hob auf Antrag der Bf die Entscheidungen auf, der Bundesgerichtshof (BGH) hingegen bestätigte die Entscheidung der Aufsichtsbehörde. Der BGH war der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Hiernach müssen die beratenden Banken nun nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung für die entsprechende Kapitalanlage entschieden hätte. Durch das neuerliche Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird es für Anleger ab sofort leichter, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschied sich diesbezüglich erstmalig für eine „echte Beweislastumkehr“. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung der Karlsruher Richter könnte richtungsweisend für die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen sein, die auf einem fehlerhaften Prospekt basieren. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.09.2012 stärkt die Rechte von Anlegern. Ein Anleger hatte Klage eingereicht und die Werbeaussagen in einem Wertpapierprospekt als irreführend beanstandet. Die Karlsruher Richter gaben dem Kläger Recht. Der dem Urteil zugrundeliegende Werbeprospekt soll insbesondere die Beschreibung "ausgewogene Konditionen" enthalten haben, was nach Auffassung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an einer der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage unterrichtet werden. Die Verwaltungsgesellschaft benennt die Planung eines Maßnahmenpakets, nach welchem der Handel mit Fondspolicen eingestellt werden solle. Anleger der Prorendita Beteiligungen sollen offensichtlich aktuell von der Verwaltungsgesellschaft über diese Vorgänge informiert werden. Nach der ... weiter lesen
Das Landgericht Amberg hat mit Urteil vom 29.02.2016 – 22 O 489/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Amberg-Sulzbach eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet. Die Sparkasse hat häufig in der Vergangenheit wie auch andere Sparkassen in ihrer Widerrufsbelehrung eine Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ verwendet. Die Verwendung dieser Fußnote in Kombination mit einer bereits vom BGH mehrfach festgestellten fehlerhaften Belehrung über den Lauf der Widerrufsfrist hat das Landgericht letztlich zu seiner Entscheidung bewogen. Rechtsanwalt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Essen, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Den Anlegern der MPC Leben Plus könnten inzwischen Zweifel an der hohen Sicherheit des Fonds gekommen sein, mit welcher den ihnen gegenüber geworben worden sein soll. Der geschlossene Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2002 auferlegt, jedoch sollen die Anleger nach ein paar Ausschüttungen schon seit 2008 aufgrund wirtschaftlicher Probleme keine Ausschüttungen mehr erhalten haben. Der Fonds sei sowohl durch Fremdkapital als auch durch Kredite finanziert ... weiter lesen
Auch sei der Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck 2010 mit Anlegergeldern saniert worden. Vor dem endgültigen Einbruch habe aber auch dieser Fonds nicht geschützt werden können. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch die Anleger dieser Fonds sollen von der Schifffahrtskrise, die dieses Jahr noch einmal richtig in Fahrt kommen soll, nicht verschont bleiben. Die Krise führte in diesem Jahr beispielsweise dazu, dass die Anleger der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck und König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin von ... weiter lesen
Die Kreativität bei der Auflage neuer Kapitalanlageprodukte kennt offenbar keine Grenzen. Nun sollen Kapitalanleger von Transfers von Fußballspielern profitieren. Ein solches Angebot unterbreitet aktuell das Hanseatische Fußball Kontor Privatanlegern und wirbt mit einer Rendite in Höhe 8 % p.a. und mehr. Das Anlagekonzept sieht vor, dass sich Privatanleger mit sog. Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt engagieren. Sie stellen der Firma Hanseatische Fußball Invest GmbH für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren Geld zur Verfügung, welches dieses an ein weiteres Unternehmen, die Firma Hanseatische Fußball Kontor GmbH, weiterleitet. Dieses erwirbt sodann ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 24.09.2003, Az: 12 U 2572/02 1. Auch eine automatisch erzeugte Computererklärung, in der die Online-Bank die Order eines Kunden bestätigt, ist als rechtsgeschäftliche Willenserklärung anzusehen. 2. Der Zugang einer Willenserklärung nach § 130 Abs. 1 BGB ist dann bewirkt, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass der Empfänger sie unter gewöhnlichen Verhältnissen zur Kenntnis nehmen kann. Wenn eine elektronische Erklärung nicht wie eine E-Mail über einen Dritten (Online-Dienst, Provider) an den Empfänger gelangt, sondern diesem direkt übertragen wird, wie beim Online-Banking, ist der Zugang mit Passieren der Schnittstelle zum Empfänger bewirkt. 3. ... weiter lesen