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Möglicherweise sollen nun die Schiffsfondsanleger der beiden in Seenot geratenen Flottenfonds zu deren Sanierung mit Hilfe von „freiwilligen“ Nachschusszahlungen beitragen. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger der beiden Flottenfonds sollen durch Nachschusszahlungen zur Sanierung beitragen. Der MPC Reefer Flottenfonds 1, zu welchem zahlreiche Kühlschiffe zählen, sollen insbesondere mit den aufkommenden Wechselkursschwankungen sowie hohen Reparatur- und Instandhaltungskosten zu kämpfen haben. Am Ende des Sommers 2012 sollen die Anleger des MPC Capital Reefer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
Queensgold und andere Produkte bot die Expert Plus GmbH den Anlegern an. Das hörte sich nach einer sicheren Kapitalanlage an. Inzwischen ist das Queensgold längst verblasst. Ende April gab die Finanzaufsicht BaFin der Expert Plus GmbH auf, ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln und die Anlegergelder zurückzuzahlen.
Die nächste Hiobsbotschaft für die Anleger ließ nicht lange auf sich warten. Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg am 18. Juni das Insolvenzverfahren über die Expert Plus GmbH (Az.: 36e IN 1874/15). Ob, wann und wieviel die Anleger jetzt noch von ihrem Geld wiedersehen, ist ... weiter lesen
In Deutschland boomt die Immobilienbranche aktuell. Die Preise für Immobilien steigen seit Jahren. Der Markt ist lukrativ und lädt auch viele zum Missbrauch ein. Nicht selten werden sanierungsbedürftige Wohnungen von findigen Geschäftemachern günstig gekauft und kurze Zeit später als hervorragende Kapitalanlage mit erheblichem Gewinn und weit über Wert weiterverkauft.
Hierzu bedienen sich diese Geschäftemacher geschickten Vermittler, die den Käufern nicht selten auch noch ungünstige Darlehensfinanzierungen vermitteln.
Über kurz oder lang kommt das böse Erwachen. Mieter beschweren sich über Schimmel und mindern die Miete. In der Eigentümerversammlung kommt ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat einem Euro-Plan-Anleger einen Anspruch auf überzahlte Zinsen gegen die, die Kapitalanlage finanzierende Bank gewährt. In seiner Entscheidung vom 01.03.2011 - XI ZR 135/10 hat der BGH festgestellt, dass der Darlehensvertrag den gesetzlichen Formerfordernissen nicht entspricht.
Der Darlehensnehmer hat sich an dem Anlagemodell EuroPlan beteiligt. Dieses sieht vor, dass sich der Anleger mittels eines Darlehens in eine britische Lebensversicherung investiert und sich gleichzeitig an einem Investmentfonds beteiligt. Dabei sollte planmäßig der Ertrag der Fondsbeteiligung zu einem späteren Zeitpunkt zur Darlehenstilgung verwendet werden. Die Darlehenszinsen sollten aus Erträgen der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Medienfonds Montranus 2, der wohl ein Kapital von 240 Mio. Euro aufweist, konnte die in Informationsmaterialen und Beratungen gemachten Versprechungen gegenüber seinen Anlegern offenbar nicht halten. So erhielten diese Ausschüttungen aus dem Fonds, die hinter den Erwartungen zurückgeblieben sein sollen. Zum Wesen des Medienfonds Montranus 2 gehörte es, dass die Anleger etwas mehr als die Hälfte des von ihnen zu investierenden Kapitals selbst finanzierten, der Rest wurde durch einen ... weiter lesen
Die Peseus Invest und Vermögen AG muss ihr Investmentgeschäft abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 22. Dezember 2015 angeordnet.
Wie die BaFin am 11. Januar 2016 mitteilt, habe die Peseus Invest und Vermögen AG Anlegern Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung angeboten. Durch die kollektive Vermögensverwaltung habe sie das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) zu verfügen. Dieses unerlaubt betriebene Einlagengeschäft müsse sie durch die vollständige Rückzahlung des Genussrechtekapitals an die Anleger unverzüglich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bereits mit Wirkung zum 27.02.2012 hatte der Verwaltungsrat der SEB Asset Management S.A. den Beschluss gefasst, Rücknahmen der Anteilscheine auszusetzen und Zeichnungen zurückzuweisen. Allem Anschein nach drohen den Anlegern nun noch weitere schlechtere Nachrichten. So soll der Verwaltungsrat nun beschlossen haben, den Fonds "SEB Optimix Ertrag" endgültig zu schließen und somit auch zu liquidieren. Das heißt für die Anleger und Interessenten, dass die Anteilrücknahme gänzlich ausgesetzt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nun soll die Krise der Schifffonds auch die MS "Frisia Alster" und MS "Cuxhaven" erreicht haben. Die Anleger bangen bei den immer wieder auftauchenden schlechten Nachrichten bezüglich des Schifffahrtsmarktes um ihr investiertes Geld. Während bei einigen Schifffonds bereits Totalverluste verbucht werden mussten, stehen nun auch der MS "Frisia Alster" und der MS "Cuxhaven" schwierige Zeiten bevor. Entscheidend für die Investoren könnte nun sein, wie sie auf die Nachrichten reagieren und ob sie ihr Geld noch ... weiter lesen
Mit seinem Urteil vom 27.01.2016 – Az: 17 U 16/15 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung mit der Formulierung „die (Widerrufs-)Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ fehlerhaft sei.
Worum ging es?
Der Kläger hat im Jahre 2007 als Verbraucher zwei Darlehnsverträge bei der Beklagten abgeschlossen. Im Januar 2014 löste der Kläger beide Darlehensverträge bei der Beklagten vorzeitig ab und leistete an diese Vorfälligkeitsentschädigungen in Gesamthöhe von rund 55.600,- Euro.
Mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 04.03.2014 ließ der Kläger seine vor knapp 7 ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Die Sparkasse Ulm darf ihre „Scala“-Sparverträge nicht kündigen. Auch die derzeitige Niedrigzinsphase gibt dem Institut nicht das Recht, die mit bis zu 3,5 Prozent verzinsten Verträge vorzeitig zu beenden oder sie auf andere Sparformen umzustellen, urteilte am Mittwoch, 23. September 2015, das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 9 U 31/15 und 9 U 48/15).
Das „Vorsorgesparen S-Scala“ ist ein Ratensparplan mit 25-jähriger Laufzeit. Wie auf einer Treppe (italienisch: scala) steigen die Zinsen, je länger die Sparer durchhalten – auf bis zu 3,5 Prozent. Als das Produkt 1993 auf den Markt kam, war dies nicht umwerfend. Dafür punktete die Spar-Treppe mit ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern die Bank nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet sie dieses Muster nicht, kann sich die Anlagegesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele.
Im konkreten Fall fehlte in der verwendeten Widerrufsbelehrung ein Hinweis auf die Folgen des Widerrufs. Denn ... weiter lesen