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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der CS Euroreal ist ein offener Immobilienfonds, der seit nunmehr zwei Jahren geschlossen gewesen ist. In den kommenden fünf Jahren, bis 2017, soll der CS Euroreal nun abgewickelt werden, das heißt, die im Fondsvermögen vorhandenen Immobilien müssen veräußert und der Erlös anteilig an die Anleger ausgekehrt werden. Der CS Euroreal sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen ... weiter lesen
Diese Befürchtung äußerte der Rechtsvertreter der Deutschen Bank AG nach Presseberichten unlängst anlässlich einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof.
Was war geschehen?
Vor dem Bundesgerichtshof wurde unter dem 09.02.2011 eine Klage eines mittelständischen Unternehmens gegen die Deutsche Bank AG verhandelt (Az.: XI ZR 33/10). Gegenstand der Klage ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung und der Eingehung eines sogenannten Spread-Ladder-Swaps. Die Klägerin machte geltend, sie sei von der Deutschen Bank AG nicht ausreichend und zutreffend über die Risiken eines solchen Geschäfts ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 15.01.2013 (Az.: XI ZR 22/12) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine solche Interessenabwägung in vielen Fällen nicht von Nöten seien soll. Hier klagte eine GmbH gegen eine private Bank. Die GmbH hatte seit dem Jahr 2006 ein Girokonto bei der Beklagten, welches sie ausschließlich für ihren Warenhandel nutzte. In den Girovertrag wurden unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Banken 2002 einbezogen. Demnach sei eine Kündigung unter Einhaltung einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Rohöltanker DS-Sapphire konnte die prospektierten Chartereinnahmen anscheinend nicht einlösen. Nun wollen offensichtlich die finanzierenden Banken nicht länger zuschauen und scheinbar den Notverkauf des Schiffes forcieren. Allerdings wären die Forderungen der Banken bei dem zu erwartenden Verkaufspreis noch nicht einmal gänzlich gedeckt. Für die Anleger des DS-Fonds Nr. 123 bedeutet dies, dass sie komplett leer ausgehen könnten. Ihr investiertes Kapital wäre damit untergegangen. ... weiter lesen
Mit seinem Urteil vom 27.01.2016 – Az: 17 U 16/15 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung mit der Formulierung „die (Widerrufs-)Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ fehlerhaft sei.
Worum ging es?
Der Kläger hat im Jahre 2007 als Verbraucher zwei Darlehnsverträge bei der Beklagten abgeschlossen. Im Januar 2014 löste der Kläger beide Darlehensverträge bei der Beklagten vorzeitig ab und leistete an diese Vorfälligkeitsentschädigungen in Gesamthöhe von rund 55.600,- Euro.
Mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 04.03.2014 ließ der Kläger seine vor knapp 7 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Aufgrund der internationalen Schifffahrtskrise erhielten in den vergangenen Jahren zahlreiche Anleger von Schiffsfonds eine schlechte Nachricht nach der anderen. Häufig wurden von diesen auch bereits erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert. Dies kann ein besonders schwerer Schlag für Anleger sein. Offenbar ist eine Fondsgesellschaft eines Schiffsfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG unter gewissen Umständen aber nicht berechtigt, erhaltene Ausschüttungen zurückzuverlangen. Der BGH ... weiter lesen
Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 24.09.2003, Az: 12 U 2572/02
1. Auch eine automatisch erzeugte Computererklärung, in der die Online-Bank die Order eines Kunden bestätigt, ist als rechtsgeschäftliche Willenserklärung anzusehen.
2. Der Zugang einer Willenserklärung nach § 130 Abs. 1 BGB ist dann bewirkt, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass der Empfänger sie unter gewöhnlichen Verhältnissen zur Kenntnis nehmen kann. Wenn eine elektronische Erklärung nicht wie eine E-Mail über einen Dritten (Online-Dienst, Provider) an den Empfänger gelangt, sondern diesem direkt übertragen wird, wie beim Online-Banking, ist der Zugang mit Passieren der Schnittstelle zum Empfänger bewirkt.
3. ... weiter lesen
Schon am 16. Juli 2015 gab die Finanzaufsicht BaFin der Alphapool GmbH die Abwicklung des unerlaubt betrieben Einlagengeschäfts auf. Am 23. September 2015 hat das Amtsgericht Leipzig das Insolvenzverfahren über die Alphapool GmbH eröffnet (Az.: 403 IN 840/15).
Nach Einschätzung der Kanzlei Kreutzer ist die Insolvenz der Alphapool GmbH für die Anleger besonders bitter. Denn nach dem Abwicklungsbescheid der BaFin hätte das Unternehmen die eingenommenen Gelder an die Anleger unverzüglich zurückzahlen müssen. Das ist nun nicht mehr möglich. Im Insolvenzverfahren ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Forderungen aller Gläubiger vollständig zu ... weiter lesen
Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical kommen betroffenen Anlegern zugute. Das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Unternehmen seinen Versicherten in den vorliegenden Fällen die in den Auszahlungsplänen versprochenen Summen bezahlen müsse. Zusätzlich zur Erfüllung der vereinbarten Auszahlungspläne seien Schadenersatzansprüche möglich. Die fünf zur Entscheidung stehenden Fälle verwies der BGH zur differenzierteren Feststellung an die Vorinstanzen zurück. Die von Clerical Medical in Deutschland verkauften Lebensversicherungen basierten auf einem Anlagemodell, durch dessen Rendite die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Die Anleger des „Leo Glory“ werden sich wegen der Laufzeit des Fonds bis 2022 und mangels eines geregelten Zweitmarkts für diese Fondsbeteiligungen nicht ohne Weiteres von ihren Beteiligungen lösen können. Für viele Anleger kam die mögliche wirtschaftliche Schieflage der ... weiter lesen