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Befeuert von der medialen Berichterstattung lassen immer mehr Verbraucher ihre Darlehensverträge und die dazugehörigen Widerrufsbelehrungen prüfen, um die Möglichkeit ggf. wahrnehmen zu können, sich vorzeitig von hoch- oder höherverzinsten Darlehen zu lösen. Grundsätzlich kann ein Darlehensnehmer nur innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist seine, auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, so kommt auch nach Ablauf der Widerrufsfrist ein Widerruf noch in Betracht. Insbesondere kann sich eine Bank in der Regel nicht auf die ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zu Rechtsfragen Stellung genommen, die für die Rückabwicklung (§ 3 Abs. 1 HWiG in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung) widerrufener Grundpfandkreditverträge bedeutsam sind. Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2000 (C-481/99) mit Urteil vom 9. April 2002 (XI ZR 91/99; Pressemitteilung Nr. 37/2002) entschieden hat, können auch aufgrund einer Haustürsituation geschlossene Grundpfandkreditverträge grundsätzlich unbefristet widerrufen werden, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz erfolgt ist. In dem jetzigen Rechtsstreit verlangen die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Anleger der S&K-Gruppe könnten möglicherweise um mehrere Millionen betrogen worden sein. Betroffen sein könnten allem Anschein nach die folgenden Fonds: Midas Mittelstandsfonds, SHB Fürstenfeldbruck und München, SHB Renditefonds 6, SHB Altersvorsorgefonds, United Investors Fonds, S&K Real Estate Value Added, Deutsche S&K Sachwerte, S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan. Die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet und ermittelt anscheinend, ob in der Sache ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Den Fondsanlegern der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProScreen KG i.L.) und ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProMovie 1 KG i.L.) droht neues Unheil. Nachdem sie sich bereits damit abfinden mussten, dass die Fonds die erhofften wirtschaftlichen Vorteile nicht einbringen, müssen sie nun zudem um die steuerlichen Vorteile der anfänglichen Verlustzuweisungen bangen. So wurde ihnen offensichtlich in einer Stellungnahme der ApolloScreen GmbH bzw. der ... weiter lesen
Eigentlich hätte bei den Anlegern der Gebr. Sanders-Anleihe am 22. Oktober die Zinszahlung eingehen sollen. Daraus wurde nichts. Denn der Bettenhersteller ist insolvent. Ende September beantragte er ein Schutzschirmverfahren. Das Amtsgericht Bersenbrück gab dem Antrag statt. Inzwischen hat die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG Zahlungsunfähigkeit angezeigt. Nach Unternehmensangaben sei die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, da die Prolongation der Kreditlinie nicht gelungen sei. Die Sanierungsbemühungen würden dennoch fortgesetzt. Zwischenzeitlich wurden auch noch Insolvenzanträge für die Tochtergesellschaften Sanders Beteiligungen GmbH und Sanders ... weiter lesen
Mit einem Urteil vom 27.11.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass die Santander Consumer Bank ihren Kunden die von diesen gezahlten Kreditbearbeitungsentgelte erstatten muss (AZ.: I-6 U 75/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG führte aus, die von der Santander Consumer Bank verwendeten Bearbeitungsentgelt-Klauseln seien unzulässig. Am 13.05.2014 hatte der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen entschieden, dass vorformulierte Klauseln über ein Bearbeitungsentgelt und damit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, weil das betreffende ... weiter lesen
Über die MS Deutschland wurde wohl das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: In der vergangenen Woche hatte die MS "Deutschland" Beteiligungsgesellschaft mbH Insolvenzantrag beim Amtsgericht Eutin gestellt. Nun wurde am 30.10.2014 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, allerdings nicht in Eigenverwaltung, wie ursprünglich einmal gewünscht, sondern es wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, bestellt. Mehrheitsgesellschafter der MS ... weiter lesen
Anfang Dezember 2011 setzte die Cine Pictures Management GmbH die Anleger des Equity Pictures Medienfonds IV in Kenntnis darüber, dass Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Fondsgesellschaft erhoben worden sei. Vorgeworfen werde ihm Steuerhinterziehung zugunsten der Medienfondsanlage. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Vor einigen Jahren galten Medienfonds noch als vielgelobtes Steuersparmodell. Equity Pictures legte insgesamt vier verschiedene Medienfonds auf, an denen sich tausende Anleger unter anderem mit dem ursprünglichen Ziel der Steuerersparnis beteiligten. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nun sollen erste Insolvenzen zu Totalverlusten geführt haben. Mittelstandsanleihen versprechen hohe Zinsen. Damit sollen in der Vergangenheit viele potenzielle Anleger gelockt worden sein. Doch auch bei dieser Anlagenform besteht ein hohes Risiko des Kapitalverlustes. Über Mittelstandsanleihen können mittelständische Unternehmen am Finanzmarkt Fremdkapital aufnehmen. Im Zuge dessen geben sie Anleihen heraus, welche den Anlegern die Rückzahlung des Geldes und Zinsen gewähren. Doch es hängt ... weiter lesen
Ein Gründungskommanditist schuldet einem beitretenden Anleger vor dessen Beitritt eine sachlich richtige und vollständige Aufklärung über die Nachteile und Risiken der angebotenen geschlossenen Fondsanlage (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds). Er hat dem Interessenten ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und wollständig aufzuklären. Diese ständige Rechtsprechung ... weiter lesen
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG), klärt die Haftungsfrage im Fall eines Anlagebetrugs mit Gold (Az. 13 U 180/22 ). Trotz der Betroffenheit von Anlegern durch die Machenschaften einer Anlagegesellschaft, wurde die Lagerhaltungsfirma von der Haftung freigesprochen. Investoren falsch informiert Die betroffene Anlagegesellschaft bot Investitionsgelegenheiten in physisches Feingold, welches über eine Strukturvertriebsmethode vermarktet wurde. Dabei wurden Investoren bezüglich der realen Goldmenge und ihrer vermeintlichen Besitzansprüche irreführend informiert. Das angeklagte Unternehmen verwaltet unter anderem ein Hochsicherheitsdepot, in dem im Zuge der Investitionsvereinbarungen Gold von der ... weiter lesen
Die Anleger der angeschlagenen René Lezard Mode GmbH haben sich bislang sehr entgegenkommend gezeigt. Gebracht hat es offenbar nichts. Das Unternehmen teilte am 7. März mit, dass unverzüglich Insolvenzantrag gestellt und Eigenverwaltung beantragt werde. Im Schutzschirmverfahren solle dann der eingeschlagene Sanierungskurs fortgeführt werden. Grund für den Insolvenzantrag ist nach Unternehmensangaben, dass ein Investor, mit dem man sich schon in fortgeschrittenen Verhandlungen befunden habe, abgesprungen sei. Die René Lezard Mode GmbH plant nun, den Sanierungskurs fortzuführen. Für die Anleger der rund 15 Millionen Euro schweren Anleihe (ISIN DE000A1PGQR1 / ... weiter lesen