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Rechtsanwalt in Halle (Saale) - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
Experten-Ratgeber
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Dass es im Rahmen der Zusammenführung der Kunden der Postbank und der Deutschen-Bank im Rahmen der IT-Umstellung im Jahre 2023 zu Problemen gekommen ist, ist kein Geheimnis. Doch bei einigen Betroffenen ziehen sich die Probleme im Zusammenhang mit der Postbank noch weit in das Jahr 2024 hinein. Dies kann mitunter erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen haben. Ein Beispiel zur Kontoauflösung: Die fortlaufenden Schwierigkeiten soll ein Fall aus meiner Kanzlei illustrieren. Eine Mandantin forderte im Juli 2023 , nach dem Tod ihres Mannes die Auflösung dessen Kontos . Auch nach erneuter Aufforderung im September 2023 erhielt sie trotz Setzung einer Frist von 11 Tagen keine Antwort . Auch ... weiter lesen
Mit einer Entscheidung vom 03.05.2011 - XI ZR 152/09 hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Bankkunden gestärkt. Gegenstand des Rechtsstreits waren verschiedene Lastschriftabbuchungen, denen der Bankkunde widersprochen hatte und von seiner Bank die Rückzahlung der abgebuchten Beträge wünschte. Diese widersetzte sich dieser Forderung mit der Begründung, der Bankkunde habe diese Lastschriftabbuchungen durch sein Verhalten genehmigt. Der BGH hat in seine Entscheidung klargestellt, dass eine kontoführende Bank anders als bei einem Unternehmen bei einem Verbraucher nicht ohne weiteres davon ausgehen könne, dass Kontobewegungen zeitnah nachvollzogen und überprüft würden. Bei einem ... weiter lesen
Mit Direktinvestments in Edelhölzer in Osteuropa sollten die Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG Vermögen aufbauen oder mehren können. Daraus ist bekanntlich nichts geworden. Die Gesellschaft ist insolvent. Auch im Insolvenzverfahren können die Anleger kaum darauf hoffen, ihre Verluste ausgleichen zu können. Forderungen zur Insolvenztabelle können die Anleger noch bis zum 1. April anmelden. Ob sie aber von ihrem Geld etwas wiedersehen oder sogar komplett leer ausgehen werden, ist ungewiss. Als Problem dürfte sich darstellen, dass die Eigentumsverhältnisse an den Bäumen nicht geklärt sind, sodass sich auch keine Erlöse aus dem Verkauf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Buchstäblich in letzter Minute haben die wichtigsten Gläubigergruppen den Rettungsplan für die finanziell angeschlagene IVG Immobilien AG abgesegnet. Für die Aktionäre und Zeichner der Wandelanleihe bedeutet dies allerdings, dass sie enorme finanzielle Verluste hinnehmen müssen. Das Handelsblatt berichtete am 12. August 2013, dass die Gläubiger auf insgesamt 1,75 Milliarden Euro Bargeld verzichten sollen und im Gegenzug dafür Aktien erhalten. Gerettet ist die IVG Immobilien AG damit aber ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit einem ersten Prospekthaftungsurteil gegen den Prospektverantwortlichen der "Debi Select Flex Fonds GbR" soll die Debi Select Verwaltungs-GmbH zur vollen Rückabwicklung einer Beteiligung an der Debi Select Flex GbR verurteilt worden sein. Debi soll dem Anleger also seine Einzahlungen zurückzuerstatten, sowie den Anleger von sämtlichen anderen Ansprüchen der Fondsgesellschaft freizustellen. Die Entscheidung des Gerichts soll damit begründet worden sein, dass der von der Debi Select Flex Fonds GbR verwendete Prospekt fehlerhaft gewesen sein soll. ... weiter lesen
Der geschlossene Schiffsfonds KGAL – Alcas 200 SeaClass 7 – LIWA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG befindet sich seit einiger Zeit in der Krise. Hinter dem Fonds steht der 1968 gegründete Finanzdienstleister KGAL GmbH & Co. KG. Diese gehört anteilig der Commerzbank (45 %), der Bayern LB (30 %), der HASPA Finanzholding (15 %) und Sal. Oppenheimer (10 %). Anleger müssen aber die negative Entwicklung ihrer Beteiligung nicht untätig hinnehmen und ggf. mit dem Schiffsfonds untergehen. Für den Fall, dass eine fehlerhafte nicht anlage- und anlegergerechte Beratung, die nicht über die Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung ausreichend aufgeklärt hatte, zu der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ob weitere Auszahlungen erfolgen bleibt weiterhin so ungewiss wie auch bei anderen offenen Immobilienfonds. Momentan ist das SEB Asset Management maßgeblich mit der Abwicklung des offenen Immobilienfonds "SEB Immoinvest" befasst, der sich in der Liquidation befindet. Lediglich der "KanAm US-Grundinvest" scheint im Rahmen seiner Liquidation durch die Auszahlung an die Anleger im September 2010 bereits 463 Millionen Dollar an seine Anleger ausgezahlt haben und somit ein positives Ergebnis erzielt haben. Andere sich in der Abwicklung befindliche offene ... weiter lesen
Unangenehme Post haben aktuell viele Genussrechtsgläubiger der Infinus-Gruppe erhalten. Der Insolvenzverwalter verlangt in einem auf den ersten Blick durchaus sorgfältig begründeten Schreiben bislang erfolgte Zinszahlungen zurück. Er beruft sich dabei auf die Genussrechtsbedingungen und vertritt die Auffassung, die Ansprüche seien nicht entstanden. Damals seien lediglich „Scheingewinne“ ausgeschüttet worden, die nun der Insolvenzanfechtung unterlägen. Wir halten diese Anfechtung in vielen Fällen für unzulässig. Mit den Zinsen wurde nichts anderes als der vereinbarte Preis für die Überlassung des Genussrechtskapitals erbracht. Dabei muss man davon ausgehen, ... weiter lesen
Wie es scheint, will der Insolvenzverwalter des insolventen Windparkbetreibers Prokon nach Investoren suchen, wenn nicht genügend Ansprüche der Genussrechts-Inhaber in Eigenkapital umgewandelt werden. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Die Umwandlung von Ansprüchen in Eigenkapital, d.h. eine Beteiligung an dem insolventen Windparkbetreiber, kann der Firma das Überleben sichern und die Liquidation verhindern, denn dadurch wird ihr wieder Kapital zur Verfügung gestellt. Sollten sich jedoch nicht genügend Genussrechts-Inhaber zur Umwandlung des Anspruchs bereit erklären, so zieht ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Ein Widerspruch gegen Kontobelastungen aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist ohne Einhaltung einer bestimmten Frist bis zur Genehmigung der Belastungen durch den Kontoinhaber zulässig. Aufgrund einer von der Kauffrau D erteilten Einzugsermächtigung zog die C-Bank auf ein bei der beklagten Sparkasse unterhaltenes Konto monatlich Lastschriften. Nachdem die D-GmbH das Konto übernommen hatte, löste die Beklagte bis September 1997 unberechtigt noch fünf vorgelegte Lastschriften unter Belastung des Kontos ein. Der als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der D-GmbH bestellte Kläger verlangte von der Beklagten im April 1998 die ... weiter lesen
Häufig werden Immobilienkaufverträge notariell nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen, sondern in zwei getrennten notariellen Terminen, wobei zuerst der Käufer ein Angebot zum Vertragsschluss unterbreitet und zu einem späteren Zeitpunkt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen kann. Der BGH hat diese Praxis erneut eingeschränkt. Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2013 – V ZR 10/12 – hat er klargestellt, dass im Einzelfall ein wirksamer Kaufvertrag nicht zustande kommen kann, wenn das Angebot des Käufers auf Abschluss des Kaufvertrages unbefristet bestehen soll und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Anleger werden offenbar weiterhin mit schlechten Nachrichten konfrontiert. Betroffen sollen die Anleger der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProScreen KG i.L.) und ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProMovie 1 KG i.L.) sein. Zuvor mussten sich die Anleger anscheinend bereits damit anfinden, dass die gezeichneten Fonds nicht die erhofften wirtschaftlichen Vorteile eingebracht haben. Nunmehr könnten außerdem etwaige steuerliche Vorteile der anfänglichen ... weiter lesen