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Insolvenzantrag statt Anleihegläubigerversammlung: Die Laurèl GmbH teilte am 14. November mit, dass sie unverzüglich einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen werde. Die geplante Gläubigerversammlung für die Anleihe-Anleger an diesem Tag wurde abgesagt. Hintergrund für den Insolvenzantrag ist die Absage eines chinesischen Investors. Dieser habe kurz zuvor mitgeteilt, dass er für ein Investment in die Laurèl GmbH außerhalb einer Insolvenz nicht mehr zur Verfügung stehe. Für das Modeunternehmen blieb damit offenbar nur noch, einen Insolvenzantrag zu stellen. Für die Anleger, die insgesamt rund 20 Millionen Euro in die ... weiter lesen
Bundesgerichtshof entscheidet über die Haftung von Banken beim Absatz von Anteilen an Investmentfonds, die nur in selbständige Optionsscheine investieren Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Ansprüche von Kapitalanlegern entschieden, die Anteile an einer luxemburgischen Wertpapier-Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital erworben haben, die ausschließlich in selbständige Optionsscheine investiert. Die Klägerin und ihr Ehemann, die beide nicht börsentermingeschäftsfähig sind, erwarben die Anteile im Jahr 2000 über die beklagte Bank als Kommissionärin. Nach einem erheblichen Wertverfall der Anteile verlangt die Klägerin aus eigenem und abgetretenem Recht ihres ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement des SEB Immoinvest habe schon im Mai diesen Jahres bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung bekannt gegeben, dass erste Ausschüttungen im Juni erfolgen sollten. Es soll geplant gewesen sein, insgesamt 1,2 Milliarden Euro an die Anleger auszuschütten. An die meisten Anleger soll eine erste Ausschüttung in Höhe von 10,25 € pro Anteil erfolgt sein. Weitere halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger seien bis zur endgültigen Abwicklung am 30.04.2017 geplant. Jedoch herrscht bei vielen Anlegern ... weiter lesen
In dem von der Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer erstrittenen Urteil vom 19.07.2012 hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Aktenzeichen 1 O 589/11) die beklagte Bank zum Schadenersatz und zur so genannten Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG verurteilt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt wurde den Klägern von einem Anlageberater der Bank eine Beteiligung an dem Medienfonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG empfohlen und ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Anlageberatung Informationen zum Sachverhalt: Der Kläger und seine Ehefrau hatten sich im Büro des beklagten Anlageberaters über Steuersparmodelle beraten lassen. Der Beklagte empfahl ausschließlich zwei Anteile des Immobilienfonds der Grundstücks-, Vermögens- und Verwaltungs GbR Stuttgart Mitte II, Fonds Nr. 27, zu erwerben. Dabei stellte der Beklagte den Fondserwerb als „sichere Sache“ dar, ohne auf die Gefahr des Totalverlustes bei Insolvenz der Fondsbetreiberin einzugehen. Zudem erweckte er wahrheitswidrig den Eindruck, der Erwerb der Immobilienfondsanteile bringe eine Rendite von 10 % jährlich und die Fondsanteile seien nach Ablauf von fünf Jahren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Medienfonds Montranus 2, der wohl ein Kapital von 240 Mio. Euro aufweist, konnte die in Informationsmaterialen und Beratungen gemachten Versprechungen gegenüber seinen Anlegern offenbar nicht halten. So erhielten diese Ausschüttungen aus dem Fonds, die hinter den Erwartungen zurückgeblieben sein sollen. Zum Wesen des Medienfonds Montranus 2 gehörte es, dass die Anleger etwas mehr als die Hälfte des von ihnen zu investierenden Kapitals selbst finanzierten, der Rest wurde durch einen ... weiter lesen
Der u.a. für Bank- und Bürgschaftsrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden: Die von der Rechtsprechung für die Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger entwickelten Grundsätze gelten nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für andere gewerbliche oder berufliche Kreditgeber im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes. Der damals gerade 18 Jahre alte, einkommens- und vermögenslose Kläger verpflichtete sich zur Rückzahlung eines seinem Vater gewährten, mit 10% zu verzinsenden Darlehens von 35.000 DM und einer Laufzeit von unter 3 Monaten. Deswegen unterwarf er sich in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung. Die Vollstreckungsabwehrklage, mit der er die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Um ein Insolvenzverfahren ihrer Schiffsfonds abzuwenden, soll die Hamburger Lloyd Fonds AG nun ihre wirtschaftlich in Bedrängnis geratenen Schiffsfonds in eine Auffanggesellschaft namens „Ocean 16“ ausgliedern wollen, heißt es. Aufgrund der Schifffahrtskrise soll es zahlreichen Schiffsfonds an den finanziellen Mitteln fehlen, um beispielsweise die Betriebskosten decken zu können. Die sich ebenfalls in dieser Situation befindlichen Schiffsfonds des Hamburger Investmenthauses Lloyd Fonds AG sollen jetzt durch das Finanzierungsmodell ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 11.12.2014 zu den Beratungspflichten bei der Zeichnung einer Beteiligung an einem als BGB-Gesellschaft ausgestaltetem geschlossenen Immobilienfonds (AZ.: III ZR 365/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Hier klagt ein Anleger auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Zeichnung eines geschlossenen Immobilienfonds. Der geschlossene Immobilienfonds war als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgestaltet (auch: BGB-Gesellschaft). Vor der Zeichnung fand ein Beratungsgespräch statt; zudem hat der Kläger einen ... weiter lesen
Die beiden Containerschiffe MS HS Bach und MS HS Bizet waren die Investitionsobjekte des 2008 von Hansa Treuhand aufgelegten HT Twinfonds. Über die Gesellschaft der MS HS Bach hat das Amtsgericht Lüneburg Ende April das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 46 IN 41/16). Mindestens 20.000 Euro mussten sich die Anleger ihre Beteiligung an dem Hansa Treuhand Twinfonds kosten lassen. Bisher hat diese Investition nicht die erhofften Renditen gebracht. Wie auch andere Schiffsfonds geriet der HT Twinfonds im Zuge der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Aufgebaute Überkapazitäten bei sinkenden Charterraten machten der Branche das Leben schwer. 2013 benötigte die ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat erneut zur Aufklärungspflicht einer beratenden Bank Stellung genommen und in seiner Entscheidung vom 11.09.2012 – XI ZR 363/10 klargestellt, dass eine Bank verpflichtet ist, ihren Kunden, dem sie empfiehlt in eine geschlossene Fondsanlage, hier einen geschlossenen Immobilienfonds, zu investieren, über Anfall und Höhe von Rückvergütungen, welche sie vereinnahmt, aufzuklären. Der BGH stellt dabei klar, dass die beratende Bank nicht nur dann über ihre Einnahmen aus dem Vertrieb einer solchen Anlage aufklären muss, wenn der Anlagebetrag zunächst an die Fondsgesellschaft fließt und diese der beratenden Bank sodann eine Vergütung zukommen lässt, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Unternehmen seinen Versicherten in den vorliegenden Fällen die in den Auszahlungsplänen versprochenen Summen bezahlen müsse. Zusätzlich zur Erfüllung der vereinbarten Auszahlungspläne seien Schadenersatzansprüche möglich. Die fünf zur Entscheidung stehenden Fälle verwies der BGH zur differenzierteren Feststellung an die Vorinstanzen zurück. Die von Clerical Medical in Deutschland verkauften Lebensversicherungen basierten auf einem Anlagemodell, durch dessen Rendite die ... weiter lesen