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Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagten O. und K. unter anderem wegen verbotener Insidergeschäfte zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
O. war Redakteur von Börsenfachzeitschriften, trat in einschlägigen Fernsehsendungen (3-sat-börse; n-tv usw.) auf und gab dort Anlagetips. 1999 und 2000 galt er sowohl bei interessierten Privatanlegern als auch bei institutionellen Großanlegern als "der Anlagespezialist" und "Meinungsmacher" auf dem Gebiet des "Neuen Marktes".
Gegenstand des Verfahrens sind Vorwürfe, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Anlageberater stehen. In dieser Funktion beriet O. für den Bereich des "Neuen Marktes" zwei Aktienfonds mit ... weiter lesen
Kunden der Firma Concept I, Lauf, bangen aktuell um ihre Investitionen. Von der Firma Concept I eingesetzte Vermittler haben zahlreichen Anlegern sichere Renditen im zweistelligen Prozentbereich zugesichert und ihnen u.a. Mitarbeiteraktien diverser Großkonzerne zum Kauf angeboten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis. Aktuell kann nur gemutmaßt werden, ob es sich vorliegend um ein sog. Schneeballsystem handelt und die Gelder der Kunden nie investiert wurden – dann würde sich um Betrug handeln - oder ob lediglich ohne entsprechende Bankerlaubnis gehandelt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Unternehmen seinen Versicherten in den vorliegenden Fällen die in den Auszahlungsplänen versprochenen Summen bezahlen müsse. Zusätzlich zur Erfüllung der vereinbarten Auszahlungspläne seien Schadenersatzansprüche möglich. Die fünf zur Entscheidung stehenden Fälle verwies der BGH zur differenzierteren Feststellung an die Vorinstanzen zurück. Die von Clerical Medical in Deutschland verkauften Lebensversicherungen basierten auf einem Anlagemodell, durch dessen Rendite die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Immobilienunternehmen IVG steckt offenbar schon über einen längeren Zeitraum in großen finanziellen Schwierigkeiten. In einer Ad-hoc-Mitteilung vom 12. Juli 2013 teilt die IVG nun mit, dass ab Oktober eine Liquiditätslücke von 120 Millionen Euro drohe, die für das Unternehmen "bestandsgefährdend" sein könnte. Um eine drohende Insolvenz abzuwenden, arbeitet das Unternehmen derzeit an einem umfassenden Refinanzierungskonzept. Demnach sollen Verkäufe von Immobilien, interne ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nun soll auch die "Rio Valiente und Rio Verde" Schifffahrtsgesellschaft kurz vor einer Insolvenz stehen. Die Sanierung der beiden Schifffonds soll schon im Jahre 2010 durch die Gesellschaft veranlasst worden sein. Anscheinend war dies erfolglos. Das Investmenthaus MPC Capital AG hatte die Beteiligungen "Rio Valiente" und "Rio Verde" aufgesetzt. Das Emissionshaus MPC Capital AG ist nicht nur auf Schiffsfonds sondern auch auf Flottenfonds bedacht. Die Schiffsbeteiligungen sind auf ein hohes Ertragspotenzial ausgerichtet. Die von ... weiter lesen
Mit einer Entscheidung vom 03.05.2011 - XI ZR 152/09 hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Bankkunden gestärkt. Gegenstand des Rechtsstreits waren verschiedene Lastschriftabbuchungen, denen der Bankkunde widersprochen hatte und von seiner Bank die Rückzahlung der abgebuchten Beträge wünschte. Diese widersetzte sich dieser Forderung mit der Begründung, der Bankkunde habe diese Lastschriftabbuchungen durch sein Verhalten genehmigt.
Der BGH hat in seine Entscheidung klargestellt, dass eine kontoführende Bank anders als bei einem Unternehmen bei einem Verbraucher nicht ohne weiteres davon ausgehen könne, dass Kontobewegungen zeitnah nachvollzogen und überprüft würden. Bei einem ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Beschluss vom 21. 10.2014, dass sich im Verkaufsprospekt der Deutschen Telekom zum sog. "dritten Börsengang" ein Prospektfehler befindet (AZ.: XI ZB 12/12).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Es handelte sich vorliegend um eine Beschluss über Rechtsbeschwerden von Anlegern, die Rechtsmittel für ca. 17.000 Kläger eingelegt hatten, d.h. in einem Musterverfahren. Nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz können Gegenstand des Musterverfahrens nur Vorfragen zu den einzelnen Klagen der Aktionäre sein, die verallgemeinert werden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Oftmals wurden die Erwartungen der Anleger offener Immobilienfonds in der Vergangenheit nicht erfüllt. Dies liegt unter anderem daran, dass die zugesicherten Renditen nicht erwirtschaftet wurden und viele offene Fonds sogar geschlossen wurden. Dies bedeutet für die Anleger, dass sie nicht mehr an ihr Geld kommen. Teilweise sind Anlageberatungsfehler der Grund für die Enttäuschung der Anleger. Viele betroffene Anleger wurden im Rahmen der Zeichnung der Fonds nicht hinreichend über die bestehenden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Bei finanziellen Schwierigkeiten eines Fonds sind viele Anleger um ihre Anlagen besorgt. Diesen betroffenen Anlegern kann jedoch möglicherweise geholfen werden. Denn in dem Fall, dass Anlegern bei der Zeichnung des Fonds die bestehenden Risiken verschwiegen worden sind, können diesen Anlegern eventuell Schadensersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister zustehen, durch den sie beraten wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können sich nicht nur aus einer unzureichenden Aufklärung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Einem Anleger soll von einem großen deutschen Finanzinstitut geraten worden sein, in den offenen Immobilienfonds CS Euroreal zu investieren, obwohl der Fonds zu dieser Zeit wohl schon mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Kurze Zeit nach der Zeichnung sei nämlich auch schon die Abwicklung des Fonds gefolgt. Der Anleger fühlte sich offenbar falsch beraten und legte vor dem Landgericht eine Klage gegen das Finanzinstitut auf Schadensersatz ein. Seinen Anspruch soll der klagende Anleger insbesondere damit ... weiter lesen
BGH zu den Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit bei der Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Art der Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto als grob fahrlässig anzusehen ist.
Die Klägerin unterhielt bei der beklagten Sparkasse ein Girokonto. Während einer Auslandsreise ließ sie die ec-Karte in ihrer Wohnung auf ihrem Schreibtisch in einem unverschlossenen Behältnis zwischen Briefen und Notizen zurück. Die Originalmitteilung der Geheimnummer befand sich in einer Plastikhülle zusammen mit zahlreichen anderen Papieren, insbesondere Visitenkarten, ... weiter lesen
Einmalige laufzeitunabhängige Individualbeiträge bei Verbraucherdarlehen benachteiligen den Verbraucher unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben und sind daher unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits am 28. April 2016 entschieden (Az.: 6 U 152/15).
Die Bank hatte gegen dieses Urteil allerdings Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Wie der BGH am 20. Dezember mitteilte, hat die Bank die Revision nun aber zurückgezogen. Damit ist das Urteil des OLG Düsseldorf jetzt rechtskräftig.
Das OLG hatte festgestellt, dass die Klausel zu Individualbeiträgen eine Preisnebenabrede sei, die der Inhaltskontrolle unterliege. Dieser ... weiter lesen