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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Die Probleme auf dem Schiffsmarkt sollen aus einer geringen Nachfrage an Schiffstransporten bei gleichzeitigem Überangebot an Transportkapazität und den daraus resultierenden niedrigen Charterraten entstehen. Von diesen Problemen sollen auch zahlreiche der Dr. Peters Schiffsfonds betroffen sein. Jetzt können auch Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory Zweifel haben, ob sie die bereits in den Fonds investierten 45,2 Mio. € wiedersehen. Die Anleger haben häufig in Schiffsfonds als sichere Anlagen investiert. Aufgrund ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 03.01.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass die schriftlichen Hinweise auf in der Anlage verankerte Risiken für eine Risikoaufklärung durch den Anlageberater nicht ausreichen sollen. Der Schwerpunkt der Anlageberatung soll auf der mündlichen Beratung liegen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Anleger dem jeweiligen Anlageberater besonderes Vertrauen entgegenbringen sollen und Anleger unter Umständen deshalb die Anlageempfehlung des jeweiligen Anlageberaters nicht mehr ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Banken und Sparkassen dürfen das Widerrufsrecht der Kunden für Verbraucher- und Immobilienkredite nicht beschränken. Eine Geschäftsklausel, die Kunden die Aufrechnung mit sich aus einem Widerruf ergebenden Forderungen verbietet, ist daher unwirksam, urteilte am Dienstag, 20. März 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 309/16).
Bei gegenseitigen Forderungen von Geschäftspartnern kommt es häufig vor, dass eine Seite „aufrechnet“, indem sie eigene Zahlungen um ihre Gegenforderungen mindert. Die hier streitige Geschäftsklausel der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen ließ eine solche Aufrechnung durch den Kunden allerdings nur insoweit zu ... weiter lesen
Für die Anleger der Captura GmbH werden hohe finanzielle Verluste immer wahrscheinlicher. Nachdem das Amtsgericht München am 17. Dezember 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet hat (Az.: 1507 IN 2731/15), zeigte der Insolvenzverwalter schon am 21.Dezember Masseunzulänglichkeit an. Es ist also davon auszugehen, dass im Insolvenzverfahren keine Masse vorhanden ist, um die Forderungen der Anleger zu bedienen. Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 15. Februar 2016 anmelden.
Da die Anleger sich über Nachrangdarlehen an den Projekten der Captura GmbH beteiligen konnten, standen ihre Chancen im Insolvenzverfahren ohnehin schlecht. Denn ihre Forderungen wären voraussichtlich ... weiter lesen
Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
Kunden der ING-DiBa, die bei dieser nach Juni 2010 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufes eines Hauses oder einer Wohnung eingegangen sind und damit hadern, dass zwischenzeitlich das Zinsniveau merklich gesunken ist, haben eine Chance sich aufgrund eines Versäumnisses des ING-DiBa von ihrem Darlehensvertrag durch Widerruf zu trennen.
Banken mussten seit 11.06.2010 dem Kunden bei Vertragsschluss bestimmte sog. Pflichtangaben an die Hand geben, damit dieser ausreichend über die Parameter des Darlehensvertrages informiert ist. Nur wenn diese dem Kunden mitgeteilt worden sind konnte die gesetzliche Widerrufsfrist zu laufen beginnen.
Zu diesen Pflichtangaben zählt u.a. auch die ... weiter lesen
Befeuert von der medialen Berichterstattung lassen immer mehr Verbraucher ihre Darlehensverträge und die dazugehörigen Widerrufsbelehrungen prüfen, um die Möglichkeit ggf. wahrnehmen zu können, sich vorzeitig von hoch- oder höherverzinsten Darlehen zu lösen.
Grundsätzlich kann ein Darlehensnehmer nur innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist seine, auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen.
Dies gilt jedoch nur, wenn die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, so kommt auch nach Ablauf der Widerrufsfrist ein Widerruf noch in Betracht. Insbesondere kann sich eine Bank in der Regel nicht auf die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise scheint weiter unter den Dr. Peters Fonds zu wüten und dabei auch nicht den „Leo Glory“ zu verschonen. Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Der möglicherweise problematische Zustand der Fonds soll sich - wie häufig - auf niedrige Charterraten und Zahlungsrückstände der ... weiter lesen
Die schlechten Nachrichten für die Schiffsfondsanleger reißen nicht ab. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aktuell soll insbesondere der Shipping Select 25 von HCI Capital in Schieflage geraten sein, für die vier Frachter des betroffenen Flottenfonds soll Insolvenzantrag gestellt worden sein. Die betroffenen rund 1200 Investoren hatten seit 2007 etwa 50 Millionen Eigenkapital in den Fonds gezahlt, welches mit der Insolvenz wohl weitgehend verloren ist. Unter Einbeziehung der genannten vier Massengutfrachter, soll der Shipping Select 25 nun schon für insgesamt 15 Schiffe Insolvenz ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23.04.2012 (AZ II ZR 75/10) zu den Grundsätzen der Prospekthaftung bei Prognosefehlern Stellung genommen. Dem Anleger müsse für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d.h. er müsse über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein könnten, verständlich und umfassend aufgeklärt werden. Ob ein Prospekt im Bezug darauf unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, sei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger der Lloyd Fonds müssen wohl auch in diesem Jahr mit schlechten Nachrichten rechnen. Die Weltwirtschaftskrise soll viele Schiffsfonds stark getroffen haben. Die Gesellschaft soll in der vergangenen Zeit beispielsweise auch für die Schiffe "MS Laura Schulte" (Lloyd LF 54) oder die "MS Annabelle Schulte" (Lloyd LF 31) Insolvenz angemeldet haben. Hinzu kommen der Schiffsfonds LF 94 MS Tosa Sea und kurz danach wohl auch der Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea. Auch bei diesen Fonds soll ein Insolvenzantrag ... weiter lesen