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Nicht selten werden in den letzten Jahren Immobilienkaufverträge nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen. Vielmehr finden zwei getrennte notariellen Terminen statt. Zuerst sucht der Käufer den Notar auf und unterbreitet ein Angebot zum Vertragsschluss. Kurze Zeit später nimmt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen.
Der BGH hat diese Praxis in der Vergangenheit durch verschiedene Urteile in Bezug auf den Verkauf bestehender Eigentumswohnungen eingeschränkt (KSR hat hierüber berichtet).
Bereits in seiner Entscheidung vom 11.06.2010 – V ZR 85/09 – hat der BGH ... weiter lesen
Die Wohnimmobilienrichtlinie der EU verfolgte in erster Linie den Zweck, die Verbraucherrechte gegenüber den Kreditinstituten zu stärken. Die Bundesregierung hat nun darüber hinaus am 18.02.2016 entschieden, dass im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht auch das Recht zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeitlich begrenzt werden soll.
Darlehensverträge, die zwischen Oktober 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufwiesen, können bislang auch heute noch wirksam widerrufen werden, da der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nicht begonnen hat. Dies gilt auch für ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässiges Verhalten des Karteninhabers bei Geldabhebungen mit gestohlener ec-Karte
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob in Fällen, in denen mit einer gestohlenen ec-Karte an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimnummer Geld abgehoben wurde, bei Anwendung des seit 1997/1998 eingeführten PIN-Schlüssels der Sparkassenorganisation in einer Breite von 128 BIT der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß der Dieb von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der ec-Karte Kenntnis erlangen konnte.
Die Klägerin unterhielt bei der beklagten Sparkasse ein Girokonto. Für ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: An den geschlossenen Fondbeteiligungen der Lloyd Fonds AG, welche Fonds entwickelt und vertreibt, sollen sich bislang 50.000 Anleger beteiligt haben. Nun soll die Schifffahrtskrise auch an dem Hamburger Investmenthaus nicht ohne Folgen vorbeigegangen sein. Aktuell soll der von der Lloyd Fonds AG auferlegte LF 46 MT Green Point Fonds mit immensen Schwierigkeiten konfrontiert worden sein. Doch dieses Phänomen scheint in Anbetracht der momentanen Schwierigkeiten in der Schifffahrtsbranche keine Ausnahme zu sein. Denn die ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in mehreren Fällen entschieden: Ein in einer Haustürsituation zum Beitritt zu einer Immobilienfonds-Gesellschaft veranlaßter Kunde kann einen Darlehensvertrag nicht nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen, den ein von ihm urkundlich bevollmächtigter Treuhänder geschlossen hat, wenn dieser sich nicht in einer Haustürsituation befunden hat.
Die Kläger waren in ihren Wohnungen von einem Vermittler dazu überredet worden, sich aus Gründen der Steuerersparnis an einem in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten geschlossenen Immobilienfonds zu beteiligten. Sie hatten deshalb den Treuhänder dieses Fonds mit der Erklärung des Beitritts zur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit einem ersten Prospekthaftungsurteil gegen die Debi Select und deren Prospektverantwortlichen soll die Beklagte verurteilt worden sein, dem Anleger sämtliche Beteiligungen rückabzuwickeln, also Einzahlungen zurückzuerstatten, sowie den Anleger von sämtlichen anderen Ansprüchen der Fondsgesellschaft freizustellen. Der Anleger soll damit so gestellt werden, als hätte er die Beteiligung an der Debi Select nie erworben. Die Entscheidung des Gerichts soll damit begründet worden sein, dass der von der Debi Select Flex Fonds GbR verwendete ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, im Prinzip solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Anders als bei der GbR sind die Haftungsverhältnisse bei einer GmbH & Co. KG, eine oftmals gewählte Rechtsform für Schifffonds. Hier haften die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die wirtschaftliche Entwicklung der fünf Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben soll zunehmend von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Dies liege insbesondere an den neuerlichen Veränderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt. Die fünf Prorendita Fonds legten Kapital in „gebrauchte“ Policen britischer Kapitallebensversicherungen an. Sie bezahlen die Beiträge der Versicherungsnehmer und können dafür mit den Policen nach deren Belieben Handel treiben oder die Versicherungsleistung einfordern. ... weiter lesen
Am 1. Mai wurde das reguläre Insolvenzverfahren über die German Pellets GmbH am Amtsgericht Schwerin eröffnet (Az. 580 IN 64/16). Nur einen Tag später teilte die Insolvenzverwalterin mit, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Anleger haben über Anleihen und Genussrechte rund 260 Millionen Euro investiert. Das Geld könnte nun endgültig komplett verbrannt sein.
Die Hoffnungen der Anleger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren doch noch relativ zügig zumindest einen kleinen Teil ihres investierten Geldes wiederzusehen, dürften nach der Mitteilung, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, langsam am Nullpunkt angekommen sein. Dennoch sollten die Forderungen zur ... weiter lesen
Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical kommen betroffenen Anlegern zugute. Das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Seit dem 13.06.2012 soll die Rücknahme der Anteile ausgesetzt worden sein. Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 reiht sich dieser zu zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds, die derzeit mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und jüngst erst geschlossen wurden oder sich teilweise bereits in der Liquidation befinden. Es heißt, die ursprünglich geplante Schließung von drei Monaten sei nun am 13.09.2012 um weitere 9 Monate verlängert worden. In den ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Anlageberatung
Informationen zum Sachverhalt:
Der Kläger und seine Ehefrau hatten sich im Büro des beklagten Anlageberaters über Steuersparmodelle beraten lassen. Der Beklagte empfahl ausschließlich zwei Anteile des Immobilienfonds der Grundstücks-, Vermögens- und Verwaltungs GbR Stuttgart Mitte II, Fonds Nr. 27, zu erwerben. Dabei stellte der Beklagte den Fondserwerb als „sichere Sache“ dar, ohne auf die Gefahr des Totalverlustes bei Insolvenz der Fondsbetreiberin einzugehen. Zudem erweckte er wahrheitswidrig den Eindruck, der Erwerb der Immobilienfondsanteile bringe eine Rendite von 10 % jährlich und die Fondsanteile seien nach Ablauf von fünf Jahren ... weiter lesen