Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 3 verschiedene Anwälte aus Ottobrunn zum Schwerpunkt „Bankrecht / Kapitalmarktrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger sehen Mittelstandsanleihen als lukrative Investitionsmöglichkeit abseits von Aktienhandel und Fondsbeteiligungen. Doch auch der Markt der Mittelstandsanleihen soll schon die ersten Schwierigkeiten vermeldet haben. Einige Unternehmen sollen bereits Insolvenz angemeldet haben. Den Anlegern droht im Falle einer Insolvenz der Verlust des angelegten Kapitals. Die prognostizierten hohen Zinsen und die oftmals ansprechenden Geschäftsideen haben viele Anleger dazu verleitet in Mittelstandsanleihen zu investieren. ... weiter lesen
Mit Urteil vom 12.09.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass eine unzureichende Aufklärung vorliegt, wenn einem 84-Jährigen ein Schiffsfonds mit langer Laufzeit von der Bank empfohlen wird (AZ.: I-16 U 230/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Hier klagte die Witwe des mittlerweile verstorbenen Anlegers als dessen Alleinerbin auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Aufklärung im Rahmen einer Beteiligung an einem Schiffsfonds. Die Beklagte ist eine Bank, welche dem Ehemann der Klägerin, der zum Zeitpunkt der Zeichnung schon 84 Jahre alt und zudem erkrankt war, einen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory können unter Umständen Grund zu Zweifeln haben, ob sie die ursprünglich von ihnen investierten 45,2 Mio. € in den Fonds noch einmal wiedersehen. Eine geringe Nachfrage an Schiffstransporten bei einem gleichzeitigen Überangebot an Transportkapazität und dadurch entstehende niedrige Charterraten sollen die Gründe für die Probleme auf dem Schifffahrtsmarkt sein, von denen auch viele Dr. Peters Schifffonds betroffen seien. Dies kann schwerwiegende Folgen für die Anleger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen dazu aus: Auf die Anleger der Schifffonds FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia MS Anglia, FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania und FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia MS Alicantia wartete offenbar Mitte Januar eine böse Überraschung. Am 15.01.2013 sollen die Schiffsbeteiligungen Insolvenz angemeldet haben. Bisher sind diese Meldungen noch nicht bestätigt. Dies wären jedoch nicht die ersten FHH Fonds, die dieses Schicksal ereilen würde: Bereits am 06.11.2012 soll auch der FHH Fonds Nr. 31 MS Caria Insolvenz angemeldet haben. ... weiter lesen
Seit geraumer Zeit stehen Lebens- und Rentenversicherungsverträge in der Kritik. Nicht zu Unrecht, da die ehemals als sichere und rentable Form der Altersvorsorge gedachten Geldanlagen keineswegs noch so renditeträchtig sind, wie dies in der Vergangenheit oftmals noch der Fall war.
Nicht selten, gerade bei fondsgebundenen Lebensversicherungen drohen Kunden nicht unerhebliche Verluste infolge von Börsenkrisen. Insofern reut es manchen Verbraucher, einen Lebensversicherungsvertrag eingegangen zu sein.
Bei Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträgen, welche im sog. Policenmodell abgeschlossen worden ist, haben Versicherungskunden jedoch die Möglichkeit, noch mit einem blauen Auge aus einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Erwartungen vieler Anleger von Lloyd Fonds sollen in der Vergangenheit enttäuscht worden sein. Einige Fonds seien insolvent und erhoffte Ausschüttungen seien nicht immer gezahlt worden, heißt es. Insbesondere soll es bei mehreren Fonds zu einer Überschreitung der sogenannten Loan-to-Value- oder 105%-Klausel gekommen sein. Zahlreiche Schifffonds scheinen die Anschaffung eines Schiffs nicht allein mithilfe des Geldes der Anleger finanzieren zu können, sondern zusätzlich Kredite bei Banken ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 30.12.2011 - Kap 1/07 -) hat zu Gunsten vieler Anleger festgestellt, dass der für den Medienfond VIP 4 herausgegebene Prospekt teilweise unvollständig, irreführend und unrichtig sein soll und machte dafür sowohl die UniCreditbank als auch die Fondsinitiatoren verantwortlich. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der am 26.03.2004 durch die VIP Vermögensberatung München GmbH veröffentlichte Prospekt für die Beteiligung am Film & Entertainment Medienfonds VIP 4 GmbH & Co KG, der den Anlegern eine ... weiter lesen
Geschlossene Fondsanlagen wie Immobilienfonds, Medienfonds, Filmfonds oder auch Schifffonds beschäftigen seit Jahren die deutschen Gerichte. Anleger beklagen das Ausbleiben von versprochenen Ausschüttungen und die Inanspruchnahme durch den Fonds finanzierende Banken sowie Nachschussaufforderungen der Fondsverwaltung bis hin zur Insolvenz der Fondsgesellschaft selbst. Nicht selten ist die bei Beitritt noch in den höchsten Tönen gelobte Beteiligung trotz rosigster Versprechungen provisionsorientierter Anlagevermittler und Anlageberater nichts mehr wert.
Sind geschädigte Anleger vor dem Beitritt zu einem solchen geschlossenen Fonds von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unzureichend beraten oder ... weiter lesen
Die Photon Power AG ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Aachen hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 22. Dezember 2015 eröffnet (Az.: 92 IN 299/15).
Die Photon Power AG bot Anlegern drei verschiedene Mittelstandsanleihen mit Laufzeiten zwischen fünf und 20 Jahren sowie einer Verzinsung zwischen 3 und 7,4 Prozent an (WKN A1E8J1, WKN A1E8J2 und WKN A1E8J3). Nach dem Insolvenzantrag können die Anleihe-Gläubiger nicht mit Zinszahlungen rechnen, sondern müssen finanzielle Verluste befürchten. Zunächst müssen die Anleger nun abwarten, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird und dann ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.
Mit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Seit dem 13.06.2012 soll die Rücknahme der Anteile ausgesetzt worden sein. Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 reiht sich dieser zu zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds, die derzeit mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und jüngst erst geschlossen wurden oder sich teilweise bereits in der Liquidation befinden. Es heißt, die ursprünglich geplante Schließung von drei Monaten sei nun am 13.09.2012 um weitere 9 Monate verlängert worden. In den ... weiter lesen
Viele Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen über Immobilienfinanzierungen sind fehlerhaft, vor allem in der Zeit zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010, davor und danach u.U. auch (unter besonderen Voraussetzungen).
Dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Darlehnsnehmer kann auch heute noch seinen Vertrag widerrufen mit der Folge der Rückabwicklung aller geleisteten Zahlungen und Freigabe der Sicherheiten.Man spricht auch vom sog. “ewigen” Widerrufsrecht, weil die Widerrufsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung noch nicht zu laufen begonnen hat.
Auch wenn sehr viele Belehrungen über das Widerrufsrecht in den Darlehensverträgen fehlerhaft ... weiter lesen
Das Landgericht Amberg hat mit Urteil vom 29.02.2016 – 22 O 489/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Amberg-Sulzbach eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet.
Die Sparkasse hat häufig in der Vergangenheit wie auch andere Sparkassen in ihrer Widerrufsbelehrung eine Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ verwendet. Die Verwendung dieser Fußnote in Kombination mit einer bereits vom BGH mehrfach festgestellten fehlerhaften Belehrung über den Lauf der Widerrufsfrist hat das Landgericht letztlich zu seiner Entscheidung bewogen.
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