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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Weg für Diesel-Klagen gegen Mercedes auch für von der Mercedes-Benz Bank finanzierte Autos frei gemacht. Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen, wonach alle Forderungen gegen die Mercedes-Benz Group auf die Bank übergehen, ist unwirksam, urteilte der BGH am Montag, 24. April 2023, in Karlsruhe ( Az.: VIa ZR 1517/22 ).
Der Kläger hatte im März 2019 einen neuen Mercedes GLC 250 zum Preis von 55.335,89 Euro gekauft. Er leistete eine Anzahlung von 9.140 Euro und finanzierte den Rest über die Mercedes-Benz Bank. Nach deren Darlehensbedingungen treten die Darlehensnehmer abgesehen von Garantieleistungen alle Ansprüche aus einem Kaufvertrag mit der Mercedes-Benz Group an die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Die Anleger des „Leo Glory“ werden sich wegen der Laufzeit des Fonds bis 2022 und mangels eines geregelten Zweitmarkts für diese Fondsbeteiligungen nicht ohne Weiteres von ihren Beteiligungen lösen können. Für viele Anleger kam die mögliche wirtschaftliche Schieflage der ... weiter lesen
Nicht nur Darlehen, auch Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen können widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. Mai 2016 erneut bekräftigt (Az.: IV ZR 229/14).
Bei Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen, die nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, gibt es eine Klausel, dass das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlischt. Da diese Klausel gegen europäisches Recht verstößt, hat der BGH sie schon vor gut zwei Jahren für unwirksam erklärt. Dadurch ... weiter lesen
Aktuell bieten Banken zu vergleichsweise günstigen Konditionen Darlehen an. Dies verärgert viele Kunden, die in den Jahren zuvor zu teilweise weitaus höheren Zinsen Darlehensverträge abgeschlossen haben.
Zwar bestünde grundsätzlich die Möglichkeit im Einvernehmen mit der Bank das bestehende Darlehen zu beenden und ggf. bei einer anderen Bank zu niedrigeren Zinsen einen neuen Vertrag abzuschließen. Jedoch fällt in diesem Falle eine nicht selten hohe Vorfälligkeitsentschädigung an.
Es gibt jedoch dennoch einen Weg, durch welchen Bankkunden ohne Belastung mit einer Vorfälligkeitsentschädigung Zinsen ersparen können.
Bankkunden haben nämlich die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nicht nur die geringe Nachfrage an Schiffstransporten, sondern auch das Überangebot an Transportkapazität führte wohl zu niedrigen Charterraten. Der vom Emissionshaus Dr. Peters aufgelegte DS-Fonds Nr. 112 – VLCC Mercury Glory soll im Jahr 2011 nur 61 % der ursprünglich vereinbarten Chartereinnahmen erzielt haben. Beträchtliche Charterrückstände seien die Folge. Dieser Umstand könnte für Anleger kritische Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise nicht ausführbare Ausschüttungen. 45,2 Mio. Euro haben die ... weiter lesen
Zur Frage, ob die Bank im Interesse ihres Kunden selbstständig verpfändete Aktien kursgünstig verkaufen muss
Kurzfassung
Eine Bank ist nicht verpflichtet, bei Börsengeschäften auf Kredit verpfändete Aktien selbstständig „kursgünstig“ zu verwerten. Verlieren die Papiere an Wert, kann der Anleger deshalb die Rückzahlung des Darlehens nicht unter Hinweis auf die Kursverluste verweigern.
Das entschied jetzt das Landgericht Coburg und verurteilte einen Bankkunden zur Zahlung von rund 360.000,- € an das Geldhaus. Damit bleibt der Anleger auf Spekulationsverlusten von insgesamt 460.000 € sitzen.
Sachverhalt
Der beklagte Bankkunde hatte sich von seinem Kreditinstitut einen Kontokorrentkredit einräumen lassen. ... weiter lesen
Die Peseus Invest und Vermögen AG muss ihr Investmentgeschäft abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 22. Dezember 2015 angeordnet.
Wie die BaFin am 11. Januar 2016 mitteilt, habe die Peseus Invest und Vermögen AG Anlegern Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung angeboten. Durch die kollektive Vermögensverwaltung habe sie das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) zu verfügen. Dieses unerlaubt betriebene Einlagengeschäft müsse sie durch die vollständige Rückzahlung des Genussrechtekapitals an die Anleger unverzüglich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Weltwirtschaftskrise hat ihre Spuren auch in der Schifffahrtsbranche hinterlassen. Die Fülle an Transportmöglichkeiten stieß auf sehr geringe Nachfragen. Das Ergebnis sind kleine Charterraten von Transportschiffen und daraus resultierende Probleme der Schifffonds. Es schien jedoch, dass König & Cie. Fonds nicht unmittelbar davon betroffen sei. Doch nun soll sich genau dies geändert haben. Diese Situation könnte für Anleger große Konsequenzen mit sich ziehen, den Gesellschaftern ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Grund für den Anstieg der Verfahren gegen die Banken soll insbesondere in dem Streben der Anleger, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung durchzusetzen, liegen. Vielfach sollen die Anleger wegen fehlerhafter Anlageberater durch die Angestellten der Geldhäuser geklagt haben und so für hochfrequentierte Gerichtssäle sorgen. Von dieser Prozessflut werden längst nicht nur kleinere Privatbanken, sondern auch namhafte Banken erfasst. Anstatt für das den Anlegern nicht selten versprochene Wachstum ihres investierten Kapitals ... weiter lesen
Gerade nach der Finanzkrise suchen Anleger sichere Formen der Geldanlage. Als sichere Form der Kapitalanlage gelten regelmäßig Immobilien.Dies machen sich nicht selten auch dubiose Anbieter zunutze und offerieren minderwertige Immobilien als vermeintlich sichere und ertragreiche Geldanlage, auch zum Zwecke der Altersvorsorge, an. Sie propagieren, dass Sachwerte den Geldwerten in jedem Falle vorzuziehen seien und verweisen dabei auf die Folgen der Finanzkrise, durch welche viele Anleger Geld mit Wertpapieren verloren haben. Mit einer Immobilie sei man in jedem Fall auf der sicheren Seite. Dies berichten Opfer solcher Anbieter regelmäßig und in letzter Zeit auch vermehrt, wenn sie sich anwaltlich bei Rechtsanwalt ... weiter lesen
Debi Select Anleger stehen abermals vor der Frage, wie es mit ihrer Geldanlage bei Debi Select weitergeht und ob sie zukünftig Zahlungen erwarten können. Auch der Sachstandsbericht des nunmehr von der Debi Select Verwaltungs GmbH beauftragten Rechtsanwalts Klumpe, welcher an alle Anleger versendet wurde, vermag keine Klarheit zu bringen.
Die Anleger sollen auf der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung offenbar vor eine Wahl zwischen Liquidation / Insolvenz und Fortsetzung der Gesellschaft gestellt werden. Offensichtlich wird seitens Debi Select versucht werden, die verbliebenen Anleger mit der Darstellung eines Horrorszenarios für den Fall der Insolvenz zu einer Fortsetzung der Gesellschaft zu ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Banken und Sparkassen dürfen das Widerrufsrecht der Kunden für Verbraucher- und Immobilienkredite nicht beschränken. Eine Geschäftsklausel, die Kunden die Aufrechnung mit sich aus einem Widerruf ergebenden Forderungen verbietet, ist daher unwirksam, urteilte am Dienstag, 20. März 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 309/16).
Bei gegenseitigen Forderungen von Geschäftspartnern kommt es häufig vor, dass eine Seite „aufrechnet“, indem sie eigene Zahlungen um ihre Gegenforderungen mindert. Die hier streitige Geschäftsklausel der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen ließ eine solche Aufrechnung durch den Kunden allerdings nur insoweit zu ... weiter lesen