Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Rheda-Wiedenbrück zum Schwerpunkt „Bankrecht / Kapitalmarktrecht“:
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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Krise führte in diesem Jahr beispielsweise dazu, dass die Anleger der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck und König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin von Insolvenzanmeldungen Kenntnis erhalten mussten. Nachdem bereits 2010 Sanierungsversuche für den Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin unternommen worden seien, habe sich keine endgültige Verbesserung eingestellt. Auch sei der Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck 2010 mit Anlegergeldern saniert worden. Vor dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Zu der Kategorie der geschlossenen Fonds gehören auch die Medienfonds. Um sich an den Einspielergebnissen der durch die Fonds finanzierten Filme zu beteiligen, investierten viele Anleger in Medienfonds. Zudem wurden sie durch angebliche steuerliche Vorteile gelockt. Doch schon bald kristallisierte sich heraus, dass die erhofften Ergebnisse ausbleiben würden. Denn bei zahlreichen Medienfonds kam es im Nachhinein nämlich zu Unsicherheiten bezüglich der erhofften Steuervorteile. Auf Grund der Durchführung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Diese Klauseln dienen dem Zweck, dass Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz gewähren, wenn "die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)"steht. Nicht selten seien diese Klauseln durch ... weiter lesen
Die Peseus Invest und Vermögen AG muss ihr Investmentgeschäft abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 22. Dezember 2015 angeordnet.
Wie die BaFin am 11. Januar 2016 mitteilt, habe die Peseus Invest und Vermögen AG Anlegern Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung angeboten. Durch die kollektive Vermögensverwaltung habe sie das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) zu verfügen. Dieses unerlaubt betriebene Einlagengeschäft müsse sie durch die vollständige Rückzahlung des Genussrechtekapitals an die Anleger unverzüglich ... weiter lesen
Das Amtsgericht Bremen hat am 19. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Barbados eröffnet (Az.: 501 IN 2/17). Das Containerschiff ist eines von zwei Schiffen, die in den Lloyd Flottenfonds XI eingebracht wurden. Für die Anleger des kriselnden Schiffsfonds dürften die Aussichten auf eine Kehrtwende durch die Insolvenz weiter gesunken sein.
Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich Anleger seit dem Jahr 2008 am Lloyd Flottenfonds XI beteiligen. Die Hoffnungen auf eine renditeträchtige Kapitalanlage haben sich indes nicht erfüllt. Denn wie bei vielen anderen Schiffsfonds auch, machten sich die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise 2008 beim ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, im Prinzip solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Anders als bei der GbR sind die Haftungsverhältnisse bei einer GmbH & Co. KG, eine oftmals gewählte Rechtsform für Schifffonds. Hier haften die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG ("The Gherkin") ist einer von zahlreichen geschlossenen Immobilienfonds der IVG Immobilien AG. Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds stellt in der Regel eine unternehmerische Beteiligung dar, d.h. Anleger haften als Unternehmer und müssen bspw. das Risiko eines Totalverlustes ihrer Anlage in Kauf nehmen. Genau dieses Risiko könnte momentan bei dem im Jahr 2007 aufgelegten IVG Euroselect 14 "The Gherkin" bestehen. Der Fonds beteiligt sich an einem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Selbiges soll auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical begünstigen die Anleger ganz deutlich. Mit diesen aktuellen Entscheidungen hat der BGH (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt. Das Gericht kam in den Entscheidungen zu dem Schluss, dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit gerieten zahlreichen Fonds in finanzielle Schwierigkeiten. Im Zuge dessen wurden Anleger häufig aufgefordert, Kapital nachzuschießen, in dem sie bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurückzahlen sollten. Dass derartige Rückzahlungsverlangen nicht immer gerechtfertigt sein müssen, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hatte mit Urteil vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11) einen Fall zu entscheiden, in dem die Fondsgesellschaft eines Schiffsfonds in der ... weiter lesen
Debi Select Anleger stehen abermals vor der Frage, wie es mit ihrer Geldanlage bei Debi Select weitergeht und ob sie zukünftig Zahlungen erwarten können. Auch der Sachstandsbericht des nunmehr von der Debi Select Verwaltungs GmbH beauftragten Rechtsanwalts Klumpe, welcher an alle Anleger versendet wurde, vermag keine Klarheit zu bringen.
Die Anleger sollen auf der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung offenbar vor eine Wahl zwischen Liquidation / Insolvenz und Fortsetzung der Gesellschaft gestellt werden. Offensichtlich wird seitens Debi Select versucht werden, die verbliebenen Anleger mit der Darstellung eines Horrorszenarios für den Fall der Insolvenz zu einer Fortsetzung der Gesellschaft zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Als Gegenstand der Vermögensverwaltung kommen neben Bargeld, Wertpapieren oder Gesellschaftsbeteiligungen auch Immobilien oder Kunstgegenstände in Betracht. Die Vermögensverwaltung kann sowohl von Privaten als auch von Institutionen in Anspruch genommen werden und grundsätzlich alle Vermögensgegenstände erfassen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht einmalige Dienstleistung handelt. Das Kreditinstitut kann aufgrund eines mit dem Vermögensinhaber ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern die Bank nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet sie dieses Muster nicht, kann sich die Anlagegesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele.
Im konkreten Fall fehlte in der verwendeten Widerrufsbelehrung ein Hinweis auf die Folgen des Widerrufs. Denn ... weiter lesen