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Rechtsanwälte und Kanzleien

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Das Unausweichliche ist nun geschehen. Der Windkraftbetreiber Prokon musste die Segel streichen und hat Insolvenz angemeldet. 75.000 Anleger, die mehr als 1,4 Mrd. Euro investiert haben, müssen nun den Gang des Insolvenzverfahrens abwarten. Ob und in welcher Höhe sie einen Teil ihres angelegten Geldes zurückerlangen können kann aktuell seriös nicht beantwortet werden.
Dies wird sich erst zeigen, wenn der Insolvenzverwalter sich nach eingehender Prüfung Klarheit über die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens verschafft haben wird. Für die Genussrechtsinhaber wird von besonderem Interesse dabei sein, ob und in welchem Umfange neben ihnen Gläubiger existieren. ... weiter lesen
Debi Select Anleger stehen abermals vor der Frage, wie es mit ihrer Geldanlage bei Debi Select weitergeht und ob sie zukünftig Zahlungen erwarten können. Auch der Sachstandsbericht des nunmehr von der Debi Select Verwaltungs GmbH beauftragten Rechtsanwalts Klumpe, welcher an alle Anleger versendet wurde, vermag keine Klarheit zu bringen.
Die Anleger sollen auf der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung offenbar vor eine Wahl zwischen Liquidation / Insolvenz und Fortsetzung der Gesellschaft gestellt werden. Offensichtlich wird seitens Debi Select versucht werden, die verbliebenen Anleger mit der Darstellung eines Horrorszenarios für den Fall der Insolvenz zu einer Fortsetzung der Gesellschaft zu ... weiter lesen
Die Photon Power AG ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Aachen hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 22. Dezember 2015 eröffnet (Az.: 92 IN 299/15).
Die Photon Power AG bot Anlegern drei verschiedene Mittelstandsanleihen mit Laufzeiten zwischen fünf und 20 Jahren sowie einer Verzinsung zwischen 3 und 7,4 Prozent an (WKN A1E8J1, WKN A1E8J2 und WKN A1E8J3). Nach dem Insolvenzantrag können die Anleihe-Gläubiger nicht mit Zinszahlungen rechnen, sondern müssen finanzielle Verluste befürchten. Zunächst müssen die Anleger nun abwarten, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird und dann ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.
Mit ... weiter lesen
Die Verwendung der Fußnote „Nicht für Fernabsatzgeschäfte“ in einer Widerrufsbelehrung ist für den Verbraucher irreführend und die Widerrufsbelehrung daher fehlerhaft. Darlehen mit dieser Belehrung konnten auch Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 13. Mai 2016 entschieden (Az.: I-17 U 182/15).
Das OLG Düsseldorf hatte über die Klage eines Verbrauchers zur Rückzahlung einer bereits geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung zu entscheiden. Dieser hatte 2008 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen, dieses vorzeitig unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei Medienfonds handelt es sich um sogenannte geschlossene Fonds. Zahlreiche Anleger beteiligten sich an diesen Fonds, um sich an den Einspielergebnissen der durch die Fonds finanzierten Filme zu beteiligen. Daneben lockten auch angebliche Steuervorteile für die Anleger. Die Erwartungen der Anleger wurden jedoch in vielen Fällen schwer enttäuscht. Bei zahlreichen Medienfonds kam es im Nachhinein nämlich zu Unsicherheiten bezüglich der erhofften Steuervorteile. Die Steuerfahnder und Finanzämter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Schifffonds "MS Luna" war im letzten Jahr wohl hinter den gesetzten Erwartungen zurückgeblieben. Aufgrund der daraus resultierenden geringen Einnahmen soll ein dauerhafter Schifffahrtsbetrieb nicht mehr möglich gewesen sein. Ein geplantes Rettungspaket war im vergangenen Jahr wohl gescheitert. Zu Beginn des Jahres soll die Gesellschaft daher die Insolvenz angemeldet haben. Der Schifffonds "MS Luna" gehört zu der GEBAB Unternehmensgruppe. Diese gehört zu den führenden ... weiter lesen
Mit einer Entscheidung vom 03.05.2011 - XI ZR 152/09 hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Bankkunden gestärkt. Gegenstand des Rechtsstreits waren verschiedene Lastschriftabbuchungen, denen der Bankkunde widersprochen hatte und von seiner Bank die Rückzahlung der abgebuchten Beträge wünschte. Diese widersetzte sich dieser Forderung mit der Begründung, der Bankkunde habe diese Lastschriftabbuchungen durch sein Verhalten genehmigt.
Der BGH hat in seine Entscheidung klargestellt, dass eine kontoführende Bank anders als bei einem Unternehmen bei einem Verbraucher nicht ohne weiteres davon ausgehen könne, dass Kontobewegungen zeitnah nachvollzogen und überprüft würden. Bei einem ... weiter lesen
Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet droht Lebensversicherungsgesellschaften erhebliches Ungemach.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung vom 07.05.2014 – IV ZR 76/11 – festgestellt, dass Versicherungsnehmer, welche in Form sog. Policenmodelle Lebens- und Rentenversicherungsverträge eingegangen sind, im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung bzw. einer nicht erfolgten Zusendung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Verbraucherinformation den Versicherungsvertrag durch Widerspruch beseitigen und ihre Versicherungsprämien zurückverlangen können.
Dies erscheint insbesondere für Versicherungsnehmer eine Option, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei dem CS Euroreal soll das Management, wie zuvor von dem SEB Immoinvest praktiziert, das Schicksal des Fonds in die Hände der Anleger gelegt haben. Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die Rückgabewünsche der Anleger das vorhandene Fondsvermögen ... weiter lesen
IGV Euroselect 14 („The Gerkin“)
Urteil des LG Hamburg gegen die Commerzbank AG
Die Commerzbank AG wurde am 11.05.2015 vom LG Hamburg, Az. 318 O 183/14, zum Schadensersatz verurteilt. Aufgrund einer fehlerhaften Beratung im Jahr 2007 hatte der klagende Anleger eine Beteiligung in Höhe von 12.500 GBP zuzüglich eines fünf prozentigen Agios am obigen Fonds gezeichnet. Dabei wurde der Kläger nicht über Rückvergütungen („kick-backs“) für die Bank aufgeklärt.
Dabei schließt sich das LG Hamburg ins Sachen IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG ("The Gherkin") dem LG Berlin und dem LG Frankfurt an.
So hatte das LG Berlin dem ... weiter lesen
Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund eines mit Fehlern behafteten Prospektes des Medienfonds "VIP 4", soll zahlreichen Anlegern die Möglichkeit auf Schadenersatz eröffnet worden sein. Anleger, die sich an dem Medienfonds "VIP 4" beteiligt haben, könnten aufgrund der Prospektfehler, nun Ansprüche gegen Banken oder gegen andere Vermittler zustehen. Die Ziele der Anlage in einen Medienfonds sollen, neben der Beteiligung an den Einspielergebnissen der durch den Fonds finanzierten Filme, insbesondere Steuervorteile für die Anleger gewesen sein. Diese Ziele seien ... weiter lesen