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Das Kursrisiko trägt der Anleger
Zur Frage, wann eine Anlageberatung Schadensersatzansprüche gegen die Bank begründet
Kurzfassung
Das Risiko von Kursschwankungen bei Wertpapieren trägt der Anleger – nicht die Bank. Die haftet nur dafür, dass sie die Risiken richtig darstellt. Erweist sich eine Empfehlung im Nachhinein als unrichtig, so führt dies deshalb nicht automatisch zu einer Haftung der Bank.
Das entschied das Landgericht Coburg und wies die Schadensersatzklage eines Wertpapier-Anlegers ab. Der wollte von seiner Bank 144.000,- €, weil die ihm nicht zum Anteils-Verkauf geraten habe. Unter Berücksichtigung der damaligen Börsensituation sei die Empfehlung der Bank an den wertpapiererfahrenen Kläger nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die WGF AG ist ein deutsches Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf, welches in der Vergangenheit mehrere Hypothekenanleihen und Genussscheine herausgegeben hat. Zweifel an der WGF AG sollen erstmals aufgekommen sein, als die Veröffentlichung eines Geschäftsberichts im vergangenen Jahr mehrfach verschoben wurde. Im Dezember 2012 soll dann die geplante Rückzahlung der Hypothekenanleihe WGFH06 mit einem Emissionsvolumen von mehreren Millionen Euro ausgesetzt worden sein. In der Folge soll die ... weiter lesen
Der Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen sticht noch immer. Denn Banken und Sparkassen haben auch nach dem 10. Juni 2010 noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das führt dazu, dass in diesen Fällen die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf immer noch möglich ist.
Am 21. Juni 2016 endete bekanntlich das sog. „ewige Widerrufsrecht“ bei Immobiliendarlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Nicht betroffen von dieser Frist sind jüngere Immobilienfinanzierungen, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. Auch bei diesen Verträgen gilt, dass sie widerrufen werden können, wenn sie fehlerhafte Belehrungen enthalten. Der Fehler ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In letzter Zeit sollen Anleger des Fonds SEB ImmoInvest vermehrt Kaufangebote per Post für ihre SEB ImmoInvest Anteile erhalten haben. Dabei soll der für die Anteile gebotene Preis bei 26,00 € je Anteil liegen, wenn das Angebot von den Anlegern bis zum 27.02.2013 angenommen werde. Dem Angebot sei ein Dispositionsauftrag beigefügt, der allein vom Inhaber der Anteile zu unterschreiben sei. Anleger sollten bei der Entscheidung über die Annahme dieser Angebote in Betracht ziehen, dass ihnen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Richter aus Karlsruhe erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen die Schadenersatzansprüche gegen den beklagten Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) aus England an. Das Gericht urteilte hier, dass CMI ihren Kunden grundsätzlich die anfangs zugesagten Erträge aus ihren Verträgen auskehren müsse. Dies soll losgelöst von dem jeweils ermittelten Wert der Versicherung gelten. Selbiges soll auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. Mit seinen aktuellen ... weiter lesen
Darlehensnehmer, die bereits seit Jahren über ein Darlehen verfügen und nunmehr neidisch auf die aktuellen Zinssätze, mit welchen Banken werben, schauen, haben in einigen Fällen weiterhin die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfange Geld zu sparen.
Zwar hat der Gesetzgeber eine Frist zum 21.06.2016 gesetzt, innerhalb welcher Bankkunden noch den Widerruf Ihrer Darlehen erklären konnten. Danach sollte Rechtsfrieden eintreten. Ein Widerruf sollte daher nicht mehr möglich sein. Diese Ausschlussfrist betrifft jedoch nur Darlehen die bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind. Sie gilt nicht für danach geschlossene Darlehensverträge. Aber auch die vergleichsweise neuen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des beanspruchten Schadenersatzes Recht bekommen. Durch die Entscheidung des BGH zum Thema CMI (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) wurden zahlreiche der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile von diversen Oberlandesgerichten bestätigt in denen zugunsten der CMI-Anleger entschieden wurde. Die Karlsruher Richter verwiesen die von ihnen zu überprüfenden Urteile zur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR könnten einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligungen gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select haben. Das soll das Landgericht München I entschieden haben. Oft sollen die Beteiligungen an dem Debi Select den Anlegern als absolut sichere Anlageform vermittelt worden sein. Den Anlegern soll teilweise sogar versichert worden sein, dass bei der Anlage in die Beteiligung wohl keine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Rohöltanker DS-Sapphire konnte die prospektierten Chartereinnahmen anscheinend nicht einlösen. Nun wollen offensichtlich die finanzierenden Banken nicht länger zuschauen und scheinbar den Notverkauf des Schiffes forcieren. Allerdings wären die Forderungen der Banken bei dem zu erwartenden Verkaufspreis noch nicht einmal gänzlich gedeckt. Für die Anleger des DS-Fonds Nr. 123 bedeutet dies, dass sie komplett leer ausgehen könnten. Ihr investiertes Kapital wäre damit untergegangen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Prinzipiell solle sich die Haftung nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten, so der BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10). Aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung könnten sich jedoch Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben. Zweck der GbR war der Bau von Mehrfamilienhäusern in Ausübung eines Erbbaurechts und deren anschließende Verwaltung. Die Gründungsgesellschafter hatten ... weiter lesen
Ein Darlehensnehmer kann seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht nur nach Jahren noch widerrufen, wenn er in einer Haustürsituation zur Abgabe seiner Willenserklärung veranlasst worden ist und er nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist.
Eine erneute Belehrung über das Widerrufsrecht durch die Bank zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise bei einer Prolongation des Darlehens, schließt die Ausübung des Widerrufsrechts nicht grundsätzlich aus. Er kann also trotz einer solchen nachgelieferten Belehrung und Verstreichen einer neuerlichen Widerrufsfrist im Einzelfall sich von seinen ... weiter lesen
Verkauf der Schiffe oder Insolvenz: Vor dieser Wahl stehen offenbar die Anleger des Schiffsfonds Ownership Tonnage III. Finanzielle Verluste drohen den Anlegern wohl in jedem Fall.
Das Hamburger Emissionshaus Ownership hatte den Flottenfonds Ownership Tonnage III im Oktober 2005 aufgelegt. Investitionsobjekte waren die Containerschiffe MS Elbdeich, MS Elbinsel, MS Elbcarrier, MS Elbfeeder und MS Elbmarsch. Letzteres wurde schon 2012 verkauft. Nun sind die Anleger aufgerufen, auch einen Verkaufsbeschluss für die vier verbliebenen Schiffe zu fassen. Im Frühling hatten sich die Anleger noch gegen ein Finanzierungs- und Verkaufskonzept für zwei der Fondsschiffe entschieden. Offenbar hat sich die wirtschaftliche ... weiter lesen