Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 3 verschiedene Anwälte aus Rostock zum Schwerpunkt „Bankrecht / Kapitalmarktrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger sollen bei der Zeichnung des MPC Leben Plus falsch beraten worden sein. Aus diesem Grunde sind viele Anleger von der Entwicklung des Fonds überrascht worden. Der Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds wurde im Jahre 2002 erstmals aufgelegt. Im Rahmen der Zeichnungen wurde wohl häufig mit der hohen Sicherheit des Fonds geworben. An der hohen Sicherheit des Fonds seien jedoch mittlerweile Zweifel aufgekommen, da viele Anleger anscheinend nur wenige bzw. nach 2008 wohl überhaupt keine Ausschüttungen mehr erhalten haben. Grund ... weiter lesen
Offensichtlich kennt die Kreativität bei der Vermittlung von Kapitalanlagen keine wirklichen Grenzen.
Ein bemerkenswertes Beispiel ist das „Anlagekonzept“ der Firma Consortis Ver-waltungs GmbH mit Sitz in Berlin und Standorten in Nürnberg, Beilngries und Amberg. Insbesondere die Standorte außerhalb Berlins deuten auf eine aktuell verstärkte Vertriebstätigkeit in Bayern hin.
Das Konzept, welches Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, durch Mandanten zur Kenntnis gelangt ist, sieht eine 100 %-Finanzierung einer Immobilie vor. Mit dem Verkauf entstehende Erwerbsnebenkosten sowie angebliche Renovierungskosten sollen über ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Diese ersten Urteile der Karlsruher Richter (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) in Sachen CMI wurden damit eindeutig zum Vorteil der Anleger erlassen und bestätigen nahezu alle der in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Kunden, indem diesen einerseits Schadenersatzansprüche zugesprochen wurden und andererseits die Leistungsverpflichtungen von CMI aus den abgeschlossenen Verträgen bestätigt wurde. Laut den Richtern des BGH soll CMI seinen ... weiter lesen
Zahlreiche deutsche Banken und Sparkassen sehen sich einer Widerrufswelle ausgesetzt, da nicht selten die Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen in der Vergangenheit nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben.
Gerade aufgrund der aktuell vorhandenen Niedrigzinsphase kann eine Loslösung von hoch- oder höherverzinsten Darlehen erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere in letzter Zeit vermehrt von Darlehensnehmern angesprochen und um Beratung und Vertretung gegenüber Banken gebeten wird.
Grundsätzlich kann ein Darlehensnehmer nur innerhalb der gesetzlich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH soll nun mit zwei Urteilen vom 08.05.2013 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) festgestellt haben, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer den Klauseln nicht hinreichend klar entnehmen könne, welche Geschäfte von dem in ihnen enthaltenen Ausschluss erfasst sein sollen. Deswegen sollen die sogenannte "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" in Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherern unwirksam sein. Mit den Klauseln in den Versicherungsbedingungen soll insbesondere bestimmt worden ... weiter lesen
Der Sanierungsprozess der KTG Energie AG soll in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden. Das Amtsgericht Neuruppin hat am 1. Dezember das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Energie eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 15 IN 260/16).
Das Unternehmen möchte nach eigenen Angaben den eingeschlagenen Sanierungskurs mit Hilfe des Sachwalters fortsetzen. Unklar ist weiterhin, ob und in welchem Umfang dabei auch Einschnitte für die Anleger eingeplant sind. Die KTG Energie AG hatte 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben und diese mit 7,25 Prozent verzinst (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Nach der Insolvenz fürchten die Anleger ... weiter lesen
Seit geraumer Zeit stehen Lebens- und Rentenversicherungsverträge in der Kritik. Nicht zu Unrecht, da die ehemals als sichere und rentable Form der Altersvorsorge gedachten Geldanlagen keineswegs noch so renditeträchtig sind, wie dies in der Vergangenheit oftmals noch der Fall war.
Nicht selten, gerade bei fondsgebundenen Lebensversicherungen drohen Kunden nicht unerhebliche Verluste infolge von Börsenkrisen. Insofern reut es manchen Verbraucher, einen Lebensversicherungsvertrag eingegangen zu sein.
Bei Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträgen, welche im sog. Policenmodell abgeschlossen worden ist, haben Versicherungskunden jedoch die Möglichkeit, noch mit einem blauen Auge aus einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, im Prinzip solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Anders als bei der GbR sind die Haftungsverhältnisse bei einer GmbH & Co. KG, eine oftmals gewählte Rechtsform für Schifffonds. Hier haften die ... weiter lesen
Tausende von Anleger haben in den vergangenen Jahren erfahren müssen, dass die ihnen von ihren Bankberatern oder auch freien Anlageberatern als sicher und risikolos empfohlenen offenen Immobilienfonds (z.B. AXA Immoselect, DEGI International, Morgan Stanley P 2 Value, SEB ImmoInvest, KanAm Grundinvest usw.) in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Unzählige dieser Fonds mussten zunächst aufgrund geringer Liquidität die Rücknahme der Anteilsscheine aussetzen, also „schließen“ und sich sodann in die Abwicklung begeben. Während dieser Liquidation sollen die Immobilien verkauft und die Erlöse hieraus verteilt werden. Oftmals erfolgt dies sehr schleppend und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: In Zukunft müssen Finanzinstitute Kundenbeschwerden über Anlageberater der Finanzaufsicht melden und alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden. Dadurch soll der Schutz der Anleger vor Falschberatung verstärkt werden und eine stärkere Kontrolle von Anlageberatern gewährleistet werden. Dies soll durch den neuen § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gesetzlich normiert worden sein. Neben fachspezifischen Qualifikationen der Bankberater sollen auch die sozialen Kompetenzen der ... weiter lesen
Die negativen Schlagzeilen offener Immobilienfonds reißen nicht ab. Anleger des SEB Immoinvest hatten bis einschließlich 06.05.2012 die Möglichkeit, Rückgabeverlangen an die Fondsgesellschaft zu stellen. Nunmehr geht auch dieser Fonds den Weg der Liquidation, da die zahlreichen Rückgabeverlangen der Anleger die Liquidität des Fonds überstieg. Allianz Flexi Immo hat die Anteilsscheinrücknahme ausgesetzt.
Andere offene Fondsanlagen wie Morgan Stanley P 2 Value oder KanAm Grundinvest befinden sich bereits in der Liquidation mit ungewissem Ausgang für die Anleger.
Anleger, die Anteile dieser oder anderer sich in der Krise befindenden offenen Immobilienfonds als vermeintlich sichere und ... weiter lesen