Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 8 verschiedene Anwälte aus Saarbrücken zum Schwerpunkt „Bankrecht / Kapitalmarktrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Saarbrücken / Bankrecht / Kapitalmarktrecht








Rechtsanwälte und Kanzleien








Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Das Kursrisiko trägt der Anleger
Zur Frage, wann eine Anlageberatung Schadensersatzansprüche gegen die Bank begründet
Kurzfassung
Das Risiko von Kursschwankungen bei Wertpapieren trägt der Anleger – nicht die Bank. Die haftet nur dafür, dass sie die Risiken richtig darstellt. Erweist sich eine Empfehlung im Nachhinein als unrichtig, so führt dies deshalb nicht automatisch zu einer Haftung der Bank.
Das entschied das Landgericht Coburg und wies die Schadensersatzklage eines Wertpapier-Anlegers ab. Der wollte von seiner Bank 144.000,- €, weil die ihm nicht zum Anteils-Verkauf geraten habe. Unter Berücksichtigung der damaligen Börsensituation sei die Empfehlung der Bank an den wertpapiererfahrenen Kläger nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR wurde schon vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) für eine Darlehensschuld der Gesellschaft zugesichert. Doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Es solle keine Einschränkung der Haftung durch die aus der Zwangsverwaltung und der Verwertung des Erbbaurechts erzielten Erlöse möglich sein. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die FIHM Fonds und Immobilien Holding gehört wohl zu ca. 86% der Dicio GmbH. Der Hauptaktionär der Dicio GmbH ist die S&K Gruppe, welche aufgrund der bei ihr durchgeführten Großrazzia vor mehreren Monaten in den Fokus geraten war. Ob der Insolvenzantrag der FIHM Fonds und Immobilien Holding möglicherweise eine Folge dessen ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Zur FIHM Fonds und Immobilien Holding gehören die Emissionshäuser SHG Innovative Fondskonzepte und Next Generation Funds ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Krise veranlasst viele Unternehmen, die Prüfung von möglichen Fusionen durchzuführen. Vielen in der Schifffahrtsbranche tätigen Unternehmen sind die Spuren der Krise anzusehen. Derweilen werden die Chancen von Großfusionen abgewogen, so sollen es zumindest einige Großunternehmen bekannt gemacht haben. Im Fokus soll die Effizienz eines Zusammenschlusses stehen, wofür das Einverständnis der jeweiligen Gesellschafter notwendig wäre. Bei Fusionen und Übernahmen handelt es ... weiter lesen
Die P&R-Insolvenzverwalter haben nun vor kurzem mit zwei Pressemitteilungen über den aktuellen Sachstand informiert. So wurde mitgeteilt, dass nun auch die beiden anderen deutschen P&R-Gesellschaften, die P&R Transport-Container GmbH und die P&R AG, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben.
Gleichzeitig rufen die Insolvenzverwalte die Anleger zur Ruhe auf. Sie weisen darauf hin, dass es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis sie sich einen hinreichenden Überblick verschafft haben werden. Daher ist auch in den nächsten Wochen und Monaten nicht zu erwarten, dass die Anleger die Möglichkeit haben werden, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Insofern ist ... weiter lesen
Mit seinem Urteil vom 27.01.2016 – Az: 17 U 16/15 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung mit der Formulierung „die (Widerrufs-)Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ fehlerhaft sei.
Worum ging es?
Der Kläger hat im Jahre 2007 als Verbraucher zwei Darlehnsverträge bei der Beklagten abgeschlossen. Im Januar 2014 löste der Kläger beide Darlehensverträge bei der Beklagten vorzeitig ab und leistete an diese Vorfälligkeitsentschädigungen in Gesamthöhe von rund 55.600,- Euro.
Mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 04.03.2014 ließ der Kläger seine vor knapp 7 ... weiter lesen
Mit einem Urteil vom 27.11.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass die Santander Consumer Bank ihren Kunden die von diesen gezahlten Kreditbearbeitungsentgelte erstatten muss (AZ.: I-6 U 75/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Das OLG führte aus, die von der Santander Consumer Bank verwendeten Bearbeitungsentgelt-Klauseln seien unzulässig. Am 13.05.2014 hatte der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen entschieden, dass vorformulierte Klauseln über ein Bearbeitungsentgelt und damit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, weil das betreffende ... weiter lesen
Die Wohnimmobilienrichtlinie der EU verfolgte in erster Linie den Zweck, die Verbraucherrechte gegenüber den Kreditinstituten zu stärken. Die Bundesregierung hat nun darüber hinaus am 18.02.2016 entschieden, dass im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht auch das Recht zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeitlich begrenzt werden soll.
Darlehensverträge, die zwischen Oktober 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufwiesen, können bislang auch heute noch wirksam widerrufen werden, da der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nicht begonnen hat. Dies gilt auch für ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Seit dem 13.06.2012 soll die Rücknahme der Anteile ausgesetzt worden sein. Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 reiht sich dieser zu zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds, die derzeit mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und jüngst erst geschlossen wurden oder sich teilweise bereits in der Liquidation befinden. Es heißt, die ursprünglich geplante Schließung von drei Monaten sei nun am 13.09.2012 um weitere 9 Monate verlängert worden. In den ... weiter lesen
Oftmals gehen Klagen geschädigter Anleger geschlossener Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds) verloren, weil sie bei ihrem Beitritt zu dem jeweiligen Fonds durch Unterschrift bestätigt haben, den Verkaufsprospekt erhalten zu haben und auch der Vermittler bestätigt, dass sie vor dem Beitritt zu der Fondsgesellschaft den Verkaufsprospekt erhalten haben. In vielen Fällen beinhaltet der Prospekt zahlreiche Hinweise auf Risiken, auf welche der Anleger durch den Vermittler im Beratungsgespräch nicht aufmerksam geworden ist.
Der BGH hat in einer Entscheidung vom 04.07.2017 – II ZR 358/16 – nochmals bestätigt, dass die Übergabe des Verkaufsprospekts keinen Freibrief dafür ... weiter lesen
(KG Berlin, Urteil vom 11.05.2015, Az. 2 U 5/15
OLG München, Urteil vom 08.04.2015, Az. 15 U 2919/14)
Die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH wurde vom Kammergericht Berlin und auch vom Oberlandesgericht München aufgrund des fehlerhaften bzw. irreführenden Prospekts des SHB Altersvorsorgefonds zum Schadensersatz verurteilt. Nach der Entscheidung der Gerichte hat die Treuhänderin die Anleger nicht auf die Widersprüche im Prospekt hingewiesen, vor allem die fehlende Eignung der Anlage zur Altersvorsorge.
Die Fidelitas Vermögensverwaltung wird entweder als Gründungsgesellschafterin in Haftung genommen oder aufgrund des Beitritts über den Treuhandvertrag.
Der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zwar können sich, laut BGH, aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, im Grunde solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Der Bundesgerichtshof bejahte eine Haftung der Investoren bzw. Gesellschafter gemäß § 128 HGB analog, wenn auch die im Prinzip unbeschränkte Haftung letzterer durch den der Bank bekannten ... weiter lesen