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Experten-Ratgeber
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Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds und anderen Geldanlagen haben sich für viele Kapitalanleger als finanzieller Fehlschlag erwiesen. Allerdings haben die Anleger im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung auch häufig Anspruch auf Schadensersatz. Eine Anlageberatungsgesellschaft kann sich nicht einfach auf Nichtwissen oder bloße Vermutungen zurückziehen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 26. Januar 2017 zeigt (Az.: 11 U 96/16). Behauptet ein Kapitalanleger, dass er vor seiner Anlageentscheidung über bestimmte Risiken und Eigenschaften der Geldanlage mündlich nicht aufgeklärt wurde und verlangt daher Schadensersatz, kann die in Anspruch genommene ... weiter lesen
Aufgrund einer durch den Gesetzgeber kurzfristig gesetzlich vorgegebenen Ausschlussfrist zur Ausübung des Darlehenswiderrufs haben tausende Bankkunden von ihrem Widerrufsrecht bis zum 21.06.2016 Gebrauch gemacht. Viele Bankkunden, welche diese Ausschlussfrist nicht wahrgenommen haben, weil sie von deren Existenz nichts wussten, hadern damit. Nicht selten kann aber auch heute noch ein Widerruf wirksam erklärt werden. Dies gilt im Einzelfall für Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind. Solche Verträge sind von der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht betroffen. Zudem weisen auch sie, genauso wie „Altverträge“, die bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Anleger von Schifffonds segeln schon lange nicht mehr auf ruhiger See. Doch nun soll sich der Sturm der Schifffahrtskrise auch auf den Rest des neuen Jahres ausbreiten. Ursächlich für die Schwierigkeiten der Fonds sollen die andauernden niedrigen Charter- bzw. Frachtraten sein. Diese sind die Konsequenz einer Überkapazität an Schiffen. Eine Besserung ist wohl nicht in Sicht. Denn auch in diesem Jahr soll sich das Überangebot an Schiffen bei zu geringer Nachfrage nicht normalisieren. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es seien mittlerweile 100 geschlossene Schiffsfonds, die den Gang zum Insolvenzgericht nicht mehr vermeiden konnten, heißt es. Die Anleger müssen wohl mit heftigen Auswirkungen rechnen. Eine Anlage im Bereich der Schiffsfonds soll vor wenigen Jahren noch zu den sicheren Anlageformen gezählt haben. Davon sei heute jedoch nicht mehr die Rede. Zahlreiche Schiffsfonds geraten in die Zahlungsunfähigkeit. Sanierungen bleiben trotz erheblicher Nachzahlungen der Anleger im Regelfall aus. Für Anleger lautet die harte Realität erhebliche ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei Medienfonds handelt es sich um sogenannte geschlossene Fonds. Zahlreiche Anleger beteiligten sich an diesen Fonds, um sich an den Einspielergebnissen der durch die Fonds finanzierten Filme zu beteiligen. Daneben lockten auch angebliche Steuervorteile für die Anleger. Die Erwartungen der Anleger wurden jedoch in vielen Fällen schwer enttäuscht. Bei zahlreichen Medienfonds kam es im Nachhinein nämlich zu Unsicherheiten bezüglich der erhofften Steuervorteile. Die Steuerfahnder und Finanzämter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Die Probleme auf dem Schiffsmarkt sollen aus einer geringen Nachfrage an Schiffstransporten bei gleichzeitigem Überangebot an Transportkapazität und den daraus resultierenden niedrigen Charterraten entstehen. Von diesen Problemen sollen auch zahlreiche der Dr. Peters Schiffsfonds betroffen sein. Jetzt können auch Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory Zweifel haben, ob sie die bereits in den Fonds investierten 45,2 Mio. € wiedersehen. Die Anleger haben häufig in Schiffsfonds als sichere Anlagen investiert. Aufgrund ... weiter lesen
Befeuert von der medialen Berichterstattung lassen immer mehr Verbraucher ihre Darlehensverträge und die dazugehörigen Widerrufsbelehrungen prüfen, um die Möglichkeit ggf. wahrnehmen zu können, sich vorzeitig von hoch- oder höherverzinsten Darlehen zu lösen. Grundsätzlich kann ein Darlehensnehmer nur innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist seine, auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, so kommt auch nach Ablauf der Widerrufsfrist ein Widerruf noch in Betracht. Insbesondere kann sich eine Bank in der Regel nicht auf die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Um ein Insolvenzverfahren ihrer Schiffsfonds abzuwenden, soll die Hamburger Lloyd Fonds AG nun ihre wirtschaftlich in Bedrängnis geratenen Schiffsfonds in eine Auffanggesellschaft namens „Ocean 16“ ausgliedern wollen, heißt es. Aufgrund der Schifffahrtskrise soll es zahlreichen Schiffsfonds an den finanziellen Mitteln fehlen, um beispielsweise die Betriebskosten decken zu können. Die sich ebenfalls in dieser Situation befindlichen Schiffsfonds des Hamburger Investmenthauses Lloyd Fonds AG sollen jetzt durch das Finanzierungsmodell ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zu Rechtsfragen Stellung genommen, die für die Rückabwicklung (§ 3 Abs. 1 HWiG in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung) widerrufener Grundpfandkreditverträge bedeutsam sind. Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2000 (C-481/99) mit Urteil vom 9. April 2002 (XI ZR 91/99; Pressemitteilung Nr. 37/2002) entschieden hat, können auch aufgrund einer Haustürsituation geschlossene Grundpfandkreditverträge grundsätzlich unbefristet widerrufen werden, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz erfolgt ist. In dem jetzigen Rechtsstreit verlangen die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Zahlen Verbraucher vorzeitig ein Immobiliendarlehen zurück, darf die Bank für die entgangenen Zinsen eine Entschädigung verlangen, muss dabei aber sogenannte Sondertilgungsrechte des Kunden voll einbeziehen. Sehen Formularklauseln in Darlehensverträgen vor, dass zukünftige Sondertilgungsrechte nicht im vollen Umfang zu berücksichtigen sind, stellt dies eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers dar, urteilte am Dienstag, 19. Januar 2016, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 388/14). Der XI.-BGH-Zivilsenat gab damit der Verbraucherzentrale Hamburg recht. Im konkreten Fall hatten die Verbraucherschützer die Sparkasse Aurich-Norden auf Unterlassung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) die Rechte von Anlegern gestärkt. Dieses zugunsten der Anleger ausgefallene Urteil könnte richtungsweisend für die Ausgabe anderer Inhaberschuldverschreibungen sein, bei denen der Prospekt fehlerhaft sein könnte. Die Klage soll zuvor von den Instanzgerichten noch abgewiesen worden sein. Der dem Urteil zugrundeliegende Werbeprospekt soll insbesondere die Beschreibung „ausgewogene Konditionen“ enthalten haben. Diese Aussage erwecke beim Anleger nach der ... weiter lesen
Seit vergangenem Jahr hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrere Entscheidungen zum Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen getroffen (KSR hat berichtet). Mit zwei neuen Entscheidungen vom 29.07.2015 (IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zu diesem Thema weiterentwickelt. In seinen vergangenen Entscheidungen hat der BGH klargestellt, dass Kunden im Falle einer unzureichenden Belehrung über ihr Widerspruchsrecht auch Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages noch den Widerspruch erklären können. Folge dessen ist, dass der Verbraucher seine geleisteten Beiträge unter Anrechnung des bis dahin gewährten Versicherungsschutzes ... weiter lesen