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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Die Photon Power AG ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Aachen hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 22. Dezember 2015 eröffnet (Az.: 92 IN 299/15).
Die Photon Power AG bot Anlegern drei verschiedene Mittelstandsanleihen mit Laufzeiten zwischen fünf und 20 Jahren sowie einer Verzinsung zwischen 3 und 7,4 Prozent an (WKN A1E8J1, WKN A1E8J2 und WKN A1E8J3). Nach dem Insolvenzantrag können die Anleihe-Gläubiger nicht mit Zinszahlungen rechnen, sondern müssen finanzielle Verluste befürchten. Zunächst müssen die Anleger nun abwarten, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird und dann ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.
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Die dtp Entertainment AG entwickelt und vertreibt Spiele für die dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Fondsgesellschaft soll gegenüber der dtp Entertainment AG noch offene Forderungen in Höhe von über 750.000 Euro haben. Durch den Insolvenzantrag der dtp Entertainment AG rücken die Anlageberater anlässlich des Erwerbs von Beteiligungen an der dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG in den Fokus. Die dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG befindet sich möglicherweise als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei Medienfonds handelt es sich um sogenannte geschlossene Fonds. Zahlreiche Anleger beteiligten sich an diesen Fonds, um sich an den Einspielergebnissen der durch die Fonds finanzierten Filme zu beteiligen. Daneben lockten auch angebliche Steuervorteile für die Anleger. Die Erwartungen der Anleger wurden jedoch in vielen Fällen schwer enttäuscht. Bei zahlreichen Medienfonds kam es im Nachhinein nämlich zu Unsicherheiten bezüglich der erhofften Steuervorteile. Die Steuerfahnder und Finanzämter ... weiter lesen
„Wir kündigen den Bausparvertrag gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit einer Frist von 6 Monaten und werden diesen um 01.07.2015 abrechnen“ so oder ähnlich lauten eine Vielzahl von Kündigungsschreiben seitens der Bausparkassen.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Ende letzten oder Anfang diesen Jahres erhielten eine Vielzahl von Bausparern ein solches oder ähnlich formuliertes Schreiben ihrer Bausparkasse. Dies geschah unter dem Hinweis, dass die Gemeinschaft der Sparer ein schutzwürdiges Interesse daran habe, hochverzinsliche Altverträge zu kündigen und dass ... weiter lesen
Zur Schadensersatzpflicht einer Bank, die einem erfahrenen Geldanleger spekulative Geldgeschäfte kreditfinanziert, die mit Verlusten enden.
Kurzfassung
Goldgräberstimmung in deutschen Wohnzimmern: Zauberworte Aktie und Option! Doch wer sich auf hoch spekulative Anlagen einlässt, hat neben enormen Gewinnchancen auch das Verlustrisiko. Und war das Investment über Kredite finanziert, hat der Anleger bei fallenden Kursen doppelten Nachteil: Kapital weg, Kredit zurückzuzahlen.
Für die finanziellen Einbußen steht dann – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auch die Bank nicht ein. Denn sie hat nicht etwa deswegen erhöhte Aufklärungs- oder Beratungspflichten, weil der Kauf mit „ihrem“ Geld erfolgte. Dies entschied das ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den Musterkläger im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG am 8. März 2017 bestimmt. Damit ist auch der Startschuss für VW-Aktionäre gefallen, sich noch zum Musterverfahren anzumelden.
Die Anmeldung zum Musterverfahren muss innerhalb des nächsten sechs Monate bis zum 8. September erfolgen. Das Gesetz sieht vor, dass die Anmeldung zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden muss. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren erreichen die geschädigten VW-Aktionäre, die bisher aufgrund der Kursverluste nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals noch nicht gegen VW geklagt haben, dass ihre Ansprüche nicht verjähren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an der Prorendita VIER Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage informiert werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger der Prorendita VIER sollen anscheinend zurzeit von der Verwaltungsgesellschaft hierüber informiert werden. Reduzierung der Rückkaufswerte der Policen und einer Verringerung der Versicherungszahlungen ... weiter lesen
Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Klage einer Verbraucherzentrale entschieden, daß eine Bank eine Klausel, nach der die Kunden für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen mangels Deckung bestimmte Entgelte zu entrichten haben, im Geschäftsverkehr mit Privatkunden in ihrem Preisverzeichnis nicht verwenden darf.
Beide Vorinstanzen hatten die beanstandete Entgeltklausel gebilligt. Das Berufungsgericht hatte dies insbesondere damit begründet, daß die Benachrichtigung der Kunden in deren Interesse liege und daher ein berechtigtes Interesse der beklagten Bank an einer Vergütung anzuerkennen sei. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Bereich der Schifffahrt herrscht ein Überangebot an Transportkapazität. Während der Weltwirtschaftskrise war die Nachfrage nach Schiffsfahrtstransporten jedoch vergleichsweise gering. Die Folge waren niedrige Charterraten und somit auch finanzielle Einbußen der Betreiber. Offenbar wurden nun auch die König & Cie. Renditefonds 50 – MT "King Dorian" von der Krise erfasst. Dies scheint umso überraschender, da der Fonds bis Anfang 2012 scheinbar noch relativ gut durch die Krise gekommen war. Nunmehr scheinen jedoch auch die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Bei Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist ein Auszahlungsabschlag als Bearbeitungsgebühr zulässig. Im Gegensatz zu regulären Bankdarlehen sei diese hier Teil der Förderbedingungen und von den Verbrauchern daher hinzunehmen, urteilte am Dienstag, 16. Februar 2016, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 454/14, XI ZR 96/15 und weitere). Damit billigten die Karlsruher Richter auch einen weiteren Abschlag für die Möglichkeit, KfW-Darlehen vorzeitig zu tilgen. Für Verträge ab 11. Juni 2010 war dieser allerdings teilweise überhöht.
Für reguläre Verbraucherdarlehen dürfen Banken keine laufzeitunabhängige ... weiter lesen
Von einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs können zahlreiche Bausparer profitieren und sich bereits gezahlte Darlehensgebühren zurückholen. Mit Urteil vom 8. November hat der BGH entschieden, dass vorformulierte Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) über die Erhebung einer Darlehensgebühr unwirksam sind (Az.: XI ZR 552/15).
Ein Verbraucherschutzverband hatte die Klage gegen die Erhebung einer solchen pauschalen Gebühr bis nach Karlsruhe getragen. Konkret hatte die Bausparkasse in diesem Fall mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine Gebühr in Höhe von zwei Prozent verlangt. Die ABB enthielten eine ... weiter lesen
Die Zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat
den Verfassungsbeschwerden (Vb) zweier Anwaltsnotare (Beschwerdeführer;
Bf) stattgegeben. Jeder von ihnen wollte in den Aufsichtsrat einer Bank
eintreten, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck unter anderem auch auf
Grundstücksgeschäfte gerichtet war. Die zur Ausübung dieser
Nebentätigkeit erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde wurde
versagt, weil durch eine solche Nebentätigkeit das Vertrauen in die
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars gefährdet werde. Das
Oberlandesgericht hob auf Antrag der Bf die Entscheidungen auf, der
Bundesgerichtshof (BGH) hingegen bestätigte die Entscheidung der
Aufsichtsbehörde. Der BGH war der ... weiter lesen