Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus St. Wendel zum Schwerpunkt „Bankrecht / Kapitalmarktrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien

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Demnächst jährt sich der Crash der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers, der für tausende deutsche Anleger den Verlust erheblicher Vermögenswerte bedeutet hat.
Viele dieser Anleger haben in der Vergangenheit erfolgreich Schadensersatz gegenüber den Banken geltend gemacht, die ihnen diese Zertifikate vermittelt hatten. Vielfach haben Banken nach (gerichtlicher) Inanspruchnahme Vergleichen zugestimmt oder sind aber durch Gerichte verurteilt worden.
So konnte auch Rechtsanwalt Reulein für zahlreiche Anleger, die er vertreten hat, Urteile wegen fehlerhafter Risikoaufklärung oder mangelnder Aufklärung über von den Banken vereinnahmten Provisionen erstreiten oder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Krise führte in diesem Jahr beispielsweise dazu, dass die Anleger der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck und König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin von Insolvenzanmeldungen Kenntnis erhalten mussten. Nachdem bereits 2010 Sanierungsversuche für den Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin unternommen worden seien, habe sich keine endgültige Verbesserung eingestellt. Auch sei der Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck 2010 mit Anlegergeldern saniert worden. Vor dem ... weiter lesen
Am 30.10.2014 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS Deutschland eröffnet; nun fand am 12.11.2014 die erste Gläubigerversammlung statt.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Diese brachte den Gläubigern jedoch keine positiven Informationen. Wie es scheint, kann nicht einmal der Betrieb des Schiffs finanziert werden, es wurden bereits erste Reisen abgesagt. Um den Betrieb zu finanzieren wäre ein Massedarlehen vonnöten, aber für eine solche Entscheidung waren nicht genügend Gläubiger anwesend. Dem Insolvenzverwalter konnten die nötigen Vollmachten ... weiter lesen
Nicht selten raten Versicherungsvermittler ihren Kunden zur Kündigung einer bestehenden Lebensversicherung und zum Abschluss einer neuen, vermeintlich rentableren Lebensversicherung. Ein solcher Wechsel kann jedoch Risiken mit sich bringen. Auf diese muss ein Versicherungsvermittler aufmerksam machen.
Dies hat der BGH nun auch in einer aktuellen Entscheidung vom 13.11.2014 – III ZR 544/13 – festgestellt.
Ein Versicherungsvermittler ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select könnten Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben. Nicht selten seien die Beteiligungen an dem Debi Select potenziellen Anlegern als absolut sichere Investmentform vermittelt worden sein. Ferner sei den Anlegern versichert worden, dass im Falle einer Beteiligung keinerlei Verlustrisiken bestünden. Weiterhin sei davon gesprochen worden, dass die ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die im Preisverzeichnis einer Bank enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung "Rücklastschrift von anderen Banken: fremde Kosten ..." gegen § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) verstößt und unwirksam ist. Hingegen unterliegt die Klausel "Scheckrückgabe von anderen Banken: fremde Kosten ..." nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle.
Ein Verbraucherschutzverein hatte die Bank auf Unterlassung der Verwendung beider Klauseln verklagt. Das Oberlandesgericht hat die Klage gegen die Klausel für Scheckrückgaben abgewiesen und der Klage gegen die Klausel für Rücklastschriften ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ziele der Anlage sollen neben der Investition in Entwicklung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung der durch den Fonds finanzierten Konsolen- und PC-Spiele insbesondere hohe Renditen von 7 bis 15 Prozent für die Anleger sein. Solch hohe Renditen sollen insbesondere deshalb zu erwirtschaften sein, weil die Fondsgesellschaften beispielsweise im Emirat Dubai ansässig seien, wo keine Körperschafts-, Gewerbe- oder Einkommenssteuer zu zahlen sein sollen. Die Anleger sollen auf diesem Wege die hohe Rendite steuerfrei erhalten können. Ob diese hohen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Seit dem 13.06.2012 soll die Rücknahme der Anteile ausgesetzt worden sein. Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 reiht sich dieser zu zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds, die derzeit mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und jüngst erst geschlossen wurden oder sich teilweise bereits in der Liquidation befinden. Es heißt, die ursprünglich geplante Schließung von drei Monaten sei nun am 13.09.2012 um weitere 9 Monate verlängert worden. In den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 13.02.2013 (Az.: 9 U 131/11) entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, dass gegenüber einem potenziellen Anleger im Rahmen der Anlageberatung grundsätzlich eine Aufklärungspflicht dahingehend besteht, dass der Fonds geschlossen werden kann. Nach Auffassung des OLG handelt es sich nämlich um ein für die Anlageentscheidung erhebliches Entscheidungskriterium. Es komme wohl auch nicht darauf an, ob sich das Schließungsrisiko bei vergleichbaren Produkten bereits realisiert ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das am 22. Juli 2013 in Kraft getretene KAGB normiert verschärfte Regelungen für die Anteilsrückgabe offener Immobilienfonds. Dies war vor allem im Hinblick auf die Krisen der vergangen Jahre und die darauf folgenden Abwicklungen einiger offener Immobilienfonds vonnöten, vor allem, da die Anleger teilweise schon jahrelang wohl ihr Geld nicht zurückbekommen können und teilweise auch mit hohen Wertverlusten rechnen müssen. Die neuen Regelungen im KAGB sollen offene Immobilienfonds wieder ... weiter lesen
Mit Urteil vom 12.09.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass eine unzureichende Aufklärung vorliegt, wenn einem 84-Jährigen ein Schiffsfonds mit langer Laufzeit von der Bank empfohlen wird (AZ.: I-16 U 230/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Hier klagte die Witwe des mittlerweile verstorbenen Anlegers als dessen Alleinerbin auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Aufklärung im Rahmen einer Beteiligung an einem Schiffsfonds. Die Beklagte ist eine Bank, welche dem Ehemann der Klägerin, der zum Zeitpunkt der Zeichnung schon 84 Jahre alt und zudem erkrankt war, einen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Unternehmen seinen Versicherten in den vorliegenden Fällen die in den Auszahlungsplänen versprochenen Summen bezahlen müsse. Zusätzlich zur Erfüllung der vereinbarten Auszahlungspläne seien Schadenersatzansprüche möglich. Die fünf zur Entscheidung stehenden Fälle verwies der BGH zur differenzierteren Feststellung an die Vorinstanzen zurück. Die von Clerical Medical in Deutschland verkauften Lebensversicherungen basierten auf einem Anlagemodell, durch dessen Rendite die ... weiter lesen