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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG ("The Gherkin") ist einer von zahlreichen geschlossenen Immobilienfonds der IVG Immobilien AG. Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds stellt in der Regel eine unternehmerische Beteiligung dar, d.h. Anleger haften als Unternehmer und müssen bspw. das Risiko eines Totalverlustes ihrer Anlage in Kauf nehmen. Genau dieses Risiko könnte momentan bei dem im Jahr 2007 aufgelegten IVG Euroselect 14 "The Gherkin" bestehen. Der Fonds beteiligt sich an einem ... weiter lesen
Eigentlich hätte bei den Anlegern der Gebr. Sanders-Anleihe am 22. Oktober die Zinszahlung eingehen sollen. Daraus wurde nichts. Denn der Bettenhersteller ist insolvent. Ende September beantragte er ein Schutzschirmverfahren. Das Amtsgericht Bersenbrück gab dem Antrag statt. Inzwischen hat die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG Zahlungsunfähigkeit angezeigt. Nach Unternehmensangaben sei die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, da die Prolongation der Kreditlinie nicht gelungen sei. Die Sanierungsbemühungen würden dennoch fortgesetzt. Zwischenzeitlich wurden auch noch Insolvenzanträge für die Tochtergesellschaften Sanders Beteiligungen GmbH und Sanders ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anfang Juli 2012 soll festgestellt worden sein, dass der geschlossene Immobilienfonds CFB 130 der Commerz Real überschuldet ist. Um die Insolvenz abzuwenden, soll das einzige Fondsobjekt, das Gebäude der Deutschen Börse im Frankfurter Stadtteil Hausen, nun verkauft werden. Im Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 19.07.2012 des CFB Fonds 130 „Deutsche Börse, Frankfurt“ sollen die Anleger den Rettungsvorschlag des Fondsanbieters angenommen haben. Dieser soll den vorzeitigen Verkauf des Bürogebäudes, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an einer der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage unterrichtet werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft Prorendita soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger der Prorendita Beteiligungen sollen offensichtlich aktuell von der Verwaltungsgesellschaft über diese Vorgänge informiert werden. Die fünf Prorendita Fonds wollten ... weiter lesen
Der Sanierungsprozess der KTG Energie AG soll in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden. Das Amtsgericht Neuruppin hat am 1. Dezember das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Energie eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 15 IN 260/16). Das Unternehmen möchte nach eigenen Angaben den eingeschlagenen Sanierungskurs mit Hilfe des Sachwalters fortsetzen. Unklar ist weiterhin, ob und in welchem Umfang dabei auch Einschnitte für die Anleger eingeplant sind. Die KTG Energie AG hatte 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben und diese mit 7,25 Prozent verzinst (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Nach der Insolvenz fürchten die Anleger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger sollen bei der Zeichnung des MPC Leben Plus falsch beraten worden sein. Aus diesem Grunde sind viele Anleger von der Entwicklung des Fonds überrascht worden. Der Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds wurde im Jahre 2002 erstmals aufgelegt. Im Rahmen der Zeichnungen wurde wohl häufig mit der hohen Sicherheit des Fonds geworben. An der hohen Sicherheit des Fonds seien jedoch mittlerweile Zweifel aufgekommen, da viele Anleger anscheinend nur wenige bzw. nach 2008 wohl überhaupt keine Ausschüttungen mehr erhalten haben. Grund ... weiter lesen
Möglicherweise sollen nun die Schiffsfondsanleger der beiden in Seenot geratenen Flottenfonds zu deren Sanierung mit Hilfe von „freiwilligen“ Nachschusszahlungen beitragen. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger der beiden Flottenfonds sollen durch Nachschusszahlungen zur Sanierung beitragen. Der MPC Reefer Flottenfonds 1, zu welchem zahlreiche Kühlschiffe zählen, sollen insbesondere mit den aufkommenden Wechselkursschwankungen sowie hohen Reparatur- und Instandhaltungskosten zu kämpfen haben. Am Ende des Sommers 2012 sollen die Anleger des MPC Capital Reefer ... weiter lesen
Achtung drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen: Der 2006 von Hansa Hamburg Shipping aufgelegte Schiffsfonds MS RHL Aurora ist insolvent. Da die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist greift, könnten Schadensersatzansprüche der Anleger schon bald verjährt sein. Mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro konnten sich die Anleger seit Mai 2006 an dem Schiffsfonds Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora, der damals noch unter dem Namen MS Matthias Claudius firmierte, beteiligen. Das investierte Geld sorgte allerdings nicht für die erhoffte Rendite. Ausschüttungen blieben fast gänzlich aus. Gute zehn Jahre nach der Auflage des Schiffsfonds ist er nun pleite. Das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR könnten gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben. Es stellt keine Seltenheit dar, dass die Beteiligungen an dem Debi Select wohl als sichere Investmentform an potentielle Kunden vermittelt worden seien. Es sei damit geworben worden, dass bei einer Beteiligung die Verlustrisiken gleich null wären. Ferner sollen potentielle Anleger damit gelockt ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einer aktuellen Entscheidung vom 11.11.2015 – 14 U 2439/14 – eine vielfach von Sparkassen verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen auch nach Jahren nach Vertragsschluss erklärten Widerruf für wirksam erachtet. Das Oberlandesgericht gelangt nach Prüfung der Widerrufsbelehrung zu dem Ergebnis, dass diese aufgrund der Verwendung einer Fußnote „Bitte im Einzelfall“ prüfen maßgeblich von dem damals gültigen Muster einer Widerrufsbelehrung abgewichen ist. Daher entfällt die Schutzwirkung, welche Banken und Sparkassen genießen, wenn sie das gesetzliche Muster übernehmen, und der Kunde kann sich ... weiter lesen
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei der friedola Gebr. Holzapfel GmbH sind seit längerer Zeit bekannt. Jetzt dürften sie ihren Tiefpunkt erreicht haben. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Eschwege eröffnete am 23. Dezember 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 3 IN 73/15). Nach den nach eigenen Angaben umsatzschwachen und verlustreichen Geschäftsjahren standen bei der friedola Gebr. Holzapfel GmbH die Zeichen eigentlich schon wieder auf Besserung. Ein Sanierungskonzept wurde eingeleitet und zum Teil auch schon umgesetzt. Doch ausstehende Zahlungseingänge und Produktionsausfälle durch einen Maschinenschaden haben nun offenbar nur noch den Gang zum ... weiter lesen
Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Klage einer Verbraucherzentrale entschieden, daß eine Bank eine Klausel, nach der die Kunden für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen mangels Deckung bestimmte Entgelte zu entrichten haben, im Geschäftsverkehr mit Privatkunden in ihrem Preisverzeichnis nicht verwenden darf. Beide Vorinstanzen hatten die beanstandete Entgeltklausel gebilligt. Das Berufungsgericht hatte dies insbesondere damit begründet, daß die Benachrichtigung der Kunden in deren Interesse liege und daher ein berechtigtes Interesse der beklagten Bank an einer Vergütung anzuerkennen sei. ... weiter lesen