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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Einführung des neuen § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll der Schutz von Verbrauchern in der Anlageberatung gestärkt werden. Der Schutz der Anleger vor Falschberatung soll durch die Verschärfung der Kontrolle von Bankberatern weiter erhöht werden. Seit dem 01.11.2012 sollen alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden. Die Finanzinstitute sollen Kundenbeschwerden der Finanzaufsicht melden. Bankberater sollen auf ihre Sachkunde und ihre Zuverlässigkeit hin ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 19.02.2015 – III ZR 90/14 – hat der BGH eine wichtige Klarstellung vorgenommen, indem er festgestellt hat, dass Anleger im Falle einer fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Falschberatung grundsätzlich kein Mitverschulden angelastet werden kann. Sie müssen sich also regelmäßig einen bestehenden Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung nicht kürzen lassen.
Zutreffend weist der BGH in seiner Entscheidung darauf hin, dass ein Anleger, der sich gerade an einen Anlageberater wendet, um sich fachkundig beraten zu lassen, besonderen Schutz verdient. Er kann und muss sich regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Bremen entschied mit Urteil vom 06.06.2013 (Az.: 2 O 2469/11), dass ein großer britischer Lebensversicherer, der eine Kapitallebensversicherung anbiete, auch dann zu regelmäßigen Auszahlungen an die Versicherungsnehmer verpflichtet sei, wenn der Wert des noch verbleibenden Kapitals dies eigentlich nicht hergebe. Betroffen war ein Lebensversicherungsvertrag vom Typ "Wealthmaster Noble". Das LG Bremen bezieht sich im Hinblick auf die Verfahrensweise der Lebensversicherung auf eine ... weiter lesen
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R-Gesellschaften ist nunmehr am 24.07.2018 eröffnet worden. Geschädigte Anleger haben nun bis einschließlich 14.09.2018 Gelegenheit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Ob und in welcher Höhe sie mit Rückzahlungen innerhalb der Insolvenzverfahren rechnen können erscheint angesichts der Erkenntnisse der Insolvenzverwalter unsicher.
Nach eigenen Angaben haben die Insolvenzverwalter aufwändige Recherchen betrieben und hierbei festgestellt, dass von den 1,6 Mio. Containern, die vorhanden sein sollten, tatsächlich nur 618.000 vorhanden sind. Offenbar wurden seit dem Jahr 2007 Container an Anleger verkauft, die ... weiter lesen
Aktuell befinden sich zahlreiche geschlossene Immobilienfonds in ganz Deutschland in existenzgefährdender wirtschaftlicher Lage. Als Reaktion hierauf werden Sanierungsbemühungen entfaltet, in deren Zuge betroffene Anleger häufig zu „Nachschusszahlungen" aufgefordert und für den Fall der Nichterbringung entsprechender Leistungen mit gerichtlicher Beitreibung oder mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft bedroht werden.
Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 25.01.2011 - II ZR 122/09 in dem ihm in dem konkreten Einzelfall vorgelegten Sachverhalt entschieden, dass ein Anleger nicht aus einer solchen Publikumsgesellschaft ausgeschlossen werden kann, wenn in dem zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Dachfonds Stratego Grund (WKN: A0ERSF; ISIN: DE000A0ERSF5) investiert in offene Immobilienfonds. Davon sollen sich derzeit mehrere in der Liquidation befinden. Die Fondsgesellschaft hatte 2012 verkündet, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine des Stratego Grund ausgesetzt werden sollte. Anfang 2013 wurden die Anleger nun darüber informiert, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme bis auf weiteres beibehalten werde. Grund dafür sei, dass sich die Liquiditätslage des Fonds bisher ... weiter lesen
Das Emissionshaus Fidentum ist pleite, die Pfandgüter des Hamburger Pfandhauses Lombardium sind offenbar deutlich weniger wert als angenommen und nun ermittelt auch noch die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts auf Anlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Der Schaden für die Anleger geht in die Millionen.
Über die Fondsgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG konnten sich die Anleger beteiligen. Die Fonds gaben wiederum dem Pfandhaus Lombardium Hamburg Darlehen, die in das Pfandgeschäft investiert wurden. Lombardium belieh aber nicht nur teure Luxusgüter, sondern auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Da die ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Ein Widerspruch gegen Kontobelastungen aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist ohne Einhaltung einer bestimmten Frist bis zur Genehmigung der Belastungen durch den Kontoinhaber zulässig.
Aufgrund einer von der Kauffrau D erteilten Einzugsermächtigung zog die C-Bank auf ein bei der beklagten Sparkasse unterhaltenes Konto monatlich Lastschriften. Nachdem die D-GmbH das Konto übernommen hatte, löste die Beklagte bis September 1997 unberechtigt noch fünf vorgelegte Lastschriften unter Belastung des Kontos ein. Der als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der D-GmbH bestellte Kläger verlangte von der Beklagten im April 1998 die ... weiter lesen
Kaum ein Thema hat in den vergangenen Jahren die Gerichte derart beschäftigt wie der Widerruf von Darlehensverträgen. Die Rechtsprechung hat sich intensiv, teilweise auch kontrovers mit Mängeln von Widerrufsbelehrungen auseinandergesetzt. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so kann der Verbraucher den Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages erklären. Ist die Belehrung dagegen inhaltlich zutreffend, so ist der Widerruf nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist nicht mehr möglich.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 22.11.2016 – XI ZR 434/15 – gemacht, indem er zu einer nach Juni 2010 geschlossenen Belehrung festgestellt hat, dass die ... weiter lesen
Seit vergangenem Jahr hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrere Entscheidungen zum Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen getroffen (KSR hat berichtet).
Mit zwei neuen Entscheidungen vom 29.07.2015 (IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zu diesem Thema weiterentwickelt.
In seinen vergangenen Entscheidungen hat der BGH klargestellt, dass Kunden im Falle einer unzureichenden Belehrung über ihr Widerspruchsrecht auch Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages noch den Widerspruch erklären können. Folge dessen ist, dass der Verbraucher seine geleisteten Beiträge unter Anrechnung des bis dahin gewährten Versicherungsschutzes ... weiter lesen
Das Landgericht Amberg hat mit Urteil vom 29.02.2016 – 22 O 489/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Amberg-Sulzbach eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet.
Die Sparkasse hat häufig in der Vergangenheit wie auch andere Sparkassen in ihrer Widerrufsbelehrung eine Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ verwendet. Die Verwendung dieser Fußnote in Kombination mit einer bereits vom BGH mehrfach festgestellten fehlerhaften Belehrung über den Lauf der Widerrufsfrist hat das Landgericht letztlich zu seiner Entscheidung bewogen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit einem ersten Prospekthaftungsurteil gegen die Debi Select und deren Prospektverantwortlichen soll die Beklagte verurteilt worden sein, dem Anleger sämtliche Beteiligungen rückabzuwickeln, also Einzahlungen zurückzuerstatten, sowie den Anleger von sämtlichen anderen Ansprüchen der Fondsgesellschaft freizustellen. Der Anleger soll damit so gestellt werden, als hätte er die Beteiligung an der Debi Select nie erworben. Die Entscheidung des Gerichts soll damit begründet worden sein, dass der von der Debi Select Flex Fonds GbR verwendete ... weiter lesen