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Schadensersatzpflicht einer Bank wegen fehlerhafter Beratung (CMS Spread -Ladder-Swap Vertrag) BGH, Urteil vom 22.03.2011, XI ZR 33/10
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 22.03.2011 dem Kunden einer Bank Schadensersatz in erheblicher Höhe zugesprochen, da die beratende Bank bei Abschluss eines von ihr angebotenen Vertrages fehlerhaft beraten hat. In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall hatte der klagende mittelständische Unternehmer bei einem so genannten Swap-Geschäft einen erheblichen Verlust erlitten.
Die vermittelten Swap-Geschäfte beruhen darauf, dass in die Zinsentwicklung bestimmte Erwartungen gesetzt werden. Im konkreten Fall war hierbei die Entwicklung langfristiger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Die Anleger des „Leo Glory“ werden sich wegen der Laufzeit des Fonds bis 2022 und mangels eines geregelten Zweitmarkts für diese Fondsbeteiligungen nicht ohne Weiteres von ihren Beteiligungen lösen können. Für viele Anleger kam die mögliche wirtschaftliche Schieflage der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der Regel werden bezüglich nicht rentabler Fondsbeteiligungen Rechtsstreitigkeiten gerichtlich ausgetragen, in denen oft falsch beratene Anleger die Fondsgesellschaften zur Rechenschaft ziehen. Erst kürzlich lag der Fall jedoch so, dass die Fondsgesellschaft den Anleger vor Gericht brachte. Dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11) lag mithin ein Fall zugrunde, in dem die Fondsgesellschaft allem Anschein nach eben zur Wiederbelebung des betroffenen Fonds eine Investition der ... weiter lesen
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG), klärt die Haftungsfrage im Fall eines Anlagebetrugs mit Gold (Az. 13 U 180/22 ). Trotz der Betroffenheit von Anlegern durch die Machenschaften einer Anlagegesellschaft, wurde die Lagerhaltungsfirma von der Haftung freigesprochen.
Investoren falsch informiert
Die betroffene Anlagegesellschaft bot Investitionsgelegenheiten in physisches Feingold, welches über eine Strukturvertriebsmethode vermarktet wurde. Dabei wurden Investoren bezüglich der realen Goldmenge und ihrer vermeintlichen Besitzansprüche irreführend informiert.
Das angeklagte Unternehmen verwaltet unter anderem ein Hochsicherheitsdepot, in dem im Zuge der Investitionsvereinbarungen Gold von der ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die im Preisverzeichnis einer Bank enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung "Rücklastschrift von anderen Banken: fremde Kosten ..." gegen § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) verstößt und unwirksam ist. Hingegen unterliegt die Klausel "Scheckrückgabe von anderen Banken: fremde Kosten ..." nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle.
Ein Verbraucherschutzverein hatte die Bank auf Unterlassung der Verwendung beider Klauseln verklagt. Das Oberlandesgericht hat die Klage gegen die Klausel für Scheckrückgaben abgewiesen und der Klage gegen die Klausel für Rücklastschriften ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Anlageberatung
Informationen zum Sachverhalt:
Der Kläger und seine Ehefrau hatten sich im Büro des beklagten Anlageberaters über Steuersparmodelle beraten lassen. Der Beklagte empfahl ausschließlich zwei Anteile des Immobilienfonds der Grundstücks-, Vermögens- und Verwaltungs GbR Stuttgart Mitte II, Fonds Nr. 27, zu erwerben. Dabei stellte der Beklagte den Fondserwerb als „sichere Sache“ dar, ohne auf die Gefahr des Totalverlustes bei Insolvenz der Fondsbetreiberin einzugehen. Zudem erweckte er wahrheitswidrig den Eindruck, der Erwerb der Immobilienfondsanteile bringe eine Rendite von 10 % jährlich und die Fondsanteile seien nach Ablauf von fünf Jahren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auf dem Containerfrachter- und Tankschiffmarkt sollen bedeutsame Überkapazitäten bestehen. Im Gegenzug sei das Frachtaufkommen durch die Krise übermäßig gestiegen. Dies seien die wichtigsten Faktoren für die momentane Insolvenzwelle, bei der zurzeit keine Erholung des Marktes in Sicht ist. Einige der 250.000 deutschen Anleger müssen mit Ausschüttungsstopps, Nachzahlungen oder sogar mit Totalverlusten rechnen. Die Erfahrung zeigt, die Insolvenz eines Schifffonds bedeutet meistens den Totalverlust für den Anleger, denn ... weiter lesen
Die negativen Entwicklungen an den Schifffahrtsmärkten setzen sich nicht nur bei Containerschiffen fort, auch Massengutfrachter und Tanker sind betroffen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aktuell soll insbesondere der Shipping Select 25 von HCI Capital in Schieflage geraten sein, für die vier Frachter des betroffenen Flottenfonds soll Insolvenzantrag gestellt worden sein. Die betroffenen rund 1200 Investoren hatten seit 2007 etwa 50 Millionen Eigenkapital in den Fonds gezahlt, welches mit der Insolvenz wohl weitgehend verloren ist. Unter Einbeziehung der genannten vier Massengutfrachter, ... weiter lesen
Anleger des Hansa Treuhand HT Twinfonds müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten. Nachdem bereits im Frühjahr über die Gesellschaft der MS HS Bach das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist nun auch die Gesellschaft des Schwesterschiffs MS HS Bizet pleite. Das Amtsgericht Lüneburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 9. November eröffnet (Az.: 47 IN 87/16).
Nachdem nun beide Fondsschiffe insolvent sind, nimmt der Totalverlust für die Anleger immer realistischere Formen an. Sie konnten sich an dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen. Allerdings ließen die Probleme nicht lange auf sich ... weiter lesen
Die German Pellets Genussrechte GmbH hat die German Pellets Genussrechte 2010/2015 emittiert. Nach Unternehmensangaben haben mehr als 3000 Anleger rund 42 Millionen Euro in die Genussrechte investiert. Ihr Geld könnte ebenso verbrannt sein wie das der Anleihe-Anleger der Muttergesellschaft German Pellets GmbH.
Über beide Gesellschaften wurde inzwischen das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet und die Gläubigerversammlungen einberufen. Während die Versammlungen für die Gläubiger der drei Unternehmensanleihen vom 5. bis 7. Juli stattfinden, sind die Gläubiger der Genussrechte 2010/15 erst am 6. September an der Reihe. Ihre Forderungen können sie bis zum 12. Juli beim ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Demnach können Treugeber Auskünfte über Namen und Anschriften der weiteren Gesellschafter erfragen. Dafür müsse sich der Treugeber aber als Anleger an einem Filmfonds in der Form einer Publikums-KG beteiligt haben. Zudem müsse den Anlegern im Innenverhältnis der Gesellschaft die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters eingeräumt worden sein. Dies soll aus zwei kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) ergangenen Urteilen hervorgehen (Az.: II ZR 134/11; II ZR 136/11). In dem von dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: So solle eine Haftung auch fpr solche Verbindlichkeiten bestehen die bereits vor dem Eintritt des Anlegers in die Gesellschaft begründet worden sind. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Im vorliegenden Fall war Zweck der GbR die ... weiter lesen