Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 4 verschiedene Anwälte aus Waiblingen zum Schwerpunkt „Bankrecht / Kapitalmarktrecht“:
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die letzte Ausschüttung im Rahmen der Liquidation war wohl deutlich geringer als viele Anleger sich erhofft hatten. Im Rahmen der Liquidation des SEB ImmoInvest soll nun neben den bereits erfolgten Ausschüttungen im Juni und Juli 2012 eine weitere Auszahlung erfolgt sein. Diese soll die Erwartungen vieler Anleger enttäuscht haben, da sie deutlich geringer gewesen sein soll, als sich viele Anleger erhofft haben. Der Fonds soll endgültig zum 30.04.2017 abgewickelt werden. Wie die weitere Abwicklung bis zur ... weiter lesen
Am 30.10.2014 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS Deutschland eröffnet; nun fand am 12.11.2014 die erste Gläubigerversammlung statt.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Diese brachte den Gläubigern jedoch keine positiven Informationen. Wie es scheint, kann nicht einmal der Betrieb des Schiffs finanziert werden, es wurden bereits erste Reisen abgesagt. Um den Betrieb zu finanzieren wäre ein Massedarlehen vonnöten, aber für eine solche Entscheidung waren nicht genügend Gläubiger anwesend. Dem Insolvenzverwalter konnten die nötigen Vollmachten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Besondere dabei war, dass die Darlehensschuld der Gesellschaft bereits vor dem Eintritt der Gesellschafter in die Gesellschaft begründet worden war. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Wegen dringenden Tatverdachts des Betrugs mit Kapitalanlagen, der Untreue und anderer Straftaten wurden im Rahmen einer groß angelegten Razzia zahlreiche Tatverdächtige, so auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe, verhaftet. Der Vorwurf: Die Entwicklung einer Art "Schneeballsystems". Die S&K Gruppe habe wohl zusammen mit einem Partnerunternehmen und anderen Personen ein lange durchdachtes und geplantes Betrugssystem installiert. Nun muss im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geprüft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Erst zum Ende einer Beteiligung zeigen sich die von Anlegern im Rahmen der Beteiligung erhofften Steuervorteile. Doch oftmals kann es bei Anlegern zu Problemen führen, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt. Nicht selten werden Anleger überraschend damit konfrontiert, dass eine Möglichkeit der Nachforderung von Steuern bestehen kann. Entscheidend für die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger ist, ob der Unterschiedsbetrag negativ oder positiv ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch im Jahr 2013 sollen Anleger von Schiffsfonds wieder schlechte Nachrichten drohen. Eine Erholung der Schiffsfonds soll auch im kommenden Jahr nicht in Sicht sein. Die Schwierigkeiten der Schiffsfonds sollen aus den niedrigen Charter- bzw. Frachtraten resultieren. Diese niedrigen Charter- bzw. Frachtraten sollen sich aus einer Überkapazität von Frachtschiffen ergeben. Es bestehe ein Überangebot an Schiffen bei zu geringer Nachfrage. Die geringe Nachfrage soll vor allem in der europäischen Schuldenkrise ihre Wurzeln haben. Auf eine Besserung der ... weiter lesen
Das Fondsmanagement des sich in Liquidation befindende offenen Immobilienfonds „SEB Immoinvest“ soll nun bekannt gegeben haben, dass zum 29.06.2012 die erste Ausschüttung an die Anleger wie angekündigt erfolge. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle. Nunmehr sollen insgesamt 1,2 Mrd. aus dem Fondsvermögen an die Anleger ausgezahlt werden. Jeder Anleger solle so 10,25 Euro pro ... weiter lesen
Die negativen Schlagzeilen offener Immobilienfonds reißen nicht ab. Anleger des SEB Immoinvest hatten bis einschließlich 06.05.2012 die Möglichkeit, Rückgabeverlangen an die Fondsgesellschaft zu stellen. Nunmehr geht auch dieser Fonds den Weg der Liquidation, da die zahlreichen Rückgabeverlangen der Anleger die Liquidität des Fonds überstieg. Allianz Flexi Immo hat die Anteilsscheinrücknahme ausgesetzt.
Andere offene Fondsanlagen wie Morgan Stanley P 2 Value oder KanAm Grundinvest befinden sich bereits in der Liquidation mit ungewissem Ausgang für die Anleger.
Anleger, die Anteile dieser oder anderer sich in der Krise befindenden offenen Immobilienfonds als vermeintlich sichere und ... weiter lesen
Aufgrund einer durch den Gesetzgeber kurzfristig gesetzlich vorgegebenen Ausschlussfrist zur Ausübung des Darlehenswiderrufs haben tausende Bankkunden von ihrem Widerrufsrecht bis zum 21.06.2016 Gebrauch gemacht.
Viele Bankkunden, welche diese Ausschlussfrist nicht wahrgenommen haben, weil sie von deren Existenz nichts wussten, hadern damit.
Nicht selten kann aber auch heute noch ein Widerruf wirksam erklärt werden. Dies gilt im Einzelfall für Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind. Solche Verträge sind von der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht betroffen. Zudem weisen auch sie, genauso wie „Altverträge“, die bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind, ... weiter lesen
In der Vergangenheit galten Lebensversicherungen als attraktive Geldanlage und als Möglichkeit der Vorsorge für das Alter. Diese Zeiten scheinen vorbei, wenn man einen Blick auf die Entwicklung des Garantiezinses in den letzten 25 Jahren wirft. Dieser ist sukzessive zurückgegangen und befindet sich nunmehr auf einem historischen Tief. Auch die Überschussbeteiligungen lassen nicht zuletzt in einer Niedrigzinsphase zu wünschen übrig.
Sowohl herkömmliche Lebensversicherungen als auch fondsgebundene Verträge erweisen sich demnach häufig nicht als die gute Kapitalanlage, als die sie propagiert wurden. Enttäuschte Kunden spielen daher nicht selten mit dem Gedanken einer vorzeitigen ... weiter lesen
Der BGH hat in einer Strafsache mit Beschluss vom 08.03.2017 – 1 StR 466/16 – eine auch für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger wichtige Entscheidung getroffen.
Er statuiert eine Aufklärungspflicht von gesetzlichen Vertretern einer Fondsgesellschaft oder von Personen, die für eine juristische Person tätig sind, die ihrerseits gesetzliche Vertreterin der Fondsgesellschaft sind, im Hinblick auf die Verwendung der Anlegergelder auch nach Eingehung des Beteiligungsverhältnisses.
Regelmäßig beschränkt sich die Pflicht zur Aufklärung eines Anlageinteressenten über Umstände, die für seine Anlageentscheidung wesentlich sind, ... weiter lesen
Das Unausweichliche ist nun geschehen. Der Windkraftbetreiber Prokon musste die Segel streichen und hat Insolvenz angemeldet. 75.000 Anleger, die mehr als 1,4 Mrd. Euro investiert haben, müssen nun den Gang des Insolvenzverfahrens abwarten. Ob und in welcher Höhe sie einen Teil ihres angelegten Geldes zurückerlangen können kann aktuell seriös nicht beantwortet werden.
Dies wird sich erst zeigen, wenn der Insolvenzverwalter sich nach eingehender Prüfung Klarheit über die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens verschafft haben wird. Für die Genussrechtsinhaber wird von besonderem Interesse dabei sein, ob und in welchem Umfange neben ihnen Gläubiger existieren. ... weiter lesen