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Tausende Anleger sind seit einigen Tagen in Aufruhr. Die Nachrichten über die Infinus-Gruppe überschlagen sich. Verschiedene Unternehmen dieser Gruppe haben offenbar nun Insolvenzantrag gestellt. Konten der Infinus-Gruppe sind eingefroren. Der Verdacht des Anlagebetruges und der Durchführung eines Schneeballsystems geht durch die Medien. Anleger bangen daher angesichts dieser Umstände verständlicherweise nun um ihr Geld. Offensichtlich sind die Ermittlungen der zuständigen Behörden noch im Gange. Deren Ergebnis bleibt ebenso abzuwarten, wie die Entscheidung über die im Raum stehenden Insolvenzanträge. Es besteht jedenfalls der Verdacht, dass bei den angebotenen ... weiter lesen
Schadensersatzpflicht einer Bank wegen fehlerhafter Beratung (CMS Spread -Ladder-Swap Vertrag) BGH, Urteil vom 22.03.2011, XI ZR 33/10 Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 22.03.2011 dem Kunden einer Bank Schadensersatz in erheblicher Höhe zugesprochen, da die beratende Bank bei Abschluss eines von ihr angebotenen Vertrages fehlerhaft beraten hat. In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall hatte der klagende mittelständische Unternehmer bei einem so genannten Swap-Geschäft einen erheblichen Verlust erlitten. Die vermittelten Swap-Geschäfte beruhen darauf, dass in die Zinsentwicklung bestimmte Erwartungen gesetzt werden. Im konkreten Fall war hierbei die Entwicklung langfristiger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Amtsgericht München hat nun offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Münchner DCM Deutsche Capital Management eröffnet. Anleger haben allerdings wenig Hoffnung, aus der Verteilung der noch vorhandenen Werte irgendeine Art von Kapitalsicherung erwirken zu können. Auch für eine "Gesundung" der DCM-Fonds bleibt die Insolvenz des Emmissionhauses das falsche Signal. Anleger die Geld aus DCM-Anlagen retten wollen, müssen wohl weiterhin auf die Variante Schadensersatz pochen, ... weiter lesen
Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Grundsätze für eine Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlichen Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl fortentwickelt sowie über die Auslegung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen entschieden, die diese Haftung regeln. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall wurde dem Beklagten von der klagenden Bank eine Kreditkarte zur Verfügung gestellt, die zur Abhebung von Bargeld an Geldautomaten zugelassen war. In den zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die Bank den Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen ... weiter lesen
Noch nicht einmal sechs Monate nach dem Börsengang ist die Steilmann SE zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Dortmund hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 24. März eröffnet (Az.: 251 IN 34/16). Ebenfalls Insolvenzantrag stellte die Steilmann Holding AG. Sowohl die Anleihe-Anleger als auch die Aktionäre des Modekonzerns müssen nach der Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Dabei geht es um viel Geld. Über drei Mittelstandsanleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinskupons zwischen 6,75 und 7 Prozent p.a. sammelte die Steilmann SE 88 Millionen Euro bei Anlegern ein. Im vergangenen Herbst wagte das Unternehmen den Börsengang, der allerdings ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 21.01.2016 – III ZR 159/15 – eine Haftung eines beurkundenden Notars bejaht, der seinen Hinweis- und Belehrungspflichten nicht nachgekommen ist. Diese Entscheidung ist insbesondere für Opfer sog. Schrottimmobilien von nicht unerheblicher Bedeutung. Schrottimmobilienopfer sind regelmäßig über die Immobilie und ihren Wert getäuscht worden. Daher können sie Ansprüche gegen Verkäufer und / oder Vermittler verfolgen. Nicht selten befinden sich Verkäufer und / oder Vermittler aber in Insolvenz, so dass mit keiner nennenswerten Schadenskompensation zu rechnen ist. Nicht selten dürfte vor dem Hintergrund der nunmehr ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Möglicherweise müssen die Anleger des geschlossenen Schiffsfonds Hannover Leasing Nr. 177 Maritime Werte 3 Containerschiffe MS Lauenburg und MS Papenburg erneut Angst um ihre Investitionen in diese haben zu müssen. Es könnte sein, dass sie die versprochenen Ausschüttungen abschreiben können, da die geplanten wirtschaftlichen Gewinne bisher anscheinend nicht verwirklicht wurden. Es sei durchaus möglich, dass sogar die finanzierenden Banken ihre Unterstützung einstellen. Bereits im Mai diesen Jahres hätten die Banken davon ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 03.01.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass die schriftlichen Hinweise auf in der Anlage verankerte Risiken für eine Risikoaufklärung durch den Anlageberater nicht ausreichen sollen. Der Schwerpunkt der Anlageberatung soll auf der mündlichen Beratung liegen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Anleger dem jeweiligen Anlageberater besonderes Vertrauen entgegenbringen sollen und Anleger unter Umständen deshalb die Anlageempfehlung des jeweiligen Anlageberaters nicht mehr ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das führte dazu, dass die Charterraten nicht besonders hoch waren wodurch es zu finanziellen Problemen der Schifffonds kam. Anfang des Jahres wirkte es noch so, als könne die Weltwirtschaftskrise der König & Cie. Renditefonds 50 – MT "King Dorian" nichts anhaben. Dies hat sich aber möglicherweise nun geändert. Grund für diese Annahme ist, dass schon mehrere der Gesellschaften Insolvenz anmelden mussten. Dies könnte auch für die Anleger dieser Fonds schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Folgen einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Anleger der fünf Lebensversicherungsfonds „Prorendita Britische Leben 1- 5“ kommen im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Institute in Betracht. Dies liege insbesondere an den neuerlichen Veränderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt. Die fünf Prorendita Fonds legten Kapital in „gebrauchte“ Policen britischer Kapitallebensversicherungen an. Sie bezahlen die Beiträge der Versicherungsnehmer und können dafür mit den Policen ... weiter lesen
Der für Bank- und Börsensachen zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß Geschäfte mit Aktienanleihen keine Börsentermingeschäfte sind. Aktienanleihen sind Inhaberschuldverschreibungen mit dem Recht des Anleiheemittenten, die Anleihe entweder zum Nennwert in Geld oder aber in Form einer bestimmten Anzahl von Aktien einer bestimmten Gesellschaft zurückzuzahlen. Der Rechtsvorgänger des Klägers kaufte am 15. Juli 1998 von der beklagten Bank Aktienanleihen im Nennwert von 50.000,-DM. Die Schuldverschreibungen waren am 10. August 1999 mit 10% zu verzinsen und nach Wahl der Emittentin, einer anderen Bank, mit 100% des Nennwertes oder durch Lieferung von 61 VW-Stammaktien je 10.000,-DM Schuldverschreibungen ... weiter lesen