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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 21.03.2013 (Az.: VII ZR 230/11) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Architekt im Rahmen der Grundlagenermittlung den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben mit dem Auftraggeber abstecken müsse und dessen Kostenvorstellungen für die Planung des Bauvorhabens zu berücksichtigen seien. Werde der angegebene Kostenrahmen vom Architekten später überschritten, könne die Planung unter Umständen unbrauchbar sein und ein Anspruch des Architekten auf Honorarzahlung ... weiter lesen
30 Jahre Gewährleistung, wenn Architekten bei der Abnahme der Bauüberwachungsleistungen arglistig verschweigen, dass sie die vertraglich übernommenen Kontrollaufgaben nicht wahrgenommen haben. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesgerichtshofs, BGH, Beschluss vom 05. August 2010 – VII ZR 46/09 – juris. Ausgangslage: Mängel bei Bauwerken zeigen sich häufig erst nach Ablauf der Verjährungsfristen. Geschädigte überlegen dann, wie sie doch noch jemanden in die Haftung bekommen. Ein Ansatz ist der Architekt. Nach ständiger Rechtsprechung verschweigt ein mit der Bauüberwachung ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wird eine Wohnung nicht zum vereinbarten Termin fertig, kann der Käufer zusätzlich zu seiner bisherigen Miete gegebenenfalls auch noch eine Entschädigung verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag, 20. Februar 2014, entschieden (Az.: VII ZR 172/13). Ein solcher Anspruch bestehe dann, wenn die neue Wohnung der alten nicht gleichwertig ist. Im Streitfall hatte der Kläger eine Altbauwohnung in Thüringen mit 136 Quadratmetern gekauft. Der Bauträger musste die Wohnung allerdings erst noch herstellen. Die Übergabe wurde für spätestens August 2009 vereinbart. Der Bauträger konnte diesen Termin nicht einhalten. Er bezahlte dem ... weiter lesen
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 09.02.2018 – V ZR 311/16 – haften Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer für Handwerker, die sie zu Arbeiten auf dem eigenen Grundstück beauftragt haben und die bei diesen Arbeiten unbemerkt Schäden auf dem Nachbargrundstück bzw. am Nachbarhaus verursachen. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall hat ein Handwerker bei Reparaturarbeiten am Dach einen Brand verursacht, der sodann auf das Nachbarhaus zunächst unbemerkt übergegangen ist, welches hierdurch erheblich beschädigt worden ist. Der BGH nimmt in einer solchen Konstellation einen verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch an. Ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen entschied mit Urteil vom 06.12.2012 (Az.: 3 U 16/11), dass es gegebenenfalls zu den Pflichten eines Architekten gehöre, seinen Auftraggeber darüber aufzuklären, dass dieser sich eine im Vertrag mit dem Bauunternehmer vorgesehene Vertragsstrafe bei der förmlichen Abnahme vorbehalten müsse, damit er diese letztlich noch geltend machen könne. Vorliegend schloss der zuletzt in Anspruch genommene Architekt mit dem Kläger wohl einen Architektenvertrag, in ... weiter lesen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied in einem Beschluss am 14.08.2012 (Az. 1 CS 12.1489), dass bei Instandsetzungsmaßnehmen die Bauaufsichtsbehörde nicht berechtigt ist, den Bau einzustellen. Im Austausch von Dacheindeckung und Fenstern bei einem Wohnhaus liege keine Änderung einer baulichen Anlage vor. Vielmehr handelt es sich um eine (nach bayerischem Recht) verfahrensfreie Instandsetzungsmaßnahme. Auf die Tatsache, ob das Wohnhaus selbst Bestandschutz genießt kommt es nicht an. Folglich ist von der Behörde vor Erlass einer Baueinstellungsanordnung genau zu prüfen: Handelt es sich (noch) um eine Instandsetzung oder bereits um eine Änderung ... weiter lesen
Straßburg (jur). Für Küstenland darf ein generelles Bauverbot verhängt werden. Das müssen auch Eigentümer hinnehmen, deren Grundstücke früher als Bauland ausgewiesen waren, urteilte am Donnerstag, 6. Oktober 2016, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 40886/06). Das öffentliche Interesse am Naturschutz wiege schwerer als die Interessen der Grundstückseigentümer. Im Streitfall geht es um einen Küstenstreifen von 63.000 Quadratmetern am französischen Mittelmeer bei Marseille. Er war ursprünglich als Bauland ausgewiesen und durfte in Einzelparzellen verkauft werden. Der frühere Alleineigentümer ... weiter lesen