Zu den Prüfungspflichten eines Werkunternehmers, der mit seinen Leistungen auf Vorleistungen des Bauherrn aufbaut
Sachverhalt
Ein Handwerker, der mit seinen Arbeiten auf Vorleistungen des Bauherrn aufbaut, trägt gleichwohl die Gesamtverantwortung für das Gewerk. Kommt es zu einem Brandschaden, weil die Vorleistungen Sicherheitsstandards missachteten, kann deshalb der Unternehmer haften.
Das – in diesem Fall „blinde“ – Vertrauen auf Arbeiten des Bauherrn kostete nun einen Kachelofenbauer etwa 105.000.- DM. Um Kosten zu sparen, hatte der Auftraggeber nämlich die für das Abluftrohr erforderlichen Mauerdurchbrüche selbst erstellt. Der Fachmann baute dann den Ofen ein und installierte das Abluftrohr. Dass dieses dabei ... weiter lesen