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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
1. Einleitung
Wer sich in Deutschland auf ein öffentliches Amt hin bewirbt, hat regelmäßig etliche Hürden vor sich. Will man z. B. in ein Beamtenverhältnis eintreten, so wird neben den üblichen Qualifikationen, die einem im Kampf gegen andere Bewerber auszeichnen müssen, gefordert, dass man auch gesundheitlich für die jeweilige Stelle geeignet sein muss.
Interessant ist dabei die Tatsache, dass die Frage, wann man denn nun als gesundheitlich geeignet gelte, nicht nur eine medizinische, sondern auch eine juristische ist. Zu dieser Frage hat es im Sommer 2013 nun eine entscheidende Änderung in der Rechtsprechungspraxis des BVerwG gegeben, die sich in Zukunft auf die Bewerbungen ... weiter lesen
Inwieweit haben leitende Beamte Anspruch auf ein Sabbatjahr? Hierzu hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz ein interessantes Urteil gesprochen.
Vorliegend ging es um den Rektor einer kleinen Schule aus Rheinland-Pfalz, der sich eine Auszeit in Form von seinem Sabbatjahr nehmen wollte. Doch sein Dienstherr lehnte dies ab und berief sich auf dienstliche Belange. Da zog der Schulleiter vor Gericht und klagte. Der Direktor sah darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem habe er eine verlässliche Vertretung organisiert.
Doch das Verwaltungsgericht Koblenz wies seine Klage mit Urteil vom 28.05.2014 - 5 K 61/14 – ab. Die Richter verwiesen darauf, dass Führungskräfte ... weiter lesen
Trier (jur). Beamte dürfen in ihrem Dienstzimmer kein privates Laufband und Sofa aufstellen. Weise der Dienstherr darauf hin, dass Sportgerät und Ruhemöbel der Pflicht des Beamten zum „vollen persönlichen Einsatz für den Beruf“ entgegenstehen, könne auch die Entfernung dieser Gegenstände verlangt werden, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Freitag, 26. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 3238/15.TR). Selbst wenn es eine medizinische Notwendigkeit für Sofa und Laufband gebe, dürften diese nicht einfach ohne zu fragen im Dienstzimmer aufgestellt werden.
Damit wurde einer an einer Universität beschäftigten Beamtin die Möglichkeit zum ... weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 15.07.2020 zum Aktenzeichen 4 S 28/20 auf den Eilantrag einer Konkurrentin gegen die Wahl des Amtsdirektors des Amtes Wusterwitz entschieden, dass die öffentliche Bekanntgabe der Bewerbung der Kandidatin nicht gegen das in der Brandenburgischen Kommunalverfassung geregelte Verschwiegenheitsgebot verstößt.
Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.07.2020 ergibt sich:
Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag abgelehnt.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts verstieß die öffentliche Bekanntgabe der Bewerbung der Kandidatin nicht gegen das in der Brandenburgischen Kommunalverfassung geregelte ... weiter lesen
Wie im Arbeitsrecht , stellt sich im Beamtenrecht die Frage, welche Folgen es hat, wenn der Beamte trotz einer Erkrankung und Abwesenheit in der Behörde, regelmäßig seinen Freizeitaktivitäten nachgeht.
Im entschiedenen Fall wurde einem Beamten eine Nebentätigkeit als Mitglied einer Tanz- und Showband genehmigt. Die Genehmigung umfasste eine Tätigkeit von maximal 8 Stunden pro Woche, nicht jedoch im Krankheitsfall. Gegen diese Bestimmung hatte der Betroffene mehrmals verstoßen. Der Dienstherr widerrief daraufhin die Nebentätigkeitsgenehmigung.
Selbst nach dem Widerruf und trotz Krankheit trat der Beamte weiterhin mit seiner Band auf. Hierauf reagierte der Dienstherr mit der ... weiter lesen
Leipzig (jur). Polizeibeamte können von der staatlichen „freien Heilfürsorge“ keine Kostenerstattung für Potenzmittel erhalten. Zumindest in Nordrhein-Westfalen sehen die Landesvorschriften vor, dass die Heilfürsorge nur der Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit dient, wozu die Erhaltung der Potenzfähigkeit nicht gehört, urteilte am Donnerstag, 28. April 2016, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 5 C 32.15).
Bei der freien Heilfürsorge erhalten Beamte, insbesondere Polizisten, angefallene Krankheitskosten vollständig erstattet. Diese hat dabei Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe. Anders als bei der Beihilfe können ... weiter lesen
Leipzig (jur). Laufbahnregelungen für Beamte dürfen keine Mindestaltersgrenze enthalten. Solche Grenzen sind verfassungswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit zwei am Donnerstag, 27. September 2012, bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag entschied (Az.: 2 C 74.10 und 2 C 75.10). Es verwarf damit eine Mindestaltersgrenze bei der Finanzverwaltung des Saarlandes. Zwei Steuerhauptsekretärinnen wollten an einer Ausbildung für den „Laufbahnaufstieg“ zu höheren Posten teilnehmen. Die Finanzverwaltung lehnte dies ab, weil sie noch nicht 40 Jahre alt waren. Das Saarland rechtfertigte die Altersgrenze mit dem Argument, „gestandene“ Männer und Frauen hätten mehr ... weiter lesen
Leipzig (jur). Die Beihilfe zur medizinischen Versorgung von Beamten darf sich bei Medizinprodukten grundsätzlich den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen anschließen. Das ist zulässig, wenn Ausnahmen im Einzelfall möglich bleiben, urteilte am Donnerstag, 26. März 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 5 C 8.14 und 5 C 9.14). Es wies damit zwei Beamte des Landes Berlin ab.
Beide Kläger hatten zur Behandlung von Knorpel- und Gelenkschäden Hyaluronsäurepräparate verordnet bekommen. Hyaluronsäure ist ein körpereigenes „Schmiermittel“ etwa im Kniegelenk. Es wirkt stoßdämpfend und verbessert die Gleitfähigkeit des Knorpels. ... weiter lesen
Leipzig (jur). Ruhestandsbeamte, die in der DDR an der SED-Parteihochschule „Karl Marx“ studiert haben, müssen sich eine Rente für ihre Tätigkeit in der DDR auf ihre Beamtenversorgung anrechnen lassen. Nach einem solchen Studium werde eine besondere Nähe zum DDR-System „widerlegbar vermutet“, urteilte am Donnerstag, 2. Februar 2017, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 25.15).
Der heute 71-jährige Kläger arbeitete in der „Zentralstelle Staatliche Preiskontrolle für Investitionen“. Diese gehörte zum „Amt für Preise“ einem Organ des Ministerrats der DDR. Nach einem dreijährigen Studium der Gesellschaftswissenschaften an ... weiter lesen
Bislang war einhellige Meinung vor allem in der Rechtsprechung, dass Beamten kein Streikrecht zusteht. Dies ergibt sich vor allem aus der Verfassung und dem besonderen Dienst- und Treuverhältnis im Beamtenrecht. Deshalb durften auch Beamte, die keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, wie Lehrer nicht streiken. Jedoch ist die deutsche Auffassung vor allem wegen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr haltbar. Dies entschied nunmehr auch das erste Mal das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.2.2014 - BVerwG 2 C 1.13).
Ausgangsfall für die Gerichtsentscheidung war eine verbeamtete Lehrerin, die sich am Streik ihrer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Kollegen ... weiter lesen
Leipzig (jur). Beamte, die auf eine Beförderung hoffen, müssen zunächst gegebenenfalls mit einer Art Teilbeförderung vorlieb nehmen. Denn die Zulagen für eine höherwertige Tätigkeit sind auf mehrere Personen aufzuteilen, wenn der Haushalt die volle Zulage nicht für alle Anwärter hergibt, urteilte am Donnerstag, 25. September 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 16.13 und 2 C 21.13). Umgekehrt darf danach aber die Dienststelle freiwerdende Gelder nicht anderweitig verwenden und Zulagen ganz ablehnen.
Damit gab das Bundesverwaltungsgericht zwei Beamten des gehobenen Dienstes in einem Finanzamt in Brandenburg teilweise recht. Sie hatten beide schon über Jahre ... weiter lesen
Das Besoldungsrecht für Beamte, Richter und Staatsanwälte wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert. Traditionell war die Besoldung an das Lebensalter geknüpft, es beinhalte sogenannte Lebensaltersstufe, so dass die Betroffenen, ohne jegliche Leistungskomponente, alle zwei, drei oder vier Jahre mehr Geld erhielten.
Diese Besoldungsstrategie war nicht nur wenig leistungsfördernd, sie war auch vor allem für die jüngeren Beamtinnen und Beamte benachteiligend. Auch aufgrund diverser Entscheidungen des EuGH wurde die Besoldung nach Lebensaltersstufen aufgegeben.
Dennoch ist zu befürchten, dass auch das neue Besoldungssystem der Überprüfung durch den EuGH nicht standhalten wird. ... weiter lesen