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Für den Beamten unangenehm und sicherlich mitentscheidend in seiner Laufbahn kann die Ankündigung des Dienstherrn sein, gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eröffnen zu wollen. Dieser Beitrag soll das Verfahren, sowie Rechte und Pflichten des Betroffenen näher erläutern. Das Verfahren beginnt, wenn der Dienstherr von einer Pflichtverletzung Kenntnis erlangt. Verletzungen von Pflichten sind beispielsweise: Nichtbeachtung innerdienstlicher Pflichten aus Gesetz oder Weisungen, oder auch außerdienstliches Verhalten. Notwendig ist jedoch auch bei solchen Verfehlungen jedenfalls ein innerdienstlicher Bezug. Das Vertrauen zwischen Dienstherrn und ... weiter lesen
Trier (jur). Beamte dürfen in ihrem Dienstzimmer kein privates Laufband und Sofa aufstellen. Weise der Dienstherr darauf hin, dass Sportgerät und Ruhemöbel der Pflicht des Beamten zum „vollen persönlichen Einsatz für den Beruf“ entgegenstehen, könne auch die Entfernung dieser Gegenstände verlangt werden, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Freitag, 26. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 3238/15.TR). Selbst wenn es eine medizinische Notwendigkeit für Sofa und Laufband gebe, dürften diese nicht einfach ohne zu fragen im Dienstzimmer aufgestellt werden. Damit wurde einer an einer Universität beschäftigten Beamtin die Möglichkeit zum ... weiter lesen
Inwieweit haben leitende Beamte Anspruch auf ein Sabbatjahr? Hierzu hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz ein interessantes Urteil gesprochen. Vorliegend ging es um den Rektor einer kleinen Schule aus Rheinland-Pfalz, der sich eine Auszeit in Form von seinem Sabbatjahr nehmen wollte. Doch sein Dienstherr lehnte dies ab und berief sich auf dienstliche Belange. Da zog der Schulleiter vor Gericht und klagte. Der Direktor sah darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem habe er eine verlässliche Vertretung organisiert. Doch das Verwaltungsgericht Koblenz wies seine Klage mit Urteil vom 28.05.2014 - 5 K 61/14 – ab. Die Richter verwiesen darauf, dass Führungskräfte ... weiter lesen
Das Besoldungsrecht für Beamte, Richter und Staatsanwälte wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert. Traditionell war die Besoldung an das Lebensalter geknüpft, es beinhalte sogenannte Lebensaltersstufe, so dass die Betroffenen, ohne jegliche Leistungskomponente, alle zwei, drei oder vier Jahre mehr Geld erhielten. Diese Besoldungsstrategie war nicht nur wenig leistungsfördernd, sie war auch vor allem für die jüngeren Beamtinnen und Beamte benachteiligend. Auch aufgrund diverser Entscheidungen des EuGH wurde die Besoldung nach Lebensaltersstufen aufgegeben. Dennoch ist zu befürchten, dass auch das neue Besoldungssystem der Überprüfung durch den EuGH nicht standhalten wird. ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 07.10.2020 zum Aktenzeichen 1 L 677/20 entschieden, dass ein Polizeibewerber, gegen den nach einer bereits erfolgten Einstellungszusage ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung eingeleitet wurde, keine Einstellung in den Polizeidienst verlangen kann. Aus der Pressemitteilung des VG Aachen vom 08.10.2020 ergibt sich: Ein 19-jähriger Antragsteller hatte sich um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zum 01.09.2020 beworben und bereits im Jahr 2019 eine Einstellungszusage erhalten. Im August 2020 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. April 2015, 2 BvR 1322 und 2 BvR 1989/12 entschieden, dass die Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Nordrhein Westfalen verfassungswidrig sind. Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Ansicht damit, dass die maßgeblichen Regelungen der Laufbahnverordnung, nach denen die Einstellung aufgrund des erreichten Lebensalters verweigert werden, gegen Art. 33 Abs. 2 GG verstoßen. Zudem ist § 5 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG) vor diesem Hintergrund keine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Einstellungshöchstaltersgrenzen. ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat mit parallel gelagerten Urteilen vom 23. September 2015 die Klagen sechs nordrhein-westfälischer Beamter der Besoldungsgruppen A 12 bis A 16 auf Feststellung einer verfassungswidrig zu niedrigen Alimentation abgewiesen. Die Kläger, verbeamtete Lehrkräfte, machten mit ihren Klagen im Wesentlichen geltend, dass ihre aktuelle Besoldung wegen eines jahrelangen Zurückbleibens gegenüber der Entwicklung der Tarifergebnisse und der Privatwirtschaft spätestens seit der streitigen Besoldungsrunde 2013/2014 nicht mehr den Anforderungen des Grundgesetzes an eine amtsangemessene Alimentation entspräche. Für die genannten Jahre hatte der Landtag ... weiter lesen
Wie im Arbeitsrecht , stellt sich im Beamtenrecht die Frage, welche Folgen es hat, wenn der Beamte trotz einer Erkrankung und Abwesenheit in der Behörde, regelmäßig seinen Freizeitaktivitäten nachgeht. Im entschiedenen Fall wurde einem Beamten eine Nebentätigkeit als Mitglied einer Tanz- und Showband genehmigt. Die Genehmigung umfasste eine Tätigkeit von maximal 8 Stunden pro Woche, nicht jedoch im Krankheitsfall. Gegen diese Bestimmung hatte der Betroffene mehrmals verstoßen. Der Dienstherr widerrief daraufhin die Nebentätigkeitsgenehmigung. Selbst nach dem Widerruf und trotz Krankheit trat der Beamte weiterhin mit seiner Band auf. Hierauf reagierte der Dienstherr mit der ... weiter lesen
Leipzig (jur). Für „Äußerungen mit einer sexuellen Konnotation“ ist im Dienst eines Beamten „generell kein Raum“. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch, 22. März 2023, veröffentlichten Leitsatzurteil betont (Az.: 2 A 17.21). Es beschloss damit die Herabstufung eines Beamten um eine Stufe vom Regierungsdirektor zum Rang eines Oberregierungsrates. Im konkreten Fall geht es um einen früheren Sachgebietsleiter und späteren Referatsleiter einer Bundesbehörde. 2019 wandten sich zwei Mitarbeiterinnen an die Gleichstellungsbeauftragte der Behörde und warfen dem Mann „beanstandungswürdige Äußerungen“ vor. Eine der Frauen hatte über fast vier Jahre Zitate auf einer Liste gesammelt. Der Präsident der ... weiter lesen
Leipzig (jur). Die Beihilfe zur medizinischen Versorgung von Beamten darf sich bei Medizinprodukten grundsätzlich den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen anschließen. Das ist zulässig, wenn Ausnahmen im Einzelfall möglich bleiben, urteilte am Donnerstag, 26. März 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 5 C 8.14 und 5 C 9.14). Es wies damit zwei Beamte des Landes Berlin ab. Beide Kläger hatten zur Behandlung von Knorpel- und Gelenkschäden Hyaluronsäurepräparate verordnet bekommen. Hyaluronsäure ist ein körpereigenes „Schmiermittel“ etwa im Kniegelenk. Es wirkt stoßdämpfend und verbessert die Gleitfähigkeit des Knorpels. ... weiter lesen
§ 184b StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften: Wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Wer es ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit drei Urteilen vom 24.01.2013, Az.: 5 C 11.12 bis 5 C 13.12) entschieden, dass verbeamtete Lehrer von ihrem Dienstherren keinen Aufwendungsersatz für ein häusliches Arbeitszimmer einschließlich Arbeitsmaterialien verlangen können. Das maßgebliche Besoldungsgesetz erlaube nur dann eine Aufwandsentschädigung, wenn der Haushalt dafür entsprechende Mittel vorsehe. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Aufwendungsersatz sehe das Gesetz nicht vor. Das BverwG wies damit die Revisionsverfahren dreier Lehrer ab. Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber seinen Beamten, lasse sich ebenfalls kein Ersatzanspruch ableiten. Dieser komme nur in Betracht, ... weiter lesen