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Leipzig (jur). Ein Unfall einer Beamtin auf der Toilette des Dienstgebäudes gilt während der Arbeitszeit als Dienstunfall. Das hat am Donnerstag, 17. November 2016, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 2 C 17.16). Es gab damit einer Stadtamtfrau des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg recht. Sie war während eines Toilettenbesuchs gegen den geöffneten Fensterflügel des Toilettenraums gestoßen. Eine Platzwunde und Prellungen mussten ärztlich versorgt werden. Diesen Unfall wollte die Stadtamtfrau als Dienstunfall anerkannt haben. Das Land Berlin lehnte dies jedoch ab. Zur Begründung verwies es auf die Rechtsprechung bayerischer Verwaltungsgerichte. Der ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 20.08.2012 entschieden, dass: 1. Die Staffelung des Grundbehalts in der Besoldungsordnung A nach Stufen nach § 27 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. a RL 2000/78/EG bewirke, 2. Diese Diskriminierung könne weder nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG noch nach Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG gerechtfertigt werden, 3. Als Folge der unzulässigen Diskriminierung sei das Grundgehalt nach Endgrundgehalt zu bemes-sen, da nur insoweit die Besoldungsordnung A keine Diskriminierung bewirke und die sonstigen Re-gelungen zur Bemessung des Grundgehalts in dieser Besoldungsgruppe wegen ... weiter lesen
Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 28.08.2018 zum Aktenzeichen 4 S 36.18 entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers für den mittleren Dienst der Schutzpolizei des Landes Berlin wegen sichtbarer, inhaltlich aber nicht zu beanstandender Tätowierungen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Damit hat es eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und die Beschwerde der Polizei Berlin zurückgewiesen. Der Polizeibewerber begehrt seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Polizei. Die Bewerbung hat die Polizei mit der Begründung abgelehnt, dass seine Tätowierungen einer Einstellung in den Polizeidienst entgegenstünden. Das ... weiter lesen
Für den Beamten unangenehm und sicherlich mitentscheidend in seiner Laufbahn kann die Ankündigung des Dienstherrn sein, gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eröffnen zu wollen. Dieser Beitrag soll das Verfahren, sowie Rechte und Pflichten des Betroffenen näher erläutern. Das Verfahren beginnt, wenn der Dienstherr von einer Pflichtverletzung Kenntnis erlangt. Verletzungen von Pflichten sind beispielsweise: Nichtbeachtung innerdienstlicher Pflichten aus Gesetz oder Weisungen, oder auch außerdienstliches Verhalten. Notwendig ist jedoch auch bei solchen Verfehlungen jedenfalls ein innerdienstlicher Bezug. Das Vertrauen zwischen Dienstherrn und ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30.08.2018 zum Aktenzeichen 2 C 18.17 entschieden, dass die gesetzlich geregelte Obliegenheit der Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, unabhängig davon besteht, ob der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Unfall hat. Im konkreten Fall war ein Mann bis zu seiner vorzeitigen Pensionierung Feuerwehrbeamter bei einer städtischen Berufsfeuerwehr. Bei einem Einsatz im Jahre 1996 rettete er ein Kind aus einem brennenden Gebäude. Dabei kippte die ausgefahrene Drehleiter um und der Mann stürzte mit der Leiter zu Boden. Der Mann wurde ärztlich untersucht, eine ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Beschluss vom 27. September 2022 zum Aktenzeichen 7 L 2837/22.TR entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trägt. Aus der Pressemitteilung des VG Trier Nr. 26/2022 vom 30.09.2022 ergibt sich: Der Antragsteller hatte sich um Einstellung in den gehobenen Polizeidienst des Landes Rheinland-Pfalz beworben. Der Antragsgegner lehnte seine Einstellung jedoch wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung ab. Die Tätowierung mit den Begriffen im Zusammenhang mit der gewählten ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 20.09.2018 zum Aktenzeichen 5 A 54/18 MD entschieden, dass ein Polizeibewerber mit einem Tattoo seines Lieblingsfussballvereins, dem 1. FC Magdeburg, nicht aufgrund des Tattoos vom Auswahlverfahren um die Einstellung in den Landespolizeidienst ablehnt werden darf. Im konkreten Fall hat die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt die Einstellung des jungen Mannes wegen einer großflächigen Tätowierung einer „vermummten Gestalt mit dem Logo des 1. FC Magdeburg“ auf seinem Wadenbein abgelehnt. Mit seiner Klage begehrte der Mann seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt der ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 19.10.2020 zum Aktenzeichen 3 K 2398/20 entschieden, dass die Polizeihochschule einen angehenden Polizeibeamten wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung entlassen durfte, weil er – wenn auch weitgehend passiv – Mitglied einer WhatsApp-Gruppe war, in der nationalsozialistische, antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenverachtende Kommentare und Bilder geteilt wurden. Aus der Pressemitteilung des VG Freiburg vom 26.10.2020 ergibt sich: Der entlassene Polizeimeisteranwärter bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen war gemeinsam mit sechs weiteren Klassenkameraden Mitglied einer ... weiter lesen
Trier (jur). Beamte dürfen in ihrem Dienstzimmer kein privates Laufband und Sofa aufstellen. Weise der Dienstherr darauf hin, dass Sportgerät und Ruhemöbel der Pflicht des Beamten zum „vollen persönlichen Einsatz für den Beruf“ entgegenstehen, könne auch die Entfernung dieser Gegenstände verlangt werden, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Freitag, 26. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 3238/15.TR). Selbst wenn es eine medizinische Notwendigkeit für Sofa und Laufband gebe, dürften diese nicht einfach ohne zu fragen im Dienstzimmer aufgestellt werden. Damit wurde einer an einer Universität beschäftigten Beamtin die Möglichkeit zum ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 24.01.2019 zum Aktenzeichen M 19L DA 18.3381 entschieden, dass die suspendierte Erste Bürgermeisterin Monika Zeller aus der Gemeinde Bolsterlang die Amtsgeschäfte vorläufig wiederaufnehmen darf. Die vorläufige Dienstenthebung der Ersten Bürgermeisterin der Gemeinde Bolsterlang, Monika Zeller, wird ausgesetzt. Dies hat eine Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München mit heute bekanntgegebenem Beschluss im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden. Die Landesanwaltschaft Bayern hatte in ihrer Funktion als Disziplinarbehörde des Freistaats Bayern die Bürgermeisterin am 18. Juni 2018 mit sofortiger Wirkung vorläufig des ... weiter lesen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat mit Urteil vom 22.07.2020 zum Aktenzeichen 16a D 18.1918 entschieden, dass ein Polizeibeamter für einen Computerbetrug in 31 Fällen zu Lasten des Dienstherrn, jeweils einen Verstoß gegen das Waffengesetz und das Alkoholverbot während des Dienstes sowie die wiederholte unzulässige private Nutzung eines Dienstfahrzeugs und mehrfache Verstöße gegen die Dienstleistungspflicht in den Ruhestand versetzt und das Ruhegehalt gestrichen werden darf. Der Beklagte hat durch sein Verhalten bezüglich der missbräuchlichen Nutzung der Tankkarten und der Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Munition vorsätzlich und schuldhaft gegen die ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24.08.2018 zum Aktenzeichen 2 WD 3.18 entschieden, dass Beamte, die außerhalb des Dienstes Beleidigungen gegen andere Beamte tätigen, mit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis im Disziplinarverfahren deswegen rechnen müssen. Im konkreten Fall hat ein Soldat mehrfach Beleidigungen gegen Beamte außerhalb seines Dienstes getätigt und wurde deshalb wegen Beleidigung verurteilt. Die Verwaltungsrichter stellten dazu fest, dass zwar allein die Tatsache, dass ein Beamter außerhalb seiner Beamtentätigkeit Beleidigungen über andere Beamte tätigt, dies für sich nicht allein die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach ... weiter lesen